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Lift
journal 4/2016
der vdma informiert
MitdemNationalenAktionsplanEnergieeffi-
zienz (NAPE) hat das Kabinett die Energieef-
fizienzstrategie der Bundesregierung für
die 18. Legislaturperiode beschlossen. Das
Wettbewerbliche Ausschreibungsmodell
für Energieeffizienz bildet eines der Sofort-
maßnahmen zur Erreichung der deutschen
Klimaziele. Dieses marktnahe Instrument
wird in einer Pilotphase bis 2018 mit einem
Fördervolumenvoninsgesamt300Millionen
Euro getestet – an Aufzügen.
Der Schwerpunkt der wettbewerblichen
Ausschreibung liegt im Bereich Stromeffi-
zienz (STEP up! – STromEffizienzPotentiale
nutzen!). Im Rahmen eines wettbewerbli-
chen Verfahrens werden Investitionen in
Hocheffizienztechnologie in Form eines
Zuschusses gefördert. Dieses marktnahe
Instrument soll Anreize für Unternehmen
schaffen, in Maßnahmen zur Stromein-
sparung zu investieren. Anders als in
herkömmlichen Ausschreibungen kann
der Antragsteller im Rahmen der Voraus-
setzungen selbst entscheiden, wie hoch die
von ihm beantragte Fördersumme ist. Den
Förderzuschlag erhalten in einemRanking
diejenigen Projekte mit dem besten Ver-
hältnis zwischen angefragter Förderung
und Energieeinsparung (max. 10 ct/kWh),
sofern dieAmortisationszeit länger als drei
Jahre dauert und die Förderquote unter 30
Prozent liegt.
Bei der Wettbewerblichen Ausschreibung
können sich Anbieter (Sammelprojek-
te) und Anwender (Einzelprojekte) mit
konkreten Einsparprojekten bewerben.
Gefördert wird der Betreiber/Besitzer
des Gebäudes sofern es sich hier um ein
Unternehmen handelt und die genannten
Voraussetzungen erfüllt sind.
Das BMWi hat am 1. Juni 2016 mit der
ersten geschlossenen Ausschreibung ge-
startet. Die Einreichungsdauer für Anträge
beträgt 3 Monate und wird am 31. August
beendet sein. Das BMWi hat sich für diese
erste Ausschreibung als Pilotprojekt auf
die Aufzugbranche festgelegt und einen
Teil des Budgets für die energetische Sa-
Wettbewerbliche Ausschreibung zur
Stromverbrauchsreduzierung
nierung von Aufzuganlagen bereitgestellt.
Denn die Aufzugindustrie ist für die Pilot-
phase eine besonders lohnende Branche.
In Deutschland sind derzeit etwa 720000
Aufzüge in Betrieb. Davon entsprechen
über 80 Prozent nicht dem energetischen
Stand der Technik. Der jährliche Strom-
verbrauch der in Deutschland installierten
Aufzüge beträgt etwa dreiTerawattstunden
(E4-Studie der EU). Dies entspricht circa 27
Prozent der 2014 imAKWNeckarwestheim
erzeugten Wattstunden.
Der VDMA ist im direkten Dialog mit
dem BMWi und unterstützt es dabei, die
Weichen richtig zu stellen. Dem Wunsch
des BMWi, die Stromverbrauchskalkulation
der Antragsteller nach einem einheitlichen
Verfahren durchzuführen, ist der VDMA
entgegengekommen und hat in ihrer Fach-
gruppe Energie, unter der Federführung
von Herrn Dr. Holger König (Emerson),
ein Berechnungstool für Energieeinsparung
entwickelt und dieses dem BMWi zur Ver-
fügung gestellt (siehe nächste Seite).
Ebru Gemici-Loukas
auf.vdma.orgEinzelprojekte
Sammelprojekte
Wer wird gefördert?
Unternehmen, einschl.
wirtschaftlich tätiger
kommunaler Betriebe.
Es bewerben sich Unternehmen, die
im eigenen Betrieb Energieeffizienz-
maßnahmen im größeren Umfang
durchführen möchten.
Unternehmer nehmen eine Bündler-
Rolle ein, um gleichartige
Maßnahmen bei mehreren Dritten wie
z. B. Privathaushalten oder
Unternehmen durchzuführen.
Was wird gefördert?
Investive Maßnahmen zur
Stromeinsparung, durch die
eine maximale Einsparung
(kWh) mit den eingesetzten
Fördermitteln erzielt wird.
Erneuerungsinvestitionen
Vorzeitige
Ersatzinvestitionen
Zusatzinvestitionen
Erneuerungsinvestitionen
Vorzeitige
Ersatzinvestitionen
Zusatzinvestitionen
Fördersumme
(Unter- und
Obergrenze)
20.000 – 1.000.000 €;
mind. 1 Komplettsanierung
10.000 – 200.000 €;
Komponentenwechsel
Wettbewerbskriterien
Strombezogene Amortisationszeit > 3 Jahre
Anrechenbare Nutzungsdauer: 20 Jahre
Max. Förderquote (30%) der InvestitionsMEHRkosten (AGVO)
Laufzeit max. 3 Jahre
Anteil der Stromeinsparung durch den Einsatz energieeffizienter
Beleuchtung max. 30% (keine reinen Beleuchtungsprojekte)
Zentrales Auswahlkriterium
Das zentrale Auswahlkriterium ist, dass der maximale Kosten-Nutzen-
Grenzwert nicht überschritten wird (0,10 €/kWh).
Kosten-Nutzen-Wert: Förderbedarf(€)/Stromeinsparung (kWh) ≤ 0,10 €/kWh
Abbildung 1: Wettbewerbskriterien und Voraussetzungen
er-
wie
n
Wh
VDMA
ildung 1: Wettbewer skrit rien und Voraussetzungen