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TECHNIK

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Fachbeitrag

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FASSADE 6/2018

Gerade bei komplexeren Aufgaben sollte

der Metallbauer aber einen genaueren Blick

in die Prüfzeugnisse werfen, um zu kontrol-

lieren, ob auch knifflige Details geprüft wur-

den. Hierzu zählen vor allem Stöße, Über-

gänge, die Einbindung von Bauelementen

wie Türen und Fenster sowie die Baukör-

peranschlüsse, für die es oft nur Musterde-

tails für Standardausführungen gibt. Des-

halb liegt ein Fokus der Werkplanung auf

der Entwicklung geeigneter Baukörper-

anschlüsse und Montagedetails, sowie

Spezialfällen wie Dachverglasungen mit ge-

Abdichtung von Fassadenkonstruktionen

Beispiel Dachverglasungen

Von Dipl.-Ing. (FH) Rolf Schnitzler und Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Benitz-Wildenburg

ringer Neigung, deren Umsetzung im Wei-

teren vorgestellt wird. Neben der Dichtheit

ist auch dieVermeidung von Wärmebrücken

und der damit verbundene Tauwasserausfall

eine wesentliche Aufgabe, nicht nur bei Pas-

sivhaustauglichen Fassaden.

Abdichtung von Baukörperanschlüs-

sen – Planung und Ausführung

Die Prüfung der Schlagregendichtheit er-

folgt i.d.R. im Rahmen der Systemprüfun-

gen durch den Systemgeber. Der Nachweis

der „Tauwasserfreiheit“ von Baukörperan-

schlüssen erfolgt über die Bestimmung des

f

RSI

-Faktors und ist eine Planungsaufgabe.

Für den grundlegenden Aufbau des Ver-

glasungsprofilsystems und für die Detai-

lausbildungen bietet sich für Fassaden die

konstruktive Planung auf Basis eines Ebe-

nenmodells an. Dabei werden die Kon­

struktionen in drei Zonen eingeteilt.

Die Ebene 1 trennt das Raum- vom Au-

ßenklima (rote Linie), muss in einer durch-

gängigen Ebene erfolgen und darf auch bei

Anschlüssen und Durchdringungen nicht

unterbrochen werden. Die Ebene muss

in Bereichen liegen, deren Oberflächen-

temperaturen über der für das Schimmel-

pilzwachstum kritischen Temperatur von

10 °C liegen (f

RSI

-Faktor). Die Tauwasserbil-

dung für die üblichen klimatischen Randbe-

dingungen kann durch folgende Maßnah-

men minimiert werden:

Fenster und Fassaden müssen ihre Luft- und Schlagregendichtheit oft unter extremen

Bedingungen unter Beweis stellen – man denke nur an Hochhäuser, die in mehreren

hundert Metern Höhe Orkanen standhalten müssen. Deshalb zählt die Prüfung der Luft-

und Schlagregendichtheit neben dem Schall- und Wärmeschutz sowie sicherheitsrelevanten

Prüfungen wie Windlast, Absturzsicherheit oder dem Feuerwiderstand zu den wichtigsten

Nachweisen. Die meisten Fassadensysteme, die von Systemgebern angeboten werden,

verfügen über die notwendigen Prüfungen und Nachweise. Wichtig zu wissen ist dabei, dass

die Schalldämmung von Baukörperanschlüssen direkt abhängig von der Luftdichtheit ist und

es gilt „luftdicht gleich schalldicht“.

Prüfung der Luft- und Schlagregendichtheit sowie des Windwiderstandes an einem

Fassadenelement im ift Prüflabor mit Dokumentation der Kennwerte im ift-Produktpass.

Ebenenmodell an einem typischen Fassaden-

Grundprofil mit den drei Funktionsebenen (ift

Fachinfo VE-12/1

[4]

)

Fotos (9):

© ift Rosenheim