

Lift
journal 4/2016
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Wiederkehrend trifft sich der Arbeitskreis
„Normen“ auch imZugeder VFA-Mitglieder-
versammlung zum Informationsaustausch.
In diesem Jahr lud der Vorsitzende Klaus-
Peter Kapp (VFA-Vorstand Normen und
Richtlinien) am 21. April nach Düsseldorf
ein und konnte zur 19. Sitzung knapp 50
Mitglieder begrüßen. Das große Interesse
ist nicht zuletzt der hohen Anzahl und
Frequenz der normativen Veränderungen
geschuldet.
Den inhaltlichen Auftakt übernahm Jan
König (Technischer Referent beim VFA)
mit einem Überblick zum aktuellen Stand
der europäischen und nationalen Regel-
setzung. Am Tag 1 nach Einführung der
Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und weiterer
EU-Richtlinien waren bei weitem noch
nicht alle Fragen geklärt, dies ist auch der
Tatsache geschuldet, dass der offizielle
Leitfaden der EU erst für September an-
gekündigt ist. Neben demVortrag und der
regen Diskussion im Gremium war auch
der VFA-Infotag zur Aufzugsrichtlinie am
29. Februar in Hamburg eine echte Hilfe
für die Mitglieder des VFA, so die einhel-
lige Meinung. Nachfolgend ging Klaus-
Peter Kapp auf dieVeränderungen der EN
81-Reihe und korrespondierender Papiere
im Detail ein. 21 Normen müssen die an
die EN 81-20 und 50 angepasst werden und
die Zahl der ausgewiesenen Fachleute für
diese Arbeit ist begrenzt. Daher hat sich
das CEN entschieden, die Übergangsfrist
für die anzupassenden Papiere um ein Jahr
auf den 31.08.2018 zu verlängern. Ausge-
nommen von dieser neuen Terminierung
sind die EN 81-20 und derTeil 50 sowie die
EN 81-72, da diese Papiere bereits mit der
alten Übergangsfrist veröffentlicht wurden.
Im Anschluss thematisierte der Vorsit-
zende die Aufgabenstellungen und Zu-
ständigkeiten der Benannten Stellen und
der Zugelassenen Überwachungsstellen.
Aufgrund von Rückmeldungen aus dem
Feld wird deutlich, dass es hier bei allen
am Prozess Beteiligten Unklarheiten und
Missverständnisse gibt.
BeimThema Ökobilanzierung von Aufzü-
gen ist seit Oktober 2015 eine Produkt Ka-
tegorie Regel (PCR 4354) für die Rahmen-
bedingungen verfügbar. Die Anwendung
regelt derzeit der Markt, ob es europäisch
geregelteAnwendungsforderungen geben
wird, ist noch nicht entschieden.Von Seiten
des Europäischen Aufzugsverbands (ELA)
wird es wahrscheinlich eine Datenbank zur
Unterstützung derVerwendung geben, der
VFA beteiligt sich an der Pilotphase.
Die Betriebssicherheitsverordnung steht
seit Einführung im Juni letzten Jahres im-
mer wieder von unterschiedlicher Seite in
der Kritik. Dies führte unter anderem dazu,
dass ein vom Erfahrungsaustauschkreis
der Zugelassenen Überwachungsstellen
(EK ZÜS) verfasster Beschluss zumThema
„SichereVerwendung vonAufzugsanlagen
nach dem Stand derTechnik“ zurückgezo-
gen werden musste. Die Anpassungen der
TRBS erwartet die Branche daher umso
mehr, fehlen doch verbindliche Antwor-
ten zu Auslegungen. Zu den neuesten
Entwicklungen führte Klaus-Peter Kapp
in seiner Präsentation aus und wagte einen
Blick in die Zukunft.
Darauf folgten noch Berichte aus demVDI
Fachausschuss Aufzugstechnik und dem
DAfA. BeimVDI sind derzeit die Richtlinien
zur energetischen Bewertung von Aufzü-
gen (VDI 4707-Reihe) im Fokus, das Blatt
1 – Energieeffizienz für Aufzüge – wird
momentan an die DIN EN ISO 25745-1/2
angepasst, das Blatt 3 – Energieeffizienz für
Aufzüge nach Maschinenrichtlinie – steht
kurz vor dem Gründruck. Die VDI 2566
befindet sich in der entscheidenden Phase
bei der Abstimmung der Grenzwerte, hier
wird der Gründruck für Anfang 2017 er-
wartet. Der DAfA hatte Neuwahlen auf der
Agenda, weiterhin wurden Auslegungen
zur Betriebssicherheitsverordnung und der
EN 81-20/50 diskutiert.
Bevor sich Klaus-Peter Kapp bei den An-
wesenden für ihr Interesse bedankte, lud
er noch für den 10. November 2016 zum
nächsten Arbeitskreis nach Hamburg ein.
Weitere Informationen: Jan König, Dipl.-
Ing.,Technischer ReferentVFA-Interlift e.V.
VFA-Interlift e.V., Süderstraße 282,
D-20537 Hamburg,Telefon +49 40 727301-
50, E-Mail
jan.koenig@vfa-interlift.de www.vfa-interlift.deVFA (2)
VFA Interlift-Arbeitskreis „Normen“
traf sich in Düsseldorf
der vfa berichtet