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UNTERNEHMENSNAVI [2017/18]

Foto: © Frank Peters, 123RF.com

Diese Förderarten gibt es…

Bürgschaften.

Jedes Kreditinstitut verlangt bank-

übliche Sicherheiten für die Gewährung eines

Kredites. Mangelt es beim Kreditnehmer an ausrei-

chenden Sicherheiten, können Bürgschaften weiterhel-

fen. Öffentlich geförderte Bürgschaftsbanken sichern

Kredite mit einer Bürgschaft von max. 750.000 Euro

ab.

Garantien.

Der Staat übernimmt für einen Auftrag eine

Einzeldeckung oder spricht sie pauschal für mehrere

Kunden mit sehr kurzen Zahlungszielen aus. Garantien

gibt es aber nur für Auslandsgeschäfte.

Subventionen.

Gelder vom Staat fließen regelmäßig

für ein Vorhaben, für Regionen oder Unternehmen wie

etwa einst die Steinkohleförderung. Auf Subventionen

haben die Empfänger übrigens einen Rechtsanspruch,

was für normale Fördermittel nicht gilt.

Zinsverbilligte Kredite.

Die öffentliche Hand hilft

durch eine Absenkung der Zinshöhe, oft in Verbindung

mit jederzeit möglichen Sondertilgungen. Fehlen Si-

cherheiten, gibt es Haftungsfreistellungen, das Risiko

teilen sich dann Fördergeldgeber und die Hausbank.

Zuschüsse.

Das ist Geld vom Staat, das es zum Vor-

haben dazu gibt und nicht mehr zurückgezahlt werden

muss. Voraussetzung dafür ist allerdings die Einhal-

tung der Vorgaben, sonst kostet es neben der Summe

auch noch Zinsen.

…und so kommen Sie

ans Fördergeld

Die wichtigste Regel zuerst:

erst die Theorie,

dann die Praxis. Anders gesagt: Der Antrag

muss als erstes fertig sein, denn für laufende

Projekte gibt es keine Fördergelder. Diese vier

Schritte zum Fördergeldantrag haben sich

bewährt:

Projektskizze.

Legen Sie Zeitraum und Vor-

haben in den einzelnen Projektschritten kon-

kret fest.

Risikoabschätzung.

Zu jedem geschäftlichen

Vorhaben gehören Chancen und Risiken, eine

Konkurrenz- und Marktanalyse, Übersichten

und betriebsinterne Erfordernisse.

Beratungsbedarf.

Das fertige Konzept sollte

Sie im Bekanntenkreis, aber auch mit Experten

diskutieren. An erster Stelle sollte der Berater

der Handwerkskammer oder des Fachver-

bands stehen. Berater erkennen in der Regel

Stärken und Schwächen des Konzepts, auch

die NRW.BANK unterstützt Gründer sowie

kleine und mittlere Unternehmen aus Nord-

rhein-Westfalen durch kostenlose finanzie-

rungs- und förderorientierte Einzelberatungen.

Investitionsbedarf.

Zu jedem Projektschritt

gehört ein Finanzierungsplan. An dieser Stel-

le gehört die Hausbank mit ins Boot, da der

Firmenkundenberater des Finanzinstituts für

den Förderantrag zuständig ist. Das Projekt

ist noch immer Theorie und steht nur auf dem

Papier.

Was noch

wichtig ist:

• Sie haben auf För-

dergelder keinen

Rechtsanspruch,

auch keinen garan-

tierten Erhalt.

• Keiner kann die

Hausbank verpflich-

ten, Ihren Förder-

geldantrag weiter-

zuleiten.

• Wer gründen will

und mit negativen

Einträgen bei der

Schufa zu finden ist,

erhält in der Regel

kein Geld.