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Lift

journal 4/2016

der vdma informiert

MitdemNationalenAktionsplanEnergieeffi-

zienz (NAPE) hat das Kabinett die Energieef-

fizienzstrategie der Bundesregierung für

die 18. Legislaturperiode beschlossen. Das

Wettbewerbliche Ausschreibungsmodell

für Energieeffizienz bildet eines der Sofort-

maßnahmen zur Erreichung der deutschen

Klimaziele. Dieses marktnahe Instrument

wird in einer Pilotphase bis 2018 mit einem

Fördervolumenvoninsgesamt300Millionen

Euro getestet – an Aufzügen.

Der Schwerpunkt der wettbewerblichen

Ausschreibung liegt im Bereich Stromeffi-

zienz (STEP up! – STromEffizienzPotentiale

nutzen!). Im Rahmen eines wettbewerbli-

chen Verfahrens werden Investitionen in

Hocheffizienztechnologie in Form eines

Zuschusses gefördert. Dieses marktnahe

Instrument soll Anreize für Unternehmen

schaffen, in Maßnahmen zur Stromein-

sparung zu investieren. Anders als in

herkömmlichen Ausschreibungen kann

der Antragsteller im Rahmen der Voraus-

setzungen selbst entscheiden, wie hoch die

von ihm beantragte Fördersumme ist. Den

Förderzuschlag erhalten in einemRanking

diejenigen Projekte mit dem besten Ver-

hältnis zwischen angefragter Förderung

und Energieeinsparung (max. 10 ct/kWh),

sofern dieAmortisationszeit länger als drei

Jahre dauert und die Förderquote unter 30

Prozent liegt.

Bei der Wettbewerblichen Ausschreibung

können sich Anbieter (Sammelprojek-

te) und Anwender (Einzelprojekte) mit

konkreten Einsparprojekten bewerben.

Gefördert wird der Betreiber/Besitzer

des Gebäudes sofern es sich hier um ein

Unternehmen handelt und die genannten

Voraussetzungen erfüllt sind.

Das BMWi hat am 1. Juni 2016 mit der

ersten geschlossenen Ausschreibung ge-

startet. Die Einreichungsdauer für Anträge

beträgt 3 Monate und wird am 31. August

beendet sein. Das BMWi hat sich für diese

erste Ausschreibung als Pilotprojekt auf

die Aufzugbranche festgelegt und einen

Teil des Budgets für die energetische Sa-

Wettbewerbliche Ausschreibung zur

Stromverbrauchsreduzierung

nierung von Aufzuganlagen bereitgestellt.

Denn die Aufzugindustrie ist für die Pilot-

phase eine besonders lohnende Branche.

In Deutschland sind derzeit etwa 720000

Aufzüge in Betrieb. Davon entsprechen

über 80 Prozent nicht dem energetischen

Stand der Technik. Der jährliche Strom-

verbrauch der in Deutschland installierten

Aufzüge beträgt etwa dreiTerawattstunden

(E4-Studie der EU). Dies entspricht circa 27

Prozent der 2014 imAKWNeckarwestheim

erzeugten Wattstunden.

Der VDMA ist im direkten Dialog mit

dem BMWi und unterstützt es dabei, die

Weichen richtig zu stellen. Dem Wunsch

des BMWi, die Stromverbrauchskalkulation

der Antragsteller nach einem einheitlichen

Verfahren durchzuführen, ist der VDMA

entgegengekommen und hat in ihrer Fach-

gruppe Energie, unter der Federführung

von Herrn Dr. Holger König (Emerson),

ein Berechnungstool für Energieeinsparung

entwickelt und dieses dem BMWi zur Ver-

fügung gestellt (siehe nächste Seite).

Ebru Gemici-Loukas

auf.vdma.org

Einzelprojekte

Sammelprojekte

Wer wird gefördert?

Unternehmen, einschl.

wirtschaftlich tätiger

kommunaler Betriebe.

Es bewerben sich Unternehmen, die

im eigenen Betrieb Energieeffizienz-

maßnahmen im größeren Umfang

durchführen möchten.

Unternehmer nehmen eine Bündler-

Rolle ein, um gleichartige

Maßnahmen bei mehreren Dritten wie

z. B. Privathaushalten oder

Unternehmen durchzuführen.

Was wird gefördert?

Investive Maßnahmen zur

Stromeinsparung, durch die

eine maximale Einsparung

(kWh) mit den eingesetzten

Fördermitteln erzielt wird.

Erneuerungsinvestitionen

Vorzeitige

Ersatzinvestitionen

Zusatzinvestitionen

Erneuerungsinvestitionen

Vorzeitige

Ersatzinvestitionen

Zusatzinvestitionen

Fördersumme

(Unter- und

Obergrenze)

20.000 – 1.000.000 €;

mind. 1 Komplettsanierung

10.000 – 200.000 €;

Komponentenwechsel

Wettbewerbskriterien

Strombezogene Amortisationszeit > 3 Jahre

Anrechenbare Nutzungsdauer: 20 Jahre

Max. Förderquote (30%) der InvestitionsMEHRkosten (AGVO)

Laufzeit max. 3 Jahre

Anteil der Stromeinsparung durch den Einsatz energieeffizienter

Beleuchtung max. 30% (keine reinen Beleuchtungsprojekte)

Zentrales Auswahlkriterium

Das zentrale Auswahlkriterium ist, dass der maximale Kosten-Nutzen-

Grenzwert nicht überschritten wird (0,10 €/kWh).

Kosten-Nutzen-Wert: Förderbedarf(€)/Stromeinsparung (kWh) ≤ 0,10 €/kWh

Abbildung 1: Wettbewerbskriterien und Voraussetzungen

er-

wie

n

Wh

VDMA

ildung 1: Wettbewer skrit rien und Voraussetzungen