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TECHNIK

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Fachbeitrag

28

FASSADE 5/2016

Fassadenplanung in Deutschland:

Gestern, heute, morgen (Teil 3)

Von Hugo Philipp

Bei den Leistungsbildern eines Fassaden-

planers werden insgesamt fünf Leistungs-

bereiche unterschieden, in die jeweils ver-

schiedene Leistungen fallen. Hier ein Über-

blick dazu.

Leistungsbereich I

(nach HOAI / AHO)

Dieser Leistungsbereich ist mit dem AHO

Heft Nr. 28 „Leistungsbild und Honorie-

rung – Fachingenieurleistungen für die Fas-

sadentechnik“ geregelt.

Objektplanung – Projektierung

Die Projektierungsphase einer Fassade/Ge-

bäudehülle für den Neubau oder die Sanie-

rung beginnt gemeinsam mit dem Architek-

ten. Hierbei werden die Erfordernisse des

Projekts in gestalterischer und konstruktiver

Hinsicht sowie der zu beachtenden Gutach-

ten aus Wärme-, Schall- und Brandschutz

festgelegt. Folgende Leistungsphasen wer-

den angeboten:

– Grundlagenermittlung nach HOAI § 33.1

bzw. AHO Nr. 28: Sichten der vorhande-

nen Planungsunterlagen. Erarbeiten ei-

nes Planungskonzeptes. Untersuchung

alternativer Lösungsmöglichkeiten.

– Vorplanung nach HOAI § 33.2 bzw. AHO

Nr. 28: Zeichnerische Darstellung des be-

vorzugten Planungskonzepts einschließ-

lich Bewertung. Kostenschätzung nach

DIN 276 – Normengerechtes Bauen.

– Ausführungsplanung nach HOAI § 33.5

bzw. AHO Nr. 28: Erarbeiten und Dar-

stellen ausführungsreifer Planungslö-

sungen und Prüfung der Ergebnisse aus

den HOAI/AHO Leistungsphasen unter

Berücksichtigung aller fachspezifischen

Anforderungen. Fortschreiben der Aus-

führungsplanung.

– Vorbereitung derVergabe nach HOAI §

33.6 bzw. AHO Nr. 28 Massenermittlung

und Erstellen einer Leistungsbeschrei-

In der vorherigen Ausgabe der FASSADE ging es um die Technische Objektbearbeitung als

Kernleistung des Fassadenplaners sowie die Möglichkeiten der Ausbildung im Bereich Fassadenplaner.

Im letzten Teil 3 des Fachbeitrags werden die Arbeitsbereiche bzw. Leistungsbilder des heutigen

Fassadenplaners dargestellt – abschließend folgt ein Blick in die Zukunft.

KBM Philipp (2)

bung zum Gewerk Gebäudehülle – Fas-

sade.

– Mitwirkung bei derVergabe nach HOAI

§ 33.7 bzw. AHO Nr. 28: Einholen von

Angeboten. Prüfen und fachliches Wer-

ten der Angebote, Aufstellung eines

Preisspiegels, Führen von Bietergesprä-

chen inVergabeverhandlungen. Erstel-

lung einesVergabevorschlags.

– Objektüberwachung während der Pla-

nungsphase (BQÜ) nach HOAI § 33.8

bzw. AHO Nr. 28: Prüfen der betriebli-

chen Freigabeplanung des Metallbauers

auf Basis der Ausführungsplanung sowie

des Leistungsverzeichnisses in Zusam-

menarbeit mit dem Architekten.

– Objektüberwachung im Ausführungsbe-

reich mit baubegleitender

Qualitätssicherung (BQÜ)

nach HOAI § 33.8 bzw.

AHO Nr. 28: Überwachung

der Ausführung des Gewer-

kes hinsichtlich Überein-

stimmung mit der freige-

gebenen Detailplanung des

Metallbauers während der

Montageleistung des Me-

tallbauers. Feststellen von

Mängeln, Überwachen der

Mängelbeseitigung. Abnah-

me nachVOB Teil B § 12

– Objektbetreuung und Do-

kumentation nach HOAI §

33.9 bzw. AHO Nr. 28: Ob-

jektbegehung zur Mängel-

feststellung vor Ablauf der

Verjährungsfristen der Ge-

währleistungsansprüche.

Leistungsbereich II

(Werk und Montageplanung)

Freigabeplanung/Detailplanung:

Nach Auftragserteilung an eine Fassa-

den- und Metallbaufirma wird auf Grund-

lage von Leistungsverzeichnis, Ausfüh-

rungsplanung aus HOAI, der ausfüh-

rungsreifen Architektenplanung sowie

Schal- bzw. Stahlbauplänen eine Detail-

planung erstellt, die dem zuständigen Ar-

chitekten zur Freigabe vorgelegt wird.

In diesem Bereich werden auch Sonderleis-

tungen wie prüfbare Statik, bauphysikali-

sche Untersuchungen, Aufbereiten von Zu-

stimmungen im Einzelfall und Einplanung

von elektrischen Komponenten erbracht.

Ausführungsplanung nach

HOAI / AHO