TECHNIK
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Fachbeitrag
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FASSADE 4/2018
Die Landesbauordnungen legen Mindest-
ziele zur Wahrung der öffentlichen Daseins-
vorsorge fest, lassen beim Weg dorthin aber
auch Alternativen zu, die im Einzelfall defi-
niert werden müssen. Generell gilt jedoch:
Wie ein sinnvoller Brandschutz bei Gebäu-
den aussieht, ist immer vom Einzelfall ab-
hängig.
Erstellung eines vorausschauenden
Brandschutzkonzeptes
Für den baulichen Brandschutz werden Ge-
bäude in unterschiedliche Klassen einge-
teilt – abhängig von Höhe, Fläche und Art.
Auch wenn sich die Details je nach Bundes-
land unterscheiden, steigen die Anforde-
rungen an den Brandschutz bei einer höhe-
ren Gebäudeklasse. Für einen transparenten
Nachweis zur Umsetzung der erforderli-
chen Maßnahmen hilft ein sorgfältig aus-
gearbeitetes Brandschutzkonzept bereits zu
Beginn der Planungsphase. In den letzten
zwei Jahrzehnten hat sich dabei ein Stan-
dard eingebürgert, der Fehler schon allein
durch die formale Gestaltung vermeidet:
Der Textteil wird durch die explizite Dar-
stellung mit Hilfe von Plänen ergänzt. Auf
diese Weise fallen Probleme bereits in die-
ser frühen Planungsphase auf und müssen
nicht später aufwendig korrigiert werden.
Auch wenn ein Brand natürlich nicht ausge-
schlossen werden kann, können die Risiken
minimiert und die Konsequenzen begrenzt
werden.
Bei der Erstellung eines solchen Konzeptes
empfiehlt es sich, kritische Punkte frühzeitig
Brandschutz: Mit sorgfältigen Konzepten
nachträgliche Kosten vermeiden
von Arne Zucker
mit Brandschutzprüfern abzustimmen. So
kann ein Bauherr bei Gebäuden der Klasse
5, Sonderbauten, Mittel- sowie Großgara-
gen oder bei Abweichungen eine öffentliche
Prüfung oder eine Untersuchung durch ei-
nen privaten Sachverständigen durchführen
lassen (Vier-Augen-Prinzip). Wenn der Prü-
fer vorher bekannt ist, können die Heraus-
forderungen eines Projekts bereits frühzei-
tig analysiert, besprochen und gelöst wer-
den. Auf diese Weise wird der Plan schnell
zu gültigem Baurecht und muss lediglich
umgesetzt werden. Rechtlich gesehen sind
Bauherren auf der sicheren Seite, wenn ein
Sonderfachmann mit der Erstellung eines
Brandschutznachweises beauftragt wurde,
denn dieser haftet für sein Werk.
Rechtzeitige Planung minimiert
Haftungsrisiko und reduziert Kosten
Nach Schätzungen der Bayerischen Archi-
tektenkammer von 2012 muss damit gerech-
net werden, dass der präventive Brandschutz
rund ein Fünftel der Gesamtbaukosten aus-
macht. Dabei ist es wichtig, den Brandschutz
und die Schnittstellen mit demGebäude und
der Haustechnik gleich bei den ersten Leis-
tungsphasen zu bedenken. Es ist vonVorteil,
die Technik oder Nutzung im Brandschutz-
konzept an die Brandabschnitte anzupassen.
Beispielsweise können je nach Größe meh-
rere kleine – je eine für jeden Brandabschnitt
– statt einer großen Lüftungsanlage sinnvoll
sein. Dadurch werden keine Brandschutz-
klappen benötigt, was in Abhängigkeit von
der jeweiligen Haustechnik einen geringe-
ren Investitionsaufwand, wartungsärmere
Technik und weniger Bauteile, die ausfallen
können, bedeuten kann.
Bei anderen Projekten wiederum ist es sinn-
voll, die Nutzungen zu begrenzen, damit
Sonderverordnungen keine weiteren An-
forderungen oder Kosten auslösen können
– beispielsweise durch Begrenzung von La-
germengen von Gefahrstoffen oder von Zu-
schauerzahlen bei Vortragssälen. Dabei sind
einfache Lösungen mit wenigen Abhän-
gigkeiten stets vorzuziehen. Bei Bestands-
gebäuden wiederum ist es in der Regel am
kosteneffizientesten, vorhandene Struktu-
ren weiter zu verwenden und die Nutzun-
gen in die vorhandenen Brandabschnitte
oder Gebäudestrukturen einzufügen, sofern
diese im Einzelfall sinnvoll sind.
Mitte 2017 starben im Londoner Grenfell-Hochhaus Dutzende Menschen in Folge eines Großbrandes,
bei dem sich das Feuer aufgrund der Gebäudeverkleidung und Isolierung besonders schnell
verbreitete. Auch in Deutschland ist ein ähnliches Szenario denkbar. Denn im Zuge der Liberalisierung
des Baurechts in den 1990er Jahren wurden gesetzliche Genehmigungsverfahren vereinfacht – die
Verantwortung für die Sicherheit fiel damit auf den Bauherren und den Planer. Dank der neuen
Freiheiten entschieden sich viele Planer aus Kostengründen für unzureichende Brandschutzlösungen.
Hierfür können Bauherren im Brandfall auch nachträglich zur Verantwortung gezogen werden. Um
dies zu vermeiden, bietet sich die Beratung und Erstellung eines individuellen Brandschutzkonzeptes
durch ein entsprechend geschultes Ingenieurbüro an. So werden mögliche Risiken bereits in der
Gebäudeplanungsphase minimiert.
Foto:
© lichtkunst.73 / pixelio.de
Brände können nicht nur hohe Schäden
anrichten, sondern auch Menschenleben
gefährden.