TECHNIK
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Fachbeitrag
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27. Februar – 3. März 2018
Messe Stuttgart
www.rt-expo.comeingedrungenes Wasser wieder nach außen
geführt werden soll, gibt es entsprechende
Öffnungen, die, um Wasser „laufen zu las-
sen“ relativ groß sein müssen. Dies wie-
derum führt die üblichen Maßnahmen zur
Luftdichtigkeit einer solchen Türanlage ad
absurdum. Hier fehlt meines Erachtens der
Praxisbezug in der technischen und hand-
werklichen Umsetzung solcher Aussagen.
Anforderungen der Barrierefreiheit
Die DIN 18040-1 (10/2010) für „Öffentlich
zugängliche Gebäude“ und die DIN 18040-
2 (09/2011) für „Wohnungen“ sind maßge-
bend für die Anforderungen an die Barriere-
freiheit und deren Umsetzung in der tech-
nischen Ausführung. Unabhängig von der
baurechtlichen Einführung der Norm ge-
hört sie in jedem Fall zu den anerkannten
Regeln der Technik.
Aber auch darin zeigt sich wie bei anderen
Normen und Richtlinien ein gewisser Wi-
derspruch bzw. eine nicht eindeutige Defini-
tion im Hinblick auf die konkrete technische
Umsetzung. Hinzu kommt, dass für diesen
Bereich auch andere Institutionen wie zum
Beispiel der VDI und sogar das Bundesmi-
nisterium für Umwelt, Na-
turschutz, Bau und Reak-
torsicherheit sowie diver-
se Länder inVerordnungen
ihre Hinweise bzw. Anfor-
derungen dazu geben. Die
Anforderungen sind in al-
len Dokumenten ähnlich.
Man will damit wohl eine
einheitliche Bewertung ei-
ner Maßnahme dokumen-
tieren, auch wenn diese
nicht genau definiert ist.
Letztlich allerdings muss
alles zu einer ausführba-
ren und funktionsfähi-
gen Lösung geführt wer-
den, wobei manche Hin-
weise von Verordnungen
eben einen praxisgerech-
ten Umsetzungsvorschlag vermissen las-
sen. Oftmals werden nur einzelne Aspekte
– hier insbesondere die der Barrierefreiheit –
berücksichtigt, aber weniger die damit ver-
bundenen Probleme, um eine bautechnisch
dauerhaft funktionstüchtige Ausführung zu
ermöglichen. So werden in der DIN 18040-
1 und DIN 18040-2 unter der gleichen Ziffer
4.3.3.1 die Aussagen getroffen:
„Untere Tür-
anschläge und -schwellen sind nicht zulässig.
Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht
höher als 2 cm sein.“
Dieser Satz ist nichts Neues, denn auch in
den vorangegangenen Normen DIN 18024
und DIN 18025 waren derartige Formulie-
rungen enthalten. Es bleibt weiterhin bei
Eine klassische Entwässerungsrinne vor einer Außentür im
Bauzustand.
Prof.
Michael Lange Ingenieurgesellschaft