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Holz an der Fassade
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FASSADE 6/2017
kerungsmöglichkeiten. Eine Verbesserung
kann durch das altbekannte Wässern und
Schleifen erreicht werden. Bei gehobelten
und noch dazu gequetschten Oberflächen
besteht kaum die Chance, eine ausreichende
Menge an Anstrichstoff auf der Oberfläche
so zu applizieren, dass die Haftung ausrei-
chend ist, zumal auf Tangentialflächen z. B.
bei Nadelholz größere Spätholzzonen ent-
stehen, auf denen praktisch keine Eindring-
tiefe besteht. Sollen Fassadenelemente de-
ckend beschichtet werden, sollte ein Kanten-
radius von mind. 2 mm hergestellt werden,
da dies eine Voraussetzung für eine gleich-
mäßige Schichtdicke des Beschichtungsma-
terials ist.
Vorbeugender chemischer Holzschutz:
Wenn davon ausgegangen wird, dass ein
Befall durch holzzerstörende Pilze erst bei
Holzfeuchten oberhalb des Fasersättigungs-
bereiches (ca. > 30 %) möglich ist, könn-
te bei hinterlüfteten Fassaden unter Aus-
schöpfung aller baulichen Maßnahmen, die
ohnehin Priorität gegenüber einer chemi-
schen Behandlung genießen, der chemische
Holzschutz auf einen Schutz vor Bläue und
Schimmel reduziert werden. Der Einsatz von
biozidfreien Produkten zum Hirnholzschutz
sollte selbstverständlich sein. Die Verwen-
dung von Beschichtungsprodukten mit Film-
schutz (zum Beispiel Rofalin Acryl Plus; In-
duline DW-610) minimiert die Befallswahr-
scheinlichkeit der bewitterten Oberfläche
durch Bläue-/Schimmelpilze sowie eines Al-
genbefalls.
Unbehandeltes Holz ist der Witterung un-
geschützt ausgesetzt. Der natürliche Farb-
ton des Holzes ist bei Bewitterung nicht von
Dauer. Das UV-Licht der Sonne zerstört das
oberflächennahe Lignin, das durch Nieder-
schlagswasser ausgewaschen wird. Die graue
Harald Urban,
RTS Remmers
Technischer Service
Holzfarben und Lacke bei der Remmers GmbH in
Löningen.
Zellulose bestimmt den Oberflächenfarbton
auf den der Sonne zugewandten Bereichen,
wobei z. B. durch Dachüberstände geschütz-
te Bereiche den natürlichen Farbton länger
behalten. Bei Holzwerkstoffplatten kann der
Verzicht auf Beschichtung zur Enthaftung der
Decklage führen. Eine Beschichtung soll ne-
ben Farbgestaltung und Farberhaltung, dem
Schutz vor UV-Strahlung auch einen aus-
reichenden Feuchteschutz bringen. Eben-
so wird durch einen Anstrich die Holzober-
fläche vor Erosion geschützt. Die Auswahl
des Beschichtungsproduktes wird oft aus ge-
stalterischen Gründen von der Auswahl des
Farbtones bestimmt. Bei der Wahl zwischen
lasierenden und deckenden Systemen sollte
nicht nur nach optischen Gesichtspunkten,
sondern auch nach der Umsetzbarkeit und
der zu erwartenden Renovierungsintervalle
entschieden werden. Die Freude über farblos
oder gering pigmentierte Anstriche ist be-
kanntlich nur von kurzer Dau-
er. Die Farbtonauswahl sollte
sich in erster Linie nach aus-
reichender UV-Stabilität rich-
ten, wobei gleichzeitig auf die
Möglichkeit hoher Oberflä-
chentemperaturen bei som-
merlicher Sonneneinstrahlung
hingewiesen werden muss.
Das für maßhaltige Bautei-
le gültige Merkblatt des Ins-
titutes für Fenstertechnik Ro-
senheim („Rosenheimer Ta-
belle“) kann sinngemäß auch
für nicht maßhaltige Bauteile
angewendet werden. In die-
sem Merkblatt wird vom Ge-
brauch gering pigmentierter
Lasuren aufgrund der dafür
extrem kurzen Renovierungs-
intervalle abgeraten. Grund-
sätzlich muss ein Beschichtungssystem nach
der Maßhaltigkeit des Trägermaterials aus-
gewählt werden. Nicht maßhaltige Bautei-
le werden mit Anstrichen, die einen sd-Wert
von 0,5 m nicht überschreiten sollen, be-
schichtet (zum Beispiel Induline GW-310,
Induline LW-710 oder Induline DW-610).
Begrenzt maßhaltige und maßhaltige Bau-
teile erhalten einen Anstrich mit einem sd-
Wert von über 1,0 bis 1,5 m. Hier könnte die
Beschichtung unter Beteiligung des Induline
Fenstersystems erfolgen.
Fassaden aus Brettware sind nicht maßhal-
tige Bauteile und sollten grundsätzlich als
solche beschichtet werden. Sägeraue oder
geschliffene Oberflächen bieten eine grö-
ßere Aufnahmefläche (und damit höhere
Aufbringmengen pro Arbeitsgang) für den
Anstrichstoff als gehobelte Oberflächen. Vor
der Montage müssen die Rückseiten der
Bretter mindestens einmal beschichtet wer-
den. Bei der Einstufung von Holzwerkstoff-
platten tendiert man immer mehr zu maß-
haltigen Bauteilen, woraus aber nicht sofort
der Schluss zu ziehen ist, dass diese unter
allen Umständen mit hohen sd-Werten be-
schichtet werden sollten.Von entscheidender
Bedeutung ist hierfür die Art der Befestigung.
Einfache Befestigung mittels Schrauben führt
immer zu einer Verletzung der Beschichtung
und der Holzoberfläche bis hin zu Rissen.
Eine Beschichtung mit sd-Werten über 1,2
m würde unweigerlich zur Feuchtigkeitser-
höhung des Holzes im Bereich der Befesti-
gungselemente führen. Fleckenbildung und
Enthaftung des Anstrich sind eine logische
Folge. Es bleibt nur die Möglichkeit, einfach
angeschraubte Platten wie nicht maßhaltige
Bauteile relativ diffusionsoffen zu beschich-
ten, damit Anstrichschäden ausbleiben. Bei
verdeckten Befestigungen wird entspre-
chend der Maßhaltigkeit eine Beschichtung
mit sd-Werten von über 1,0 m empfohlen.
Schmalflächen müssen mit einem Hirnholz-
schutzmittel zusätzlich geschützt werden.
Gerundete Kanten (bei maßhaltigen Teilen)
und ein ordentlicher zusätzlicher Schutz der
Schmalflächen ist Bedingung. Risse in der
Furnierdecklage sind selbst bei Beschich-
tungsmaterialien für maßhaltige Bauteile
kaum zu vermeiden. Furnierplatten weisen
auch in der Decklage herstellungsbeding-
te Schälrisse auf, die auch bei Beschichtung
sichtbar werden können. Dreischichtplat-
ten unterliegen besonders in der Decklage
Quell- und Schwindbewegungen, die durch
dieVerklebung der einzelnen Lagen weitest-
gehend reduziert, aber nicht ganz verhindert
werden können. Bei hellen deckenden An-
strichen auf Wasserbasis muss auf die ab-
sperrende Wirkung der Anstrichmaterialien
geachtet werden, da sich sonst wasserlösli-
che Holzinhaltsstoffe im Bereich von Ästen
oder Kernholzbereichen als gelbe Durch-
schläge abbilden. Man sollte allerdings dabei
beachten, dass sperrende Beschichtungen
den sd-Wert unter Umständen unerwünscht
erhöhen, so dass es auch hier bei Feuchtig-
keitseindringung zur Enthaftung des Anstri-
ches kommen kann.
Auflockerung der Bebauung durch farblichen
Unterschied zwischen den Fassadenelementen.