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TECHNIK

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Fachbeitrag

20

FASSADE 3/2017

Dicht und barrierefrei bitte!

Untere Bauanschlüsse für Außentüren

Von Prof. Michael Lange

Baukörperanschlüsse – immer ein

akutes Thema

In den vorangehenden Veröffentlichungen

in der Zeitschrift Fassade (2015) habe ich

mich umfassend mit den Fallstricken der un-

teren Bauanschlüsse von Fassaden-Bautei-

len an angrenzende Außenbereiche inklusi-

ve der besonderen Andichtungs-Problema-

tik unterhalb von Türen befasst. Intention

der Beiträge war es damals, endlich Abstand

zu nehmen von den in jedem Leistungsver-

zeichnis nachzulesenden, aber auf Basis der

inhaltlich-textlichen Ausführungen in Nor-

men bzw. anderen technischen Regelwerken

nicht zu verifizierenden Forderungen nach

Schon im Jahr 2015 ging es in der FASSADE in einer Serie um Baukörperanschlüsse.

Ergänzend und in Fortführung dazu wird in diesem Beitrag auf die Aktualisierung der

seither erfolgten technischen Regelwerke und in diesem Zusammenhang insbesondere auf

die Anforderung an die Barrierefreiheit von Außentüren als Drehtür eingegangen. Denn

hier entstehen bei der technischen Umsetzung immer wieder Probleme.

einer Los-Fest-Flansch-Verbindung unter-

halb von Fassadenbauteilen.

Ohne Los-Fest-Flansch-Verbindungen las-

sen sich funktionsfähige Abdichtungen ne-

ben und unterhalb von Türanlagen nach

den anerkannten Regeln der Technik instal-

lieren. In dem Zusammenhang waren auch

schon die Türen bezogen auf ihre Lage und

ihre dichtungstechnische Anbindung mit

behandelt worden. Zitiert hatte ich in dem

Zusammenhang die Flachdachrichtlinien

aus dem Jahr 09/2003, die unter der Ziffer

5.3 „Anschlüsse an Türen“ die barrierefreien

Übergänge als „Sonderkonstruktionen“ be-

zeichnete und die Lösung der Aufgabe mit

der „erforderlichen Koordination zwischen

Planer und Ausführenden“ definierte – mit

einer Folge von Hinweisen für zusätzliche

mögliche Maßnahmen.

Die neue Flachdachrichtlinie

Zwischenzeitlich ist nun die neue Ausga-

be der Flachdachrichtlinie 12-2016 gültig,

in der man jetzt unter der Ziffer 4.4 „An-

schlüsse an Türen“ und dort unter (3) eine

ähnliche Definition finden kann:

„Barriere-

freie Übergänge erfordern abdichtungstechni-

sche Sonderlösungen, die zwischen Planer, Tür-

hersteller und Ausführenden abzustimmen sind.

Die Abdichtung allein kann die Dichtigkeit am

Türanschluss nicht sicherstellen.“

Die dann in der Folge aufgezählten Maß-

nahmen sind jetzt textlich etwas mehr den

Ausführungen in der DIN 18531-3, Entwurf

06/16 – Ziffer 7.5 „Türanschlüsse“ ange-

passt. Diese sind im Einzelnen:

– wannenbildende Entwässerungsrinne

mit Rostabdeckung, ggf. beheizbar mit

Anschluss an die Entwässerung

– Gefälle in den wasserführenden Ebenen

– Schlagregen- und Spritzwasserschutz

durch Überdachung

– Türrahmen mit geeigneter Flanschkons­

truktion zum Anschluss der Abdichtung

– Türrahmen bis zur Leibung mit der Ab-

dichtung zu hinterfahren

– zusätzliche Abdichtung im Innenraum

mit gesonderter Entwässerung

Zu den Inhalten der letzten beiden Punk-

te bzw. Spiegelstriche möchte ich anmer-

ken, dass dieser Hinweis nur für Einzel-Tür-

anlagen in einer eigenen „Rohbauöffnung“

gelten kann. Bei Einbindung in Pfosten-/

Riegel-Konstruktionen gelten andere An-

schluss-Notwendigkeiten.

Vor einer Ausführung im Sinne des Inhal-

tes des letzten Spiegelstriches will ich aller-

dings generell warnen. Dort, wo planmäßig

Prof.

Michael Lange Ingenieurgesellschaft

Außentür ohne Rinne und ohne weitere Schutzmaßnahmen – so bitte nicht !