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UNTERNEHMENSNAVI [2017/18]
Diese Versicherungen
Viele Jungunternehmer und Existenzgründer fühlen sich mit der Frage
überfordert: Welche Versicherungen brauchen sie für ihren Betrieb wirklich?
Wir haben die wichtigsten Versicherungen für Sie zusammengestellt.
Betriebs-
haftpflichtversicherung:
Jeder macht mal einen Fehler. Die be-
triebliche Haftpflichtversicherung schützt
dann zumindest vor den finanziellen
Folgen. Etwa wenn Kunden, Nachbarn
oder andere den Betrieb für eine Sach-
beschädigung, eine erlittene Verletzung
oder einen Einkommensverlust haftbar
machen. Deshalb ist sie ein absolutes
Muss. Die Versicherungssumme bildet die
Obergrenze für die Erstattung. Der Unter-
nehmer haftet jedoch unbegrenzt. Diese
Diskrepanz ist leider nicht aus der Welt
zu schaffen. Sparen Sie deshalb nicht
an der Höhe der Versicherungssumme.
Achten Sie darauf, die Summe aktuell zu
halten. Ratsam ist eine Vorsorgedeckung
für mögliche neu hinzukommende Risiken
sowie eine Nachhaftung für Schäden, die
nach Beendigung des Betriebs noch an-
fallen könnten.
Produkt-
haftpflichtversicherung:
Die Haftung für fehlerhafte Produkte
ist nicht minder streng als die für Um-
weltschäden. Sie gilt übrigens in der
gesamten EU unabhängig davon, ob
den Hersteller ein Verschulden trifft (Ge-
fährdungshaftung). Ein Produkt ist nach
dem Produkthaftungsgesetz bereits dann
„fehlerhaft“, wenn etwa die Gebrauchsan-
weisung missverständlich ist. Oft ist die
Produkthaftpflicht in der normalen
Betriebshaftpflichtversicherung einge-
schlossen. Nachfragen schafft Klarheit!
Umwelt-
haftpflichtversicherung:
Wenn durch die betriebliche Tätigkeit ein
Schaden an der Umwelt entsteht, muss
der Betriebsinhaber als Verursacher haf-
ten. Die deutschen Umweltvorschriften
haben einen sehr hohen Standard. Wer
also mit Mitteln (zum Beispiel Chemikali-
en, Heizöl) arbeitet, die Umweltschäden
verursachen können, sollte die Zusatzde-
ckung zur Betriebshaftpflichtversicherung
unbedingt abschließen. Im Rahmen der
normalen Betriebshaftpflichtpolice sind
Umweltschäden meist nicht gedeckt. Das
kostet zwar einen höheren Beitrag, aber
die Folgen könnten den Inhaber in den
Ruin treiben. Kosten zur Entsorgung und
Renaturierung sind eingeschlossen.
Flotten-
versicherung:
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht für jeden, der
ein Fahrzeug am Start hat. Sie zahlt den
Schaden des Unfallgegners. Den Scha-
den am eigenen Fahrzeug kann man über
eine Kaskoversicherung in den Varianten
Voll- oder Teilkasko absichern. Tipp: Je
mehr Fahrzeuge zum Fuhrpark gehören,
desto größer ist der Verhandlungsspiel-
raum gegenüber der Versicherung.
Betriebsunterbre-
chungsversicherung:
Oft verkannt und doch relevant: der Still-
stand eines Betriebs nach einem Brand-
oder Sturmschaden. Das kann Hand-
werksunternehmen teurer zu stehen kom-
men als der ursprüngliche Sachschaden.
Denn in solchen Zwangspausen müssen
Löhne, Kreditzinsen und andere fixe
Kosten weitergezahlt werden. Es wird
aber nicht mehr gearbeitet und somit
nichts verdient. Hier springt eine Betriebs-
unterbrechungsversicherung ein.
Rechtsschutz-
versicherung:
Ein Rechtsstreit kostet Geld und Nerven.
Praktischerweise lassen Sie einen Anwalt
das für Sie erledigen. Doch der ist teuer.
Eine Rechtsschutzversicherung über-
nimmt zusätzlich zu den Anwaltskosten
auch die Kosten für Gutachter und Ge-
richt. Allerdings sind umfassende Rechts-
schutzpolicen nicht billig.