TECHNIK
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Fachbeitrag
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FASSADE 6/2018
Gerade bei komplexeren Aufgaben sollte
der Metallbauer aber einen genaueren Blick
in die Prüfzeugnisse werfen, um zu kontrol-
lieren, ob auch knifflige Details geprüft wur-
den. Hierzu zählen vor allem Stöße, Über-
gänge, die Einbindung von Bauelementen
wie Türen und Fenster sowie die Baukör-
peranschlüsse, für die es oft nur Musterde-
tails für Standardausführungen gibt. Des-
halb liegt ein Fokus der Werkplanung auf
der Entwicklung geeigneter Baukörper-
anschlüsse und Montagedetails, sowie
Spezialfällen wie Dachverglasungen mit ge-
Abdichtung von Fassadenkonstruktionen
Beispiel Dachverglasungen
Von Dipl.-Ing. (FH) Rolf Schnitzler und Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Benitz-Wildenburg
ringer Neigung, deren Umsetzung im Wei-
teren vorgestellt wird. Neben der Dichtheit
ist auch dieVermeidung von Wärmebrücken
und der damit verbundene Tauwasserausfall
eine wesentliche Aufgabe, nicht nur bei Pas-
sivhaustauglichen Fassaden.
Abdichtung von Baukörperanschlüs-
sen – Planung und Ausführung
Die Prüfung der Schlagregendichtheit er-
folgt i.d.R. im Rahmen der Systemprüfun-
gen durch den Systemgeber. Der Nachweis
der „Tauwasserfreiheit“ von Baukörperan-
schlüssen erfolgt über die Bestimmung des
f
RSI
-Faktors und ist eine Planungsaufgabe.
Für den grundlegenden Aufbau des Ver-
glasungsprofilsystems und für die Detai-
lausbildungen bietet sich für Fassaden die
konstruktive Planung auf Basis eines Ebe-
nenmodells an. Dabei werden die Kon
struktionen in drei Zonen eingeteilt.
Die Ebene 1 trennt das Raum- vom Au-
ßenklima (rote Linie), muss in einer durch-
gängigen Ebene erfolgen und darf auch bei
Anschlüssen und Durchdringungen nicht
unterbrochen werden. Die Ebene muss
in Bereichen liegen, deren Oberflächen-
temperaturen über der für das Schimmel-
pilzwachstum kritischen Temperatur von
10 °C liegen (f
RSI
-Faktor). Die Tauwasserbil-
dung für die üblichen klimatischen Randbe-
dingungen kann durch folgende Maßnah-
men minimiert werden:
Fenster und Fassaden müssen ihre Luft- und Schlagregendichtheit oft unter extremen
Bedingungen unter Beweis stellen – man denke nur an Hochhäuser, die in mehreren
hundert Metern Höhe Orkanen standhalten müssen. Deshalb zählt die Prüfung der Luft-
und Schlagregendichtheit neben dem Schall- und Wärmeschutz sowie sicherheitsrelevanten
Prüfungen wie Windlast, Absturzsicherheit oder dem Feuerwiderstand zu den wichtigsten
Nachweisen. Die meisten Fassadensysteme, die von Systemgebern angeboten werden,
verfügen über die notwendigen Prüfungen und Nachweise. Wichtig zu wissen ist dabei, dass
die Schalldämmung von Baukörperanschlüssen direkt abhängig von der Luftdichtheit ist und
es gilt „luftdicht gleich schalldicht“.
Prüfung der Luft- und Schlagregendichtheit sowie des Windwiderstandes an einem
Fassadenelement im ift Prüflabor mit Dokumentation der Kennwerte im ift-Produktpass.
Ebenenmodell an einem typischen Fassaden-
Grundprofil mit den drei Funktionsebenen (ift
Fachinfo VE-12/1
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)
Fotos (9):
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