(z.B. Überlagerung von Funkti-
onen Statik, Lastabtragung Ei-
genlast oder zusätzliche Lasten,
TGA natürliche Lüftung Son-
nenschutz Blendschutz, Sicher-
heit, …). Standard-Fenster quasi
als Katalogware in einer homo-
genen massiven Außenwand bei
typischen Nutzungen und Um-
gebungsbedingungen erfordern
geringere planerische Durch-
dringung als eine Elementfas-
sade mit komplexen Anforde-
rungen und sich überlagernden
Funktionen.
Die projektspezifische Definiti-
on der erforderlichen Planungs
tiefe überträgt die HOAI
1
übri-
gens dem Architekten. Dieser
berät in LPH 1 den Bauherren
auch in der Frage zusätzlich er-
forderlicher
Planungsleistun-
gen
2
. Ein Blick in die Objekt-
listen der HOAI zeigt übrigens,
dass für die Einstufung in Ho-
norarzonen beim Architekten
die funktionale Komplexität der
Nutzung bewertet wird, wäh-
rend die Tragwerksplanung nach
konstruktiven bzw. technischen
Bewertungsmerkmalen einge-
stuft wird. Dafür, wie die Kom-
plexität einer Fassadenplanung
und die daraus resultierende
Notwendigkeit der Einbindung
von Spezialisten bewertet wer-
den kann, macht eine neueVDI-
Richtlinie einen interessanten
Vorschlag: Die seit kurzem im
Entwurf vorliegende VDI-Richt-
linie 6203
3
„Fassadentechnik –
Planungsanforderungen“ geht
einen dritten Weg und formu-
liert detailliert die Anforderun-
gen an eine Fassade und ordnet
diese nach Komplexität.
Neue VDI-Richtlinie 6203
Diese Anforderungen
sind
gruppiert nach Standort und
Gebäude, Nutzung, Material
sowie Technik. Mit der Zuord-
nungsmatrix kann eine differen-
zierte Einstufung vorgenommen
werden. Kommt diese Bewer-
tung zu dem Ergebnis, dass die
Einbindung einer zusätzlichen
Fachplanungskompetenz sinn-
voll ist, schließt nun regelungs-
technisch das AHO-Leistungs-
bild Nr. 28 Fachingenieurleis-
tungen für Fassadentechnik
4
an.
Es beschreibt die Leistung des
Fachplaners Fassade und des-
sen Anteil an der Planung. Sei-
ne Planungstiefe für die Leitde-
tails geht über die des Architek-
ten hinaus: „Die zeichnerische
CAD-Darstellung erfolgt i.d.R.
system- und produktneutral in
stark vertiefter Detaillierung ge-
genüber der Ausführungspla-
nung des Architekten betreffend
Konstruktion,
Befestigungen/
Verankerungen,
Wärmedäm-
mung sowie innenseitiger und
außenseitiger
Abdichtungen
unter Einbeziehung von Roh-
bautoleranzen sowie -verfor-
mungen.“
Unternehmensseitige
Freigabeplanung
Die unternehmensseitige Frei-
gabeplanung ist im relativ neu
erschienenen Band des Verban-
des für Fassadentechnik e.V.
(VFT) zu „Fachingenieurleistun-
gen für die Werk- und Monta-
geplanung im Metall- und Fas-
sadenbau“
5
dargestellt. „Die
Freigabeplanung muss die Kon-
struktion in allen Teilen darstel-
len und die Bezeichnung aller
Materialien, Qualitäten, Beschlä-
ge und Oberflächen beinhalten.
Der Bauherr und seine Planer
(Vertreter) müssen die Gestal-
tung, Funktion und die Schnitt-
stellen angrenzender Gewer-
ke erkennen und in Abgleich
zur eigenen Vorplanung nach
HOAI/ AHO und den vertrag-
lich geschuldeten Leistungsin-
halten prüfen können.“ Die Ver-
öffentlichung des VFT liefert au-
ßerdem – grundsätzlich ähnlich
wie in VDI 6203 – auch Kriteri-
en für die Einstufung des tech-
nischen Schwierigkeitsgrads des
Objekts. Damit wird die DIN
18360 der VOB/C
6
konkretisiert,
die – als „Muss“ – die Darstel-
lung von „Konstruktion, Maße,
Befestigung und Bauanschlüs-
se der Bauteile sowie die Ein-
baufolge“ fordert. Die Prüfung
der Freigabeplanung überneh-
men in einer projektspezifisch
zu definierenden Arbeitsteilung
Fachplaner Fassade und Archi-
tekt (bei diesem ist diese Leis-
tung in der HOAI 2013 erstmalig
im Wortlaut aufgeführt). Sinn-
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