TECHNIK
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Fachbeitrag
28
FASSADE 5/2016
Fassadenplanung in Deutschland:
Gestern, heute, morgen (Teil 3)
Von Hugo Philipp
Bei den Leistungsbildern eines Fassaden-
planers werden insgesamt fünf Leistungs-
bereiche unterschieden, in die jeweils ver-
schiedene Leistungen fallen. Hier ein Über-
blick dazu.
Leistungsbereich I
(nach HOAI / AHO)
Dieser Leistungsbereich ist mit dem AHO
Heft Nr. 28 „Leistungsbild und Honorie-
rung – Fachingenieurleistungen für die Fas-
sadentechnik“ geregelt.
Objektplanung – Projektierung
Die Projektierungsphase einer Fassade/Ge-
bäudehülle für den Neubau oder die Sanie-
rung beginnt gemeinsam mit dem Architek-
ten. Hierbei werden die Erfordernisse des
Projekts in gestalterischer und konstruktiver
Hinsicht sowie der zu beachtenden Gutach-
ten aus Wärme-, Schall- und Brandschutz
festgelegt. Folgende Leistungsphasen wer-
den angeboten:
– Grundlagenermittlung nach HOAI § 33.1
bzw. AHO Nr. 28: Sichten der vorhande-
nen Planungsunterlagen. Erarbeiten ei-
nes Planungskonzeptes. Untersuchung
alternativer Lösungsmöglichkeiten.
– Vorplanung nach HOAI § 33.2 bzw. AHO
Nr. 28: Zeichnerische Darstellung des be-
vorzugten Planungskonzepts einschließ-
lich Bewertung. Kostenschätzung nach
DIN 276 – Normengerechtes Bauen.
– Ausführungsplanung nach HOAI § 33.5
bzw. AHO Nr. 28: Erarbeiten und Dar-
stellen ausführungsreifer Planungslö-
sungen und Prüfung der Ergebnisse aus
den HOAI/AHO Leistungsphasen unter
Berücksichtigung aller fachspezifischen
Anforderungen. Fortschreiben der Aus-
führungsplanung.
– Vorbereitung derVergabe nach HOAI §
33.6 bzw. AHO Nr. 28 Massenermittlung
und Erstellen einer Leistungsbeschrei-
In der vorherigen Ausgabe der FASSADE ging es um die Technische Objektbearbeitung als
Kernleistung des Fassadenplaners sowie die Möglichkeiten der Ausbildung im Bereich Fassadenplaner.
Im letzten Teil 3 des Fachbeitrags werden die Arbeitsbereiche bzw. Leistungsbilder des heutigen
Fassadenplaners dargestellt – abschließend folgt ein Blick in die Zukunft.
KBM Philipp (2)
bung zum Gewerk Gebäudehülle – Fas-
sade.
– Mitwirkung bei derVergabe nach HOAI
§ 33.7 bzw. AHO Nr. 28: Einholen von
Angeboten. Prüfen und fachliches Wer-
ten der Angebote, Aufstellung eines
Preisspiegels, Führen von Bietergesprä-
chen inVergabeverhandlungen. Erstel-
lung einesVergabevorschlags.
– Objektüberwachung während der Pla-
nungsphase (BQÜ) nach HOAI § 33.8
bzw. AHO Nr. 28: Prüfen der betriebli-
chen Freigabeplanung des Metallbauers
auf Basis der Ausführungsplanung sowie
des Leistungsverzeichnisses in Zusam-
menarbeit mit dem Architekten.
– Objektüberwachung im Ausführungsbe-
reich mit baubegleitender
Qualitätssicherung (BQÜ)
nach HOAI § 33.8 bzw.
AHO Nr. 28: Überwachung
der Ausführung des Gewer-
kes hinsichtlich Überein-
stimmung mit der freige-
gebenen Detailplanung des
Metallbauers während der
Montageleistung des Me-
tallbauers. Feststellen von
Mängeln, Überwachen der
Mängelbeseitigung. Abnah-
me nachVOB Teil B § 12
– Objektbetreuung und Do-
kumentation nach HOAI §
33.9 bzw. AHO Nr. 28: Ob-
jektbegehung zur Mängel-
feststellung vor Ablauf der
Verjährungsfristen der Ge-
währleistungsansprüche.
Leistungsbereich II
(Werk und Montageplanung)
Freigabeplanung/Detailplanung:
Nach Auftragserteilung an eine Fassa-
den- und Metallbaufirma wird auf Grund-
lage von Leistungsverzeichnis, Ausfüh-
rungsplanung aus HOAI, der ausfüh-
rungsreifen Architektenplanung sowie
Schal- bzw. Stahlbauplänen eine Detail-
planung erstellt, die dem zuständigen Ar-
chitekten zur Freigabe vorgelegt wird.
In diesem Bereich werden auch Sonderleis-
tungen wie prüfbare Statik, bauphysikali-
sche Untersuchungen, Aufbereiten von Zu-
stimmungen im Einzelfall und Einplanung
von elektrischen Komponenten erbracht.
Ausführungsplanung nach
HOAI / AHO