Previous Page  21 / 60 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 21 / 60 Next Page
Page Background

TECHNIK

|

Fachbeitrag

21

FASSADE 6/2017

Konstruktion zu achten. Im Montageleit-

faden Fassade sind für grundlegende An-

schlusssituationen 19 Beispiele enthalten,

die als Grundlage für projektbezogene De-

tails genutzt werden können.

Feuchteschutz

Beim Feuchteschutz machen vor allem die

hohen Windlasten bei Hochhäusern, die

Außenwanddämmung und die vielfältigen

Möglichkeiten der äußeren opaken Beklei-

dungen die Planung und Ausführung kom-

plizierter als bei Fenstern. Auch die Durch-

dringungen für die Befestigung eines äuße-

ren Sonnenschutzes und von Putzbalkonen

müssen sorgfältig geplant werden. Dies gilt

gleichermaßen für den Feuchteschutz im

Erdgeschoss, bei Balkonen und Dachter-

rassen, bei denen die Anforderungen der

Bauwerksabdichtungen sowie die Flach-

dachrichtlinien bei der Planung des un-

teren Anschlusses zu beachten sind (DIN

18531 – 18533). Der Montageleitfaden Fas-

saden beschreibt die Schnittstellen zur Bau-

werksabdichtung der vom Boden berühr-

ten (senkrechten) Umfassungswände und

Spezialfälle wie die Ausführungen für Tü-

ren in barrierefreien Gebäuden (bodenbün-

dige Schwellenausbildung nach DIN 18040-

1 und -2).

Schallschutz

Die Schallübertragung zwischen Räumen

und Geschossen muss bei der Planung,

Herstellung und Montage ebenfalls beach-

tet werden. Diese wird als vertikale und ho-

rizontale Flankenübertragung bzw. Längs-

schalldämmung beschrieben und durch die

Kenngröße der bewerteten Norm-Flanken-

schallpegeldifferenz definiert (D

n,f,w

in dB).

Außerdem bestehen auch schalltechnische

Anforderungen an die Eigengeräusche von

eingebauten mechanischen Lüftern oder

Lüftern mit Motor. Weiterhin ergeben sich

auch Anforderungen an die Montage integ-

rierter Bauelemente (Fenster,Türen, Einbau-

teile etc.) in Form von Baukörperanschluss-

fugen und Konstruktionsfugen (Kopplung

bei Elementfassaden.

Brand- und Rauchschutz

Der Brandschutz (Feuerwiderstand, Brand-

überschlag, Brandverhalten und Brandwei-

terleitung) ist eine zweite wichtige gesetz-

liche Grundanforderung, die zu erfüllen

ist. Schutzziele sind die Selbstrettung und

Rettung durch Dritte, der Schutz des Feu-

erwehrangriffs und der Schutz der Gebäu-

de und der darin befindlichen Werte. Hier-

aus ergeben sich auch erhöhte Anforderung

an die Montage, insbesondere an die Ab-

dichtung und die Befestigung. Um ein Min-

destniveau der Sicherheit in allen Gebäu-

den zu erreichen, wird von allen in Gebäu-

den verbauten Materialien gefordert, dass

deren Brandverhalten mindestens normal

entflammbar ist. Höhere Anforderungen,

von schwer entflammbar bis nicht brenn-

bar, finden sich in den jeweiligen Landes-

bauordnungen und in Sonderbauvorschrif-

ten. Bei Baukörperanschlüssen von feuer-

widerstandsfähigen und/oder rauchdichten

Türen, Fenstern und Verglasungen, sind die

durch die Zulassung vorgegeben Materiali-

en zu verwenden.

Bei Baukörperanschlüssen von feuerwider-

standsfähigen und/oder rauchdichten Bau-

teilen müssen die Vorgaben des Herstellers

in der jeweiligen Montageanleitung genau

eingehalten werden, die Teil des Verwend-

Wesentliche Bauteile im Übergang einer Pfosten-Riegel-Fassade zum Baukörper (Bild 7.2 aus [1])

Tabelle 1 Fugenschalldämmung von Baukörperanschlussfugen, Fugentiefe 50

bis 100 mm (Tabelle aus [4])