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gen, hinterlüftet, Teil 1: Anforderungen,

Prüfgrundsätze“) verweist hinsichtlich der

Anforderungen an den Brandschutz auf die

Muster-Liste Technische Baubestimmungen

(ML TB) des Deutschen Instituts für Bau-

technik (DIBt) – Anlage 2.6/11 der letzten

Fassung. Sie sind aktuell gleichlautend in

die Muster-Verwaltungsvorschrift Techni-

sche Baubestimmungen (MVV TB, Ausga-

be August 2017) übernommen worden. In

ML TB / MVV TB sind mögliche Vorkehrun-

gen beschrieben, die eine Brandausbreitung

im Hinterlüftungsraum wirksam behin-

dern: Eine dieser möglichen Vorkehrungen

sind horizontale und vertikale Brandsper-

ren. Sie behindern eine Brandausbreitung

im Hinterlüftungsraum durch Unterbre-

chung oder partielle Reduzierung des frei-

en Querschnitts. Der Fachverband Baustof-

fe und Bauteile für Vorgehängte Hinterlüf-

tete Fassaden e.V. (FVHF) empfiehlt zudem

grundsätzlich die Verwendung von nicht-

brennbaren Dämmstoffen, zum Beispiel

aus Glas- oder Steinwolle, für VHF in allen

Gebäudeklassen und Anwendungen.

Brandschutz-Leitlinie des FVHF

Die FVHF-Projektgruppe Brandschutz hat

im Jahr 2016 in Zusammenarbeit mit Brand-

schutzexperten der TU Braunschweig und

dem Ingenieurbüro hhpberlin die FVHF-

Leitlinie „Brandschutztechnische Vorkeh-

rungen fürVorgehängte Hinterlüftete Fassa-

den (VHF)“ erarbeitet. Die Leitlinie enthält

praktische Vorschläge und soll die Anwen-

dung der ML TB / MVV TB erleichtern. Sie

versteht sich als Grundlage und Vorschlag

für den objektbezogenen Abstimmungs-

und Planungsprozess im Hinblick auf den

baulichen Brandschutz von VHF. Ihre Vor-

schläge / Inhalte sind mit den Brandschutz-

planern objektbezogen zu besprechen, zu

konkretisieren und speziell zu vereinbaren.

Die Brandschutz-Leitlinie steht zum kos-

tenlosen Download bereit:

www.fvhf.de

Dipl.-Wirtsch.-Ing.

Ronald Winterfeld

ist Geschäftsführer des FVHF – Fachverband

Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinter-

lüftete Fassaden e.V. (Berlin)

Laibungen als integraler Bestandteil von Brandsperren

Brandsperren in Höhe des Fenstersturzes

Brandsperren in Höhe der Fensterbank

Horizontale Brandsperre (z.B. 1mm Stahlblech, Öffnungen bis 100 cm

2

/lfm Wand zulässig

Laibungsbekleidung mit nichtbrennbarer Bekleidung – im Brandfall gleichwertig zu 1 mm Stahlblech

Software für den

Fenster-, Türen-

und Fassadenbau

www.orgadata.com