gen, hinterlüftet, Teil 1: Anforderungen,
Prüfgrundsätze“) verweist hinsichtlich der
Anforderungen an den Brandschutz auf die
Muster-Liste Technische Baubestimmungen
(ML TB) des Deutschen Instituts für Bau-
technik (DIBt) – Anlage 2.6/11 der letzten
Fassung. Sie sind aktuell gleichlautend in
die Muster-Verwaltungsvorschrift Techni-
sche Baubestimmungen (MVV TB, Ausga-
be August 2017) übernommen worden. In
ML TB / MVV TB sind mögliche Vorkehrun-
gen beschrieben, die eine Brandausbreitung
im Hinterlüftungsraum wirksam behin-
dern: Eine dieser möglichen Vorkehrungen
sind horizontale und vertikale Brandsper-
ren. Sie behindern eine Brandausbreitung
im Hinterlüftungsraum durch Unterbre-
chung oder partielle Reduzierung des frei-
en Querschnitts. Der Fachverband Baustof-
fe und Bauteile für Vorgehängte Hinterlüf-
tete Fassaden e.V. (FVHF) empfiehlt zudem
grundsätzlich die Verwendung von nicht-
brennbaren Dämmstoffen, zum Beispiel
aus Glas- oder Steinwolle, für VHF in allen
Gebäudeklassen und Anwendungen.
Brandschutz-Leitlinie des FVHF
Die FVHF-Projektgruppe Brandschutz hat
im Jahr 2016 in Zusammenarbeit mit Brand-
schutzexperten der TU Braunschweig und
dem Ingenieurbüro hhpberlin die FVHF-
Leitlinie „Brandschutztechnische Vorkeh-
rungen fürVorgehängte Hinterlüftete Fassa-
den (VHF)“ erarbeitet. Die Leitlinie enthält
praktische Vorschläge und soll die Anwen-
dung der ML TB / MVV TB erleichtern. Sie
versteht sich als Grundlage und Vorschlag
für den objektbezogenen Abstimmungs-
und Planungsprozess im Hinblick auf den
baulichen Brandschutz von VHF. Ihre Vor-
schläge / Inhalte sind mit den Brandschutz-
planern objektbezogen zu besprechen, zu
konkretisieren und speziell zu vereinbaren.
Die Brandschutz-Leitlinie steht zum kos-
tenlosen Download bereit:
›
www.fvhf.deDipl.-Wirtsch.-Ing.
Ronald Winterfeld
ist Geschäftsführer des FVHF – Fachverband
Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinter-
lüftete Fassaden e.V. (Berlin)
Laibungen als integraler Bestandteil von Brandsperren
Brandsperren in Höhe des Fenstersturzes
Brandsperren in Höhe der Fensterbank
Horizontale Brandsperre (z.B. 1mm Stahlblech, Öffnungen bis 100 cm
2
/lfm Wand zulässig
Laibungsbekleidung mit nichtbrennbarer Bekleidung – im Brandfall gleichwertig zu 1 mm Stahlblech
Software für den
Fenster-, Türen-
und Fassadenbau
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