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(z.B. Überlagerung von Funkti-

onen Statik, Lastabtragung Ei-

genlast oder zusätzliche Lasten,

TGA natürliche Lüftung Son-

nenschutz Blendschutz, Sicher-

heit, …). Standard-Fenster quasi

als Katalogware in einer homo-

genen massiven Außenwand bei

typischen Nutzungen und Um-

gebungsbedingungen erfordern

geringere planerische Durch-

dringung als eine Elementfas-

sade mit komplexen Anforde-

rungen und sich überlagernden

Funktionen.

Die projektspezifische Definiti-

on der erforderlichen Planungs­

tiefe überträgt die HOAI

1

übri-

gens dem Architekten. Dieser

berät in LPH 1 den Bauherren

auch in der Frage zusätzlich er-

forderlicher

Planungsleistun-

gen

2

. Ein Blick in die Objekt-

listen der HOAI zeigt übrigens,

dass für die Einstufung in Ho-

norarzonen beim Architekten

die funktionale Komplexität der

Nutzung bewertet wird, wäh-

rend die Tragwerksplanung nach

konstruktiven bzw. technischen

Bewertungsmerkmalen einge-

stuft wird. Dafür, wie die Kom-

plexität einer Fassadenplanung

und die daraus resultierende

Notwendigkeit der Einbindung

von Spezialisten bewertet wer-

den kann, macht eine neueVDI-

Richtlinie einen interessanten

Vorschlag: Die seit kurzem im

Entwurf vorliegende VDI-Richt-

linie 6203

3

„Fassadentechnik –

Planungsanforderungen“ geht

einen dritten Weg und formu-

liert detailliert die Anforderun-

gen an eine Fassade und ordnet

diese nach Komplexität.

Neue VDI-Richtlinie 6203

Diese Anforderungen

sind

gruppiert nach Standort und

Gebäude, Nutzung, Material

sowie Technik. Mit der Zuord-

nungsmatrix kann eine differen-

zierte Einstufung vorgenommen

werden. Kommt diese Bewer-

tung zu dem Ergebnis, dass die

Einbindung einer zusätzlichen

Fachplanungskompetenz sinn-

voll ist, schließt nun regelungs-

technisch das AHO-Leistungs-

bild Nr. 28 Fachingenieurleis-

tungen für Fassadentechnik

4

an.

Es beschreibt die Leistung des

Fachplaners Fassade und des-

sen Anteil an der Planung. Sei-

ne Planungstiefe für die Leitde-

tails geht über die des Architek-

ten hinaus: „Die zeichnerische

CAD-Darstellung erfolgt i.d.R.

system- und produktneutral in

stark vertiefter Detaillierung ge-

genüber der Ausführungspla-

nung des Architekten betreffend

Konstruktion,

Befestigungen/

Verankerungen,

Wärmedäm-

mung sowie innenseitiger und

außenseitiger

Abdichtungen

unter Einbeziehung von Roh-

bautoleranzen sowie -verfor-

mungen.“

Unternehmensseitige

Freigabeplanung

Die unternehmensseitige Frei-

gabeplanung ist im relativ neu

erschienenen Band des Verban-

des für Fassadentechnik e.V.

(VFT) zu „Fachingenieurleistun-

gen für die Werk- und Monta-

geplanung im Metall- und Fas-

sadenbau“

5

dargestellt. „Die

Freigabeplanung muss die Kon-

struktion in allen Teilen darstel-

len und die Bezeichnung aller

Materialien, Qualitäten, Beschlä-

ge und Oberflächen beinhalten.

Der Bauherr und seine Planer

(Vertreter) müssen die Gestal-

tung, Funktion und die Schnitt-

stellen angrenzender Gewer-

ke erkennen und in Abgleich

zur eigenen Vorplanung nach

HOAI/ AHO und den vertrag-

lich geschuldeten Leistungsin-

halten prüfen können.“ Die Ver-

öffentlichung des VFT liefert au-

ßerdem – grundsätzlich ähnlich

wie in VDI 6203 – auch Kriteri-

en für die Einstufung des tech-

nischen Schwierigkeitsgrads des

Objekts. Damit wird die DIN

18360 der VOB/C

6

konkretisiert,

die – als „Muss“ – die Darstel-

lung von „Konstruktion, Maße,

Befestigung und Bauanschlüs-

se der Bauteile sowie die Ein-

baufolge“ fordert. Die Prüfung

der Freigabeplanung überneh-

men in einer projektspezifisch

zu definierenden Arbeitsteilung

Fachplaner Fassade und Archi-

tekt (bei diesem ist diese Leis-

tung in der HOAI 2013 erstmalig

im Wortlaut aufgeführt). Sinn-

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