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keit dieser Markierungen bereits vor Jahr-

zehnten nachgewiesen worden. Vögel neh-

men diese nicht, wie behauptet, als Bedro-

hung war. Sie prallen teils direkt neben dem

vermeintlichen Hindernis auf das Glas. Eine

Entspiegelung des Glases auf unter 15 % ist

außerdem kein ausreichender Vogelschutz.

Die Transparenz des Glases bleibt bestehen.

Außerdem sind UV-Markierungen auf Glas

nicht ausreichend wirksam. Hintergrund ist,

dass nicht alle Vögel UV-Licht sehen kön-

nen und somit nicht alle Vögel geschützt

werden. Vögel, die UV-Licht wahrnehmen

können nutzen dies sogar teilweise bei der

Partnerwahl. Hinzu kommt, dass je nach

Lichtverhältnis die UV-Reflexion durch die

allgemeine Spiegelung der Scheibe überla-

gert und die Wirkung nicht mehr gegeben

ist.

Lösungsmöglichkeiten –

Markierungen

In Österreich werden Markierungen auf

transparenten und spiegelnden Flächen auf

ihre Wirksamkeit hin getestet. Dort münde-

te dies in der Norm ONR 191040, mit der

vogelfreundliche Produkte nun nachvoll-

ziehbar eingestuft werden können. Sie be-

schreibt die Wirksamkeit verschiedener

Muster in vier Kategorien, von hochwirk-

sam bis unwirksam.

Die zugrundeliegenden Tests werden als

Wahlversuche mit Vögeln durchgeführt und

dokumentiert. Wildvögel können sich in ei-

nem Flugtunnel zwischen einer markier-

ten und einer nicht markierten Referenz-

glasscheibe entscheiden. Sobald sich mehr

als 90 von 100 Vögeln gegen die markierte

Scheibe entscheiden, gilt das getestete Mus-

ter als „hochwirksam“. Bislang wurden vor-

wiegend Punkt- und Streifenmuster unter-

sucht.

Ein Vogel besitzt ein hervorragendes Kör-

pergefühl. Er weiß, wo er im Flug durchpasst

und wo nicht mehr. Kleinvögel können auch

noch durch und in dichten Hecken navigie-

ren, in denen Sie brüten und Nahrung sam-

meln. Daher müssen horizontale Linien von

mindestens 3 mm Breite mit 3 cm Abstand

(5 mm Breite bei maximal 5 cmAbstand) auf

den Gläsern sein. Vertikale Linien hingegen

dürfen einen Abstand von 10 cm bei einer

Mindestdicke von 5 mm nicht überschrei-

ten. Bei individuellen Mustern hat sich die

Handflächenregel bewährt: Markierungen

dürfen nicht breiter als eine Handfläche

voneinander entfernt sein, da sie sonst eine

Durchflugmöglichkeit suggerieren. Natürli-

che Farben wie Braun-, Grün- und Blautö-

ne wirken aufVögel nicht wie ein Hindernis.

Kontrastreiche Farben wie Schwarz, Weiß,

Rot und Orange sind für sie gut sichtbar. Bei

Mustern aus Punkten oder vergleichbaren

Formen, sollte bei einem Durchmesser von

5 bis 30 mm der Deckungsgrad mindestens

25 % betragen, bei einem Durchmesser über

30 mm reichen 15 %.

Foto:

© Niko Eppner

Anprallmarke mit Greifvogelsilhouette: Die Unwirksamkeit von Greifvogelsilhouetten belegen

solche Vogelabdrücke.

Für Fragen und Bauberatungen zum Thema

„Vogelschlag an Glas“ steht das von der Stif-

tung Umwelt und Entwicklung NRW geförderte

Projekt „Vermeidung von Vogelschlag an trans-

parenten und spiegelnden Bauelementen“ des

BUND NRW zur Verfügung. Kontaktdaten und

ausführliche Informationen finden sich unter

www.vogelsicherheit-an-glas.de

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