TECHNIK
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Fachbeitrag
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FASSADE 6/2017
Konstruktion zu achten. Im Montageleit-
faden Fassade sind für grundlegende An-
schlusssituationen 19 Beispiele enthalten,
die als Grundlage für projektbezogene De-
tails genutzt werden können.
Feuchteschutz
Beim Feuchteschutz machen vor allem die
hohen Windlasten bei Hochhäusern, die
Außenwanddämmung und die vielfältigen
Möglichkeiten der äußeren opaken Beklei-
dungen die Planung und Ausführung kom-
plizierter als bei Fenstern. Auch die Durch-
dringungen für die Befestigung eines äuße-
ren Sonnenschutzes und von Putzbalkonen
müssen sorgfältig geplant werden. Dies gilt
gleichermaßen für den Feuchteschutz im
Erdgeschoss, bei Balkonen und Dachter-
rassen, bei denen die Anforderungen der
Bauwerksabdichtungen sowie die Flach-
dachrichtlinien bei der Planung des un-
teren Anschlusses zu beachten sind (DIN
18531 – 18533). Der Montageleitfaden Fas-
saden beschreibt die Schnittstellen zur Bau-
werksabdichtung der vom Boden berühr-
ten (senkrechten) Umfassungswände und
Spezialfälle wie die Ausführungen für Tü-
ren in barrierefreien Gebäuden (bodenbün-
dige Schwellenausbildung nach DIN 18040-
1 und -2).
Schallschutz
Die Schallübertragung zwischen Räumen
und Geschossen muss bei der Planung,
Herstellung und Montage ebenfalls beach-
tet werden. Diese wird als vertikale und ho-
rizontale Flankenübertragung bzw. Längs-
schalldämmung beschrieben und durch die
Kenngröße der bewerteten Norm-Flanken-
schallpegeldifferenz definiert (D
n,f,w
in dB).
Außerdem bestehen auch schalltechnische
Anforderungen an die Eigengeräusche von
eingebauten mechanischen Lüftern oder
Lüftern mit Motor. Weiterhin ergeben sich
auch Anforderungen an die Montage integ-
rierter Bauelemente (Fenster,Türen, Einbau-
teile etc.) in Form von Baukörperanschluss-
fugen und Konstruktionsfugen (Kopplung
bei Elementfassaden.
Brand- und Rauchschutz
Der Brandschutz (Feuerwiderstand, Brand-
überschlag, Brandverhalten und Brandwei-
terleitung) ist eine zweite wichtige gesetz-
liche Grundanforderung, die zu erfüllen
ist. Schutzziele sind die Selbstrettung und
Rettung durch Dritte, der Schutz des Feu-
erwehrangriffs und der Schutz der Gebäu-
de und der darin befindlichen Werte. Hier-
aus ergeben sich auch erhöhte Anforderung
an die Montage, insbesondere an die Ab-
dichtung und die Befestigung. Um ein Min-
destniveau der Sicherheit in allen Gebäu-
den zu erreichen, wird von allen in Gebäu-
den verbauten Materialien gefordert, dass
deren Brandverhalten mindestens normal
entflammbar ist. Höhere Anforderungen,
von schwer entflammbar bis nicht brenn-
bar, finden sich in den jeweiligen Landes-
bauordnungen und in Sonderbauvorschrif-
ten. Bei Baukörperanschlüssen von feuer-
widerstandsfähigen und/oder rauchdichten
Türen, Fenstern und Verglasungen, sind die
durch die Zulassung vorgegeben Materiali-
en zu verwenden.
Bei Baukörperanschlüssen von feuerwider-
standsfähigen und/oder rauchdichten Bau-
teilen müssen die Vorgaben des Herstellers
in der jeweiligen Montageanleitung genau
eingehalten werden, die Teil des Verwend-
Wesentliche Bauteile im Übergang einer Pfosten-Riegel-Fassade zum Baukörper (Bild 7.2 aus [1])
Tabelle 1 Fugenschalldämmung von Baukörperanschlussfugen, Fugentiefe 50
bis 100 mm (Tabelle aus [4])