TECHNIK
|
Fachbeitrag
20
FASSADE 3/2017
Dicht und barrierefrei bitte!
Untere Bauanschlüsse für Außentüren
Von Prof. Michael Lange
Baukörperanschlüsse – immer ein
akutes Thema
In den vorangehenden Veröffentlichungen
in der Zeitschrift Fassade (2015) habe ich
mich umfassend mit den Fallstricken der un-
teren Bauanschlüsse von Fassaden-Bautei-
len an angrenzende Außenbereiche inklusi-
ve der besonderen Andichtungs-Problema-
tik unterhalb von Türen befasst. Intention
der Beiträge war es damals, endlich Abstand
zu nehmen von den in jedem Leistungsver-
zeichnis nachzulesenden, aber auf Basis der
inhaltlich-textlichen Ausführungen in Nor-
men bzw. anderen technischen Regelwerken
nicht zu verifizierenden Forderungen nach
Schon im Jahr 2015 ging es in der FASSADE in einer Serie um Baukörperanschlüsse.
Ergänzend und in Fortführung dazu wird in diesem Beitrag auf die Aktualisierung der
seither erfolgten technischen Regelwerke und in diesem Zusammenhang insbesondere auf
die Anforderung an die Barrierefreiheit von Außentüren als Drehtür eingegangen. Denn
hier entstehen bei der technischen Umsetzung immer wieder Probleme.
einer Los-Fest-Flansch-Verbindung unter-
halb von Fassadenbauteilen.
Ohne Los-Fest-Flansch-Verbindungen las-
sen sich funktionsfähige Abdichtungen ne-
ben und unterhalb von Türanlagen nach
den anerkannten Regeln der Technik instal-
lieren. In dem Zusammenhang waren auch
schon die Türen bezogen auf ihre Lage und
ihre dichtungstechnische Anbindung mit
behandelt worden. Zitiert hatte ich in dem
Zusammenhang die Flachdachrichtlinien
aus dem Jahr 09/2003, die unter der Ziffer
5.3 „Anschlüsse an Türen“ die barrierefreien
Übergänge als „Sonderkonstruktionen“ be-
zeichnete und die Lösung der Aufgabe mit
der „erforderlichen Koordination zwischen
Planer und Ausführenden“ definierte – mit
einer Folge von Hinweisen für zusätzliche
mögliche Maßnahmen.
Die neue Flachdachrichtlinie
Zwischenzeitlich ist nun die neue Ausga-
be der Flachdachrichtlinie 12-2016 gültig,
in der man jetzt unter der Ziffer 4.4 „An-
schlüsse an Türen“ und dort unter (3) eine
ähnliche Definition finden kann:
„Barriere-
freie Übergänge erfordern abdichtungstechni-
sche Sonderlösungen, die zwischen Planer, Tür-
hersteller und Ausführenden abzustimmen sind.
Die Abdichtung allein kann die Dichtigkeit am
Türanschluss nicht sicherstellen.“
Die dann in der Folge aufgezählten Maß-
nahmen sind jetzt textlich etwas mehr den
Ausführungen in der DIN 18531-3, Entwurf
06/16 – Ziffer 7.5 „Türanschlüsse“ ange-
passt. Diese sind im Einzelnen:
– wannenbildende Entwässerungsrinne
mit Rostabdeckung, ggf. beheizbar mit
Anschluss an die Entwässerung
– Gefälle in den wasserführenden Ebenen
– Schlagregen- und Spritzwasserschutz
durch Überdachung
– Türrahmen mit geeigneter Flanschkons
truktion zum Anschluss der Abdichtung
– Türrahmen bis zur Leibung mit der Ab-
dichtung zu hinterfahren
– zusätzliche Abdichtung im Innenraum
mit gesonderter Entwässerung
Zu den Inhalten der letzten beiden Punk-
te bzw. Spiegelstriche möchte ich anmer-
ken, dass dieser Hinweis nur für Einzel-Tür-
anlagen in einer eigenen „Rohbauöffnung“
gelten kann. Bei Einbindung in Pfosten-/
Riegel-Konstruktionen gelten andere An-
schluss-Notwendigkeiten.
Vor einer Ausführung im Sinne des Inhal-
tes des letzten Spiegelstriches will ich aller-
dings generell warnen. Dort, wo planmäßig
Prof.
Michael Lange Ingenieurgesellschaft
Außentür ohne Rinne und ohne weitere Schutzmaßnahmen – so bitte nicht !