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FASSADE 6/2018
Empfehlungen zur Umsetzung der DIN 18040-2
Barrierefreies Bauen betrifft in Deutschland über 7,8 Millionen
schwerbehinderte Menschen. Aus diesem Grund muss im Neubau
und bei genehmigungspflichtigen Sanierungen die baurechtlich ein-
geführte DIN 18040-2 eingehalten werden. Diese enthält für Türen
konkrete Regelungen. Zu Fenstern gibt es hingegen nur rudimen-
täre Vorgaben und insgesamt wenig Hinweise zur praktischen Um-
setzung. Diese Lücke schließt nun die ift-Fachinformation BA-02/1
„Empfehlungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Wohnungs-
bau mit Fenstern und Türen“, die auf den Ergebnissen des ift-For-
schungsvorhabens „Barrierefreiheit von Bauelementen“ aufbaut.
Gesetzlich ist der Abbau von Barrieren im Grundgesetz der BRD,
im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, in
der EU-Bauproduktenverordnung und in den Bauordnungen (MBO/
LBO) sowie in der baurechtlich eingeführten DIN 18040-2 enthal-
ten. Planer und Verarbeiter müssen in der Praxis jedoch Kompro-
misse entwickeln und dabei unterschiedliche, mitunter gegenläufige
Faktoren berücksichtigen. Zielkonflikte ergeben sich beispielsweise
zwischen den geforderten geringen Bedienkräften und Leistungsei-
genschaften wie Schallschutz, Schlagregendichtheit oder Einbruch-
hemmung. In ähnlicher Weise gilt dies für die Schwellenhöhe von
Türen und Fenstertüren.
Die Richtlinie enthält konkrete Empfehlungen für die Ausführung
von Bauelementen im Hinblick auf die tatsächlichen Nutzergrup-
pen, beispielsweise zur Ausführung der Griffe, zu den Abmessun-
gen, den Öffnungsarten oder der optischen Gestaltung für Sehbe-
hinderte. Denn es ist ein großer Unterschied, ob Türen und Fenster
in einer Wohngemeinschaft junger Rollstuhlfahrer, für Blinde oder
in einer Pflegestation für Demenzkranke eingesetzt werden. Hier ist
eine situative Ausstattung der Bauelemente sinnvoll, um das Opti-
mum für die jeweilige Nutzergruppe zu erreichen, möglichst mit ge-
ringen Kosten.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Passierbarkeit und der Ausführung
von Türschwellen. Gerade für Menschen, die einen Rollator nutzen,
können schon geringe Schwellenhöhen eine Stolpergefahr bedeu-
ten oder gar unüberwindbar sein. Außer der Schwellenhöhe hat
auch die Schwellengeometrie Einfluss auf die Überrollbarkeit; bei-
des fließt in die Bewertung und Klassifizierung der Überrollbarkeit
ein, die als Kenngröße in der ift-Richtlinie BA-01/1 definiert wird.
Zusätzlich unterstützen Tabellen mit einem Vergleich der normati-
ven Anforderungen (DIN 18040-2) und Empfehlungen des ift Ro-
senheim bei der Ausschreibung.
Damit bietet die Fachinformation konkrete Empfehlungen und
wertvolle Praxistipps für Bauherren, Planer, Hersteller und Händler
von Bauelementen, um die Planung, Ausschreibung und Ausfüh-
rung privater Wohngebäude, Seniorenheime und Pflegeeinrichtun-
gen zu erleichtern.
ift-Fachinformation BA-02/1 zu barrierefreien
Fenstern und Türen
Forschung + Technik: Neues vom ift Rosenheim
Übersicht der Anforderungen
für den barrierefreien Einsatz
von Fenstern und Türen.
Bewertung und Bestimmung der Bedienkräfte von Türen in
Abhängigkeit von der Grifflänge.
Quelle (3):
© ift Rosenheim