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FASSADE 5/2016
TECHNIK
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Produkte
Die DASt-Richtlinie 022 gilt wie bisher für
das Feuerverzinken von tragenden, vor-
gefertigten Stahlbauteilen, die entspre-
chend DIN EN 1993 und DIN EN 1090 be-
messen und gefertigt sind. Dies sind ne-
ben „schweren“ Stahlkonstruktionen auch
leichte Konstruktionen wie Treppen, Bal-
kone, Geländer oder Carports sowie klei-
nere Metallbauartikel, beispielsweise Ab-
sturzsicherungen. Die DASt-Richtlinie 022
muss zudem angewendet werden, wenn in
anderen Regelwerken (z.B. ZTV-ING) dar-
auf Bezug genommen wird. Die Richtlinie
ergänzt weiterhin die Norm DIN EN ISO
1461 „Durch Feuerverzinken auf Stahl auf-
gebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)“
und die Norm DIN EN ISO 14713 „Leit-
fäden und Empfehlungen zum Schutz von
Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korro-
sion – Zinküberzüge“.
Die wichtigsten Änderungen und Vereinfa-
chungen der neuen „DASt 022” im Über-
blick:
– Die DASt-Richtlinie 022 wurde an die
Erfordernisse der EN 1090 angepasst. So
ist die maximale Oberflächenhärte von
Schnittflächen nun beispielsweise nach
EN 1090 festzulegen.
– Im Bereich der Konstruktions- und De-
tailklassen wurde das Spektrum der ver-
wendbaren Stahlwerkstoffe um den
Werkstoff S500 erweitert. Die DASt-
Richtlinie 022 gilt nun für S235, S275,
S355, S420, S450, S460 und S500 nach
DIN EN 10025 Teil 1 bis 4 sowie für ver-
gleichbare Stähle nach DIN EN 10210
und DIN EN 10219. Zudem wurde die
Anzahl der relevanten Details der De-
tailklassen verringert.
– Die alte DASt-Richtlinie 022 beschränk-
te den Kaltumformgrad vor dem Feuer-
verzinken auf kleiner als 2 Prozent. Die-
se Beschränkung wurde aufgehoben. Es
sind nur noch die Mindestbiegeradien
nach DIN EN 10025 und DIN EN 10219
in Abhängigkeit der eingesetzten Stahl-
sorte und Materialdicke zu beachten.
DASt-Richtlinie 022 überarbeitet
Seit dem Jahr 2009 ist die DASt-Richtlinie 022 für das Feuerverzinken von tragenden
Stahlbauteilen verbindlich anzuwenden. Im Juni 2016 wurde vom Deutschen Ausschuss
für Stahlbau (DASt) eine überarbeitete Ausgabe der Richtlinie veröffentlicht. Sie enthält
praxisgerechte Vereinfachungen, ist anwenderfreundlicher geworden und regelt nun
auch das Feuerverzinken bei Temperaturen von 530 ˚C bis 620 ˚C. Bisherige zusätzliche
Einschränkungen zur Kaltumformung vor dem Feuerverzinken wurden aufgehoben.
– Vereinfachende
Überarbeitung der
Grundsätze für kon-
struktive Gestal-
tung und Fertigung:
Hervorzuheben ist
hier, dass nun durch
die Möglichkeit ei-
nes rechnerischen
Nachweises für die
kontrollierte Aus-
dehnung von Fach-
werkkonstruktionen
undVierendeelträ-
gern dieVerfahrens-
prüfung für derarti-
ge Stahlbauteile ent-
fallen kann.
– DieVerpflichtung zurVerfahrensprüfung
entfällt zudem an schlaggeschnittenen
Kanten untergeordneter Bauteile eines
Tragwerkes, wie beispielsweise Fußplat-
ten, Steifen oder Anschlussbleche.
– Das Feuerverzinken von tragenden
Stahlbauteilen bei Temperaturen von
530 ˚C bis 620 ˚C ist nun ebenfalls mög-
lich.
– Feuerverzinkereien, die gemäß DASt-
Richtlinie 022 verzinken, können den
Mindestflussmittelgehalt bei derVorbe-
handlung zum Feuerverzinken auf 350
g/l reduzieren.
Fazit: Die überarbeitete DASt-Richtlinie 022
schafft Vereinfachungen für Stahl- und Me-
tallbaukonstruktionen und gilt nun auch für
Verzinkungstemperaturen von 530 ˚C bis
620 ˚C. Weitere Informationen sowie die
kostenlose Bestellung der Richtlinie unter
www.dast022.deDer Industrieverband Feuerverzinken e.V. und
seine Serviceorganisation, das Institut Feuer-
verzinken GmbH, vertreten die deutsche Stück-
verzinkungsindustrie. Im Jahr 2015 wurden in
Deutschland mehr als 1,8 Mio. Tonnen Stahl
stückverzinkt. Wichtige Anwendungsbereiche
des Korrosionsschutzes durch Feuerverzinken
sind u. a. Architektur und Bauwesen sowie die
Verkehrstechnik und der Fahrzeugbau. Weite-
re Informationen zum Feuerverzinken unter:
www.feuerverzinken.comDie DASt-Richtlinie 022 ist auch für leichte
tragende Stahlkonstruktionen wie Treppen,
Balkone, Geländer verbindlich anzuwenden.
Die überarbeitete DASt-Richtlinie 022 schafft ein Fülle von
Vereinfachungen.
Institut Feuerverzinken (2)