UNTERNEHMENSNAVI [2017/18]
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Plötzlich
Chefin
Am Anfang der beruflichen
Selbstständigkeit steht
die Idee und jede Menge
persönlicher Einsatz. Damit
das Vorhaben auch erfolgreich
in die Tat umgesetzt werden
kann, ist Verstärkung durch
Mitarbeiter notwendig.
Checkliste
Mein erster Mitarbeiter
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, dem Angestellten
spätestens einen Monat nach Beginn des Beschäfti-
gungsverhältnisses einen schriftlichen Nachweis auszu-
händigen, der alle wesentlichen Vertragsbedingungen
enthält. Für einen guten Start ist es wichtig, den Vertrag
rechtzeitig vor Arbeitsantritt zu überreichen. Dies gilt
insbesondere bei befristeten Verträgen, da eine Befris-
tung nur vor Aufnahme der tatsächlichen Beschäftigung
möglich ist.
Inhalte des Arbeitsvertrages
Der Vertrag sollte Namen und Anschrift der Vertragspar-
teien, den Arbeitsort sowie eine kurze Beschreibung der
Tätigkeit enthalten. Schreiben Sie außerdem den Beginn
des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitszeit und die Dauer
des Jahresurlaubs fest. Auch die Höhe und Zusammen-
setzung des Arbeitsentgeltes, die Auszahlungstermine
sowie die Hinweise zu den Kündigungsfristen müssen
im Arbeitsvertrag genannt werden.
Fordern Sie Ihre
Betriebsnummer an
Wenn Sie Mitarbeiter einstellen, müssen Sie Ihr Unter-
nehmen bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden.
Daraufhin bekommen Sie eine Betriebsnummer zuge-
teilt, die Sie zur Anmeldung Ihrer Angestellten bei der
Sozialversicherung benötigen.
Sozialabgaben anmelden
Weiterhin sind Sie verpflichtet, Ihre neuen versiche-
rungspflichtigen Mitarbeiter bei den Trägern der Sozial-
versicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeits-
losenversicherung) anzumelden. Dies geschieht über
die Meldung an die für Ihren Mitarbeiter zuständige
Krankenkasse. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag
ist ebenfalls dorthin zu zahlen und wird von dort ent-
sprechend weitergeleitet. Für geringfügig Beschäftigte
ist die Minijob-Zentrale zuständig.
Anmeldefristen beachten
Wichtig: Die Sozialversicherungspflicht beginnt am ers-
ten Arbeitstag Ihres neuen Mitarbeiters. Melden Sie ihn
bitte umgehend an, damit Ihr Mitarbeiter kurzfristig mit
der Krankenversichertenkarte und weiteren Unterlagen
versorgt werden kann. Die Anmeldung ist grundsätzlich
mit der ersten Lohnabrechnung vorzunehmen, spätes-
tens aber innerhalb von sechs Wochen nach Beschäfti-
gungsbeginn.