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Foto: © Bürgschaftsbank NRW

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UNTERNEHMENSNAVI [2017/18]

Lothar Galonska, Manfred Thivessen,

Geschäftsführer der Bürgschaftsbank NRW

»Fehlende Sicherheiten allein

dürfen nicht dazu führen,

dass Investitionsvorhaben im

Handwerk und in anderen

mittelständischen Branchen

unterbleiben.«

in der Familie

lisieren.

So funktioniert

eine Bürgschaft

Wer Geld verleiht, will es natürlich zurückha-

ben. Wenn unsicher ist, ob ein Kreditnehmer

tatsächlich das geliehene Kapital zurück-

zahlen kann, übernimmt bei einer Bürgschaft

eine andere Person oder eine Institution die-

ses Kreditrisiko. Das kann der Ehepartner,

ein Freund oder die Bürgschaftsbank NRW

sein. Sie bürgen bei Vorhaben dafür, dass

die Geldgeber ihr Kapital zurückbekommen.

Steht die Bürgschaftsbank im Falle eines

Scheiterns ein, übernimmt sie damit das Risi-

ko der eigentlichen Kreditgeber, in der Regel

der Hausbank. Die Schulden bleiben aber

beim Kreditnehmer – Gläubiger ist in dem

Fall die Bürgschaftsbank, die mit dem Unter-

nehmer entsprechende Vereinbarungen trifft.

Allerdings übernimmt die Bürgschaftsbank

nicht das komplette Risiko – mindestens 20

Prozent bleiben in der Regel bei der Haus-

bank.

Das sollten Antragsteller wissen

• Ausfallbürgschaften kann jeder Existenz-

gründer, Unternehmer und jeder Freiberuf-

ler beantragen.

• Sie brauchen für Ihr Tätigkeitsgebiet ent-

sprechende persönliche, kaufmännische

und fachliche Qualifikationen.

• Erforderlich ist ein Businessplan mit einer

wirtschaftlichen Prognose, die belegt, dass

sich aus dem Geschäftsbetrieb der Ka-

pitaldienst und ein angemessener Lebens-

unterhalt erwirtschaften lässt.

• Die Anträge laufen in der Regel über die

Hausbank, Bürgschaften bis zu 200.000

Euro können auch direkt bei der Bürg-

schaftsbank beantragt werden (BoB =

Bürgschaft ohne Bank), Antragstellung

unter

www.bb-nrw.de

.

• Die maximale Bürgschaftssumme liegt bei

1,25 Millionen Euro.

• Kostenlos ist eine Bürgschaft nicht: Es

fallen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt

(in der Regel 1,5 Prozent des verbürg-

ten Kreditbetrags, mindestens 400 Euro)

und ab dem 1. Juli 2017 eine – nach

Verbürgungsgrad gestaffelte – jährliche

Bürgschaftsprovision (0,7 bis 1,5 Prozent)

an; bei einer Ablehnung entstehen keine

Kosten. Allerdings führt die Einbindung der

Bürgschaftsbank in aller Regel zu besse-

ren Kreditkonditionen.

• Bürgschaften gibt es für nahezu jedes Vor-

haben und Projekt, wenn die Perspektive

stimmt. Ausgenommen sind Sanierungs-

maßnahmen, Umschuldungen sowie Maß-

nahmen, die nach den EU-Wettbewerbsre-

geln nicht „beihilfefähig“ sind.

• Wenn zusätzlich Eigenkapital benötigt

wird, so empfiehlt die Bürgschaftsbank,

eine Mitwirkung der KBG NRW (www.kbg-

nrw.de

) zu prüfen.

Das waren zwar 19 Prozent weniger als 2015, aber das, so Thi-

vessen, war auch ein Ausnahmejahr und die Zahl markiert

„eine Stabilisierung auf hohem Niveau“. Das belegt auch die

zugesagte Bürgschaftssumme: Mit 128 Millionen Euro lag der

Wert über den bereits sehr guten Zahlen in den Jahren 2013

und 2014. Dabei unterstützt die Bürgschaftsbank nicht nur

Handwerker: Sie machen aber zusammen mit den sonstigen

Gewerben, dem Einzelhandel und den Freien Berufen rund

80 Prozent der Bürgschaften 2016 aus.

W

Foto: © Metzgerei Rauschmann