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UNTERNEHMENSNAVI [2017/18]
Foto: © Frank Peters, 123RF.com
Diese Förderarten gibt es…
Bürgschaften.
Jedes Kreditinstitut verlangt bank-
übliche Sicherheiten für die Gewährung eines
Kredites. Mangelt es beim Kreditnehmer an ausrei-
chenden Sicherheiten, können Bürgschaften weiterhel-
fen. Öffentlich geförderte Bürgschaftsbanken sichern
Kredite mit einer Bürgschaft von max. 750.000 Euro
ab.
Garantien.
Der Staat übernimmt für einen Auftrag eine
Einzeldeckung oder spricht sie pauschal für mehrere
Kunden mit sehr kurzen Zahlungszielen aus. Garantien
gibt es aber nur für Auslandsgeschäfte.
Subventionen.
Gelder vom Staat fließen regelmäßig
für ein Vorhaben, für Regionen oder Unternehmen wie
etwa einst die Steinkohleförderung. Auf Subventionen
haben die Empfänger übrigens einen Rechtsanspruch,
was für normale Fördermittel nicht gilt.
Zinsverbilligte Kredite.
Die öffentliche Hand hilft
durch eine Absenkung der Zinshöhe, oft in Verbindung
mit jederzeit möglichen Sondertilgungen. Fehlen Si-
cherheiten, gibt es Haftungsfreistellungen, das Risiko
teilen sich dann Fördergeldgeber und die Hausbank.
Zuschüsse.
Das ist Geld vom Staat, das es zum Vor-
haben dazu gibt und nicht mehr zurückgezahlt werden
muss. Voraussetzung dafür ist allerdings die Einhal-
tung der Vorgaben, sonst kostet es neben der Summe
auch noch Zinsen.
…und so kommen Sie
ans Fördergeld
Die wichtigste Regel zuerst:
erst die Theorie,
dann die Praxis. Anders gesagt: Der Antrag
muss als erstes fertig sein, denn für laufende
Projekte gibt es keine Fördergelder. Diese vier
Schritte zum Fördergeldantrag haben sich
bewährt:
Projektskizze.
Legen Sie Zeitraum und Vor-
haben in den einzelnen Projektschritten kon-
kret fest.
Risikoabschätzung.
Zu jedem geschäftlichen
Vorhaben gehören Chancen und Risiken, eine
Konkurrenz- und Marktanalyse, Übersichten
und betriebsinterne Erfordernisse.
Beratungsbedarf.
Das fertige Konzept sollte
Sie im Bekanntenkreis, aber auch mit Experten
diskutieren. An erster Stelle sollte der Berater
der Handwerkskammer oder des Fachver-
bands stehen. Berater erkennen in der Regel
Stärken und Schwächen des Konzepts, auch
die NRW.BANK unterstützt Gründer sowie
kleine und mittlere Unternehmen aus Nord-
rhein-Westfalen durch kostenlose finanzie-
rungs- und förderorientierte Einzelberatungen.
Investitionsbedarf.
Zu jedem Projektschritt
gehört ein Finanzierungsplan. An dieser Stel-
le gehört die Hausbank mit ins Boot, da der
Firmenkundenberater des Finanzinstituts für
den Förderantrag zuständig ist. Das Projekt
ist noch immer Theorie und steht nur auf dem
Papier.
Was noch
wichtig ist:
• Sie haben auf För-
dergelder keinen
Rechtsanspruch,
auch keinen garan-
tierten Erhalt.
• Keiner kann die
Hausbank verpflich-
ten, Ihren Förder-
geldantrag weiter-
zuleiten.
• Wer gründen will
und mit negativen
Einträgen bei der
Schufa zu finden ist,
erhält in der Regel
kein Geld.