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TECHNIK

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Fachbeitrag

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FASSADE 4/2016

Planungstiefe für Fassaden

Bestandsaufnahme auf Basis aktueller Regelwerke

Von Prof. Dr-Ing. Elisabeth Krön

Im Bereich einer Fassade ist das Zusam-

menwirken besonders komplex. Einerseits

sind häufig zusätzliche Fassaden-Fachpla-

ner eingebunden, andererseits ist beispiels-

weise eine Metallfassade (im Wesentlichen

VOB/C, DIN 18360) eines der Gewerke/

Bauteile, bei denen auch das ausführende

Unternehmen Planungsleistungen erbringt.

Dies ist im Kontext der VOB/C immer dann

gegeben, wenn es sich um komplexere Ge-

werke handelt, deren Vorfertigungsgrad,

Abhängigkeit von Systembauteilen und in-

dividuellen Fertigungsprozessen und da-

mit erforderliche Planungstiefe besonders

hoch ist. In gleicher Weise trifft das z.B. auf

die technischen Gebäudeausrüstung oder

die Zimmerer- und Holzbauarbeiten (DIN

18334) zu. Diese so genannte Freigabepla-

nung ist als Nebenleistung zu erbringen

und dem Bauherrn und seinen Planern vor

Fertigungsbeginn vorzulegen. Unterneh-

men entwickeln diese dann noch weiter für

die Arbeits-, Fertigungs- und Montagevor-

bereitung (Stücklisten, Maschinenansteue-

rung, …). Die Abstimmung zwischen bau-

herrenseitiger Vorgabe und firmenseitiger

Lösung ist notwendig und erstreckt sich ne-

ben der Konstruktion auch auf die Durchar-

beitung des Termin- und Montagekonzepts.

Je präziser dabei die Vorgabe des Bauherrn,

desto genauer und vergleichbarer sind die

Angebote der Unternehmen, und umso kla-

rer die Messlatte für die Qualität in der Aus-

führung.

Wo liegen die Schnittstellen?

Wer ist nun – und wann – für welche De-

taillierungstiefe zuständig? Wer baut wann

auf den Informationen des vorangegange-

nen Bearbeiters auf und hat Anspruch auf

Durch die Diskussionen zur verstärkten Digitalisierung der Planung und Ausführung kommt ein seit jeher

bedeutendes Thema wieder auf die Tagesordnung: nämlich die Frage, wann wer im Planungsprozess

welche Informations- und Planungstiefe zu erbringen hat und wie das Zusammenwirken der

verschiedenen Beteiligten organisiert und geregelt werden kann. Der nachfolgende Beitrag zeigt den

Status Quo und aktuelle Entwicklungen, mit besonderem Schwerpunkt auf der Fassade.

dessen Vorarbeit? Und welche Planungs­

tiefe braucht es überhaupt – seitens des

Bauherrn als Sollvorgabe, seitens der Aus-

führenden als Freigabeplanung? Planungs-

und Darstellungstiefe sind objektspezi-

fisch und abhängig vom Komplexitätsgrad

Komplexe Fassaden – wie hier beim Marco Polo Tower (Hamburg) – bedürfen einer optimalen

Planung aller Beteiligten.

FASSADE