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UNTERNEHMENSNAVI [2017/18]

Diese Versicherungen

Viele Jungunternehmer und Existenzgründer fühlen sich mit der Frage

überfordert: Welche Versicherungen brauchen sie für ihren Betrieb wirklich?

Wir haben die wichtigsten Versicherungen für Sie zusammengestellt.

Betriebs-

haftpflichtversicherung:

Jeder macht mal einen Fehler. Die be-

triebliche Haftpflichtversicherung schützt

dann zumindest vor den finanziellen

Folgen. Etwa wenn Kunden, Nachbarn

oder andere den Betrieb für eine Sach-

beschädigung, eine erlittene Verletzung

oder einen Einkommensverlust haftbar

machen. Deshalb ist sie ein absolutes

Muss. Die Versicherungssumme bildet die

Obergrenze für die Erstattung. Der Unter-

nehmer haftet jedoch unbegrenzt. Diese

Diskrepanz ist leider nicht aus der Welt

zu schaffen. Sparen Sie deshalb nicht

an der Höhe der Versicherungssumme.

Achten Sie darauf, die Summe aktuell zu

halten. Ratsam ist eine Vorsorgedeckung

für mögliche neu hinzukommende Risiken

sowie eine Nachhaftung für Schäden, die

nach Beendigung des Betriebs noch an-

fallen könnten.

Produkt-

haftpflichtversicherung:

Die Haftung für fehlerhafte Produkte

ist nicht minder streng als die für Um-

weltschäden. Sie gilt übrigens in der

gesamten EU unabhängig davon, ob

den Hersteller ein Verschulden trifft (Ge-

fährdungshaftung). Ein Produkt ist nach

dem Produkthaftungsgesetz bereits dann

„fehlerhaft“, wenn etwa die Gebrauchsan-

weisung missverständlich ist. Oft ist die

Produkthaftpflicht in der normalen

Betriebshaftpflichtversicherung einge-

schlossen. Nachfragen schafft Klarheit!

Umwelt-

haftpflichtversicherung:

Wenn durch die betriebliche Tätigkeit ein

Schaden an der Umwelt entsteht, muss

der Betriebsinhaber als Verursacher haf-

ten. Die deutschen Umweltvorschriften

haben einen sehr hohen Standard. Wer

also mit Mitteln (zum Beispiel Chemikali-

en, Heizöl) arbeitet, die Umweltschäden

verursachen können, sollte die Zusatzde-

ckung zur Betriebshaftpflichtversicherung

unbedingt abschließen. Im Rahmen der

normalen Betriebshaftpflichtpolice sind

Umweltschäden meist nicht gedeckt. Das

kostet zwar einen höheren Beitrag, aber

die Folgen könnten den Inhaber in den

Ruin treiben. Kosten zur Entsorgung und

Renaturierung sind eingeschlossen.

Flotten-

versicherung:

Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht für jeden, der

ein Fahrzeug am Start hat. Sie zahlt den

Schaden des Unfallgegners. Den Scha-

den am eigenen Fahrzeug kann man über

eine Kaskoversicherung in den Varianten

Voll- oder Teilkasko absichern. Tipp: Je

mehr Fahrzeuge zum Fuhrpark gehören,

desto größer ist der Verhandlungsspiel-

raum gegenüber der Versicherung.

Betriebsunterbre-

chungsversicherung:

Oft verkannt und doch relevant: der Still-

stand eines Betriebs nach einem Brand-

oder Sturmschaden. Das kann Hand-

werksunternehmen teurer zu stehen kom-

men als der ursprüngliche Sachschaden.

Denn in solchen Zwangspausen müssen

Löhne, Kreditzinsen und andere fixe

Kosten weitergezahlt werden. Es wird

aber nicht mehr gearbeitet und somit

nichts verdient. Hier springt eine Betriebs-

unterbrechungsversicherung ein.

Rechtsschutz-

versicherung:

Ein Rechtsstreit kostet Geld und Nerven.

Praktischerweise lassen Sie einen Anwalt

das für Sie erledigen. Doch der ist teuer.

Eine Rechtsschutzversicherung über-

nimmt zusätzlich zu den Anwaltskosten

auch die Kosten für Gutachter und Ge-

richt. Allerdings sind umfassende Rechts-

schutzpolicen nicht billig.