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TECHNIK

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Fachbeitrag

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27. Februar – 3. März 2018

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eingedrungenes Wasser wieder nach außen

geführt werden soll, gibt es entsprechende

Öffnungen, die, um Wasser „laufen zu las-

sen“ relativ groß sein müssen. Dies wie-

derum führt die üblichen Maßnahmen zur

Luftdichtigkeit einer solchen Türanlage ad

absurdum. Hier fehlt meines Erachtens der

Praxisbezug in der technischen und hand-

werklichen Umsetzung solcher Aussagen.

Anforderungen der Barrierefreiheit

Die DIN 18040-1 (10/2010) für „Öffentlich

zugängliche Gebäude“ und die DIN 18040-

2 (09/2011) für „Wohnungen“ sind maßge-

bend für die Anforderungen an die Barriere-

freiheit und deren Umsetzung in der tech-

nischen Ausführung. Unabhängig von der

baurechtlichen Einführung der Norm ge-

hört sie in jedem Fall zu den anerkannten

Regeln der Technik.

Aber auch darin zeigt sich wie bei anderen

Normen und Richtlinien ein gewisser Wi-

derspruch bzw. eine nicht eindeutige Defini-

tion im Hinblick auf die konkrete technische

Umsetzung. Hinzu kommt, dass für diesen

Bereich auch andere Institutionen wie zum

Beispiel der VDI und sogar das Bundesmi-

nisterium für Umwelt, Na-

turschutz, Bau und Reak-

torsicherheit sowie diver-

se Länder inVerordnungen

ihre Hinweise bzw. Anfor-

derungen dazu geben. Die

Anforderungen sind in al-

len Dokumenten ähnlich.

Man will damit wohl eine

einheitliche Bewertung ei-

ner Maßnahme dokumen-

tieren, auch wenn diese

nicht genau definiert ist.

Letztlich allerdings muss

alles zu einer ausführba-

ren und funktionsfähi-

gen Lösung geführt wer-

den, wobei manche Hin-

weise von Verordnungen

eben einen praxisgerech-

ten Umsetzungsvorschlag vermissen las-

sen. Oftmals werden nur einzelne Aspekte

– hier insbesondere die der Barrierefreiheit –

berücksichtigt, aber weniger die damit ver-

bundenen Probleme, um eine bautechnisch

dauerhaft funktionstüchtige Ausführung zu

ermöglichen. So werden in der DIN 18040-

1 und DIN 18040-2 unter der gleichen Ziffer

4.3.3.1 die Aussagen getroffen:

„Untere Tür-

anschläge und -schwellen sind nicht zulässig.

Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht

höher als 2 cm sein.“

Dieser Satz ist nichts Neues, denn auch in

den vorangegangenen Normen DIN 18024

und DIN 18025 waren derartige Formulie-

rungen enthalten. Es bleibt weiterhin bei

Eine klassische Entwässerungsrinne vor einer Außentür im

Bauzustand.

Prof.

Michael Lange Ingenieurgesellschaft