Foto: © Bürgschaftsbank NRW
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UNTERNEHMENSNAVI [2017/18]
Lothar Galonska, Manfred Thivessen,
Geschäftsführer der Bürgschaftsbank NRW
»Fehlende Sicherheiten allein
dürfen nicht dazu führen,
dass Investitionsvorhaben im
Handwerk und in anderen
mittelständischen Branchen
unterbleiben.«
in der Familie
lisieren.
So funktioniert
eine Bürgschaft
Wer Geld verleiht, will es natürlich zurückha-
ben. Wenn unsicher ist, ob ein Kreditnehmer
tatsächlich das geliehene Kapital zurück-
zahlen kann, übernimmt bei einer Bürgschaft
eine andere Person oder eine Institution die-
ses Kreditrisiko. Das kann der Ehepartner,
ein Freund oder die Bürgschaftsbank NRW
sein. Sie bürgen bei Vorhaben dafür, dass
die Geldgeber ihr Kapital zurückbekommen.
Steht die Bürgschaftsbank im Falle eines
Scheiterns ein, übernimmt sie damit das Risi-
ko der eigentlichen Kreditgeber, in der Regel
der Hausbank. Die Schulden bleiben aber
beim Kreditnehmer – Gläubiger ist in dem
Fall die Bürgschaftsbank, die mit dem Unter-
nehmer entsprechende Vereinbarungen trifft.
Allerdings übernimmt die Bürgschaftsbank
nicht das komplette Risiko – mindestens 20
Prozent bleiben in der Regel bei der Haus-
bank.
Das sollten Antragsteller wissen
• Ausfallbürgschaften kann jeder Existenz-
gründer, Unternehmer und jeder Freiberuf-
ler beantragen.
• Sie brauchen für Ihr Tätigkeitsgebiet ent-
sprechende persönliche, kaufmännische
und fachliche Qualifikationen.
• Erforderlich ist ein Businessplan mit einer
wirtschaftlichen Prognose, die belegt, dass
sich aus dem Geschäftsbetrieb der Ka-
pitaldienst und ein angemessener Lebens-
unterhalt erwirtschaften lässt.
• Die Anträge laufen in der Regel über die
Hausbank, Bürgschaften bis zu 200.000
Euro können auch direkt bei der Bürg-
schaftsbank beantragt werden (BoB =
Bürgschaft ohne Bank), Antragstellung
unter
www.bb-nrw.de.
• Die maximale Bürgschaftssumme liegt bei
1,25 Millionen Euro.
• Kostenlos ist eine Bürgschaft nicht: Es
fallen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt
(in der Regel 1,5 Prozent des verbürg-
ten Kreditbetrags, mindestens 400 Euro)
und ab dem 1. Juli 2017 eine – nach
Verbürgungsgrad gestaffelte – jährliche
Bürgschaftsprovision (0,7 bis 1,5 Prozent)
an; bei einer Ablehnung entstehen keine
Kosten. Allerdings führt die Einbindung der
Bürgschaftsbank in aller Regel zu besse-
ren Kreditkonditionen.
• Bürgschaften gibt es für nahezu jedes Vor-
haben und Projekt, wenn die Perspektive
stimmt. Ausgenommen sind Sanierungs-
maßnahmen, Umschuldungen sowie Maß-
nahmen, die nach den EU-Wettbewerbsre-
geln nicht „beihilfefähig“ sind.
• Wenn zusätzlich Eigenkapital benötigt
wird, so empfiehlt die Bürgschaftsbank,
eine Mitwirkung der KBG NRW (www.kbg-
nrw.de) zu prüfen.
Das waren zwar 19 Prozent weniger als 2015, aber das, so Thi-
vessen, war auch ein Ausnahmejahr und die Zahl markiert
„eine Stabilisierung auf hohem Niveau“. Das belegt auch die
zugesagte Bürgschaftssumme: Mit 128 Millionen Euro lag der
Wert über den bereits sehr guten Zahlen in den Jahren 2013
und 2014. Dabei unterstützt die Bürgschaftsbank nicht nur
Handwerker: Sie machen aber zusammen mit den sonstigen
Gewerben, dem Einzelhandel und den Freien Berufen rund
80 Prozent der Bürgschaften 2016 aus.
W
Foto: © Metzgerei Rauschmann