Markt
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RTS-Magazin 11/2016
Seit Beginn der Bausaison ist für viele Un-
ternehmen aus dem Bauhaupt- und Bau-
nebengewerbe schon wieder ein Fall für die
Versicherung eingetreten. Kaum eine an-
dere Branche ist mit derart vielen Gefahren
konfrontiert: Unfälle, Brände, Witterungs-
schäden, Diebstahl und Vandalismus. Auch
ein Blick in die Statistik offenbart: Das Bau-
gewerbe ist ein gefährliches Pflaster. Den
letzten Zahlen der Berufsgenossenschaft
der Bauwirtschaft (BG Bau) zufolge wur-
den 2014 bundesweit 103 731 Arbeitsun-
fälle auf Baustellen registriert. „Auch die
finanziellen Risiken für Bauunternehmer
sind hoch. Ein passgenauer Versicherungs-
schutz ist daher unverzichtbar“, mahnt Jür-
gen Schulze, Experte für betriebliche Ver-
sicherungen bei der Nürnberger Versiche-
rung, und erläutert, worauf Unternehmer
zur Absicherung ihres Baugewerbes noch
achten sollten.
Grundsätzlich gilt: Vorsicht ist besser als
Nachsicht. Gerade im Baugewerbe, wo das
Unfallrisiko circa 2,5 Mal höher als in vielen
anderen Branchen ist. So ereignen sich laut
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar-
beitsmedizin über 20 Prozent der tödlichen
Arbeitsunfälle in Deutschland auf dem
Bau. Abstürze, aber auch fatale Unfälle mit
Kraftfahrzeugen oder schweren Maschinen
wie Kränen oder Gabelstaplern sind an der
Tagesordnung. „Wenn ein Arbeitgeber Vor-
schriften des Arbeitsschutzgesetzes miss-
achtet und notwendige Sicherheitsmaß-
nahmen unterlässt, kann er grundsätzlich
auch für die Folgen haftbar gemacht wer-
den“, weiß Jürgen Schulze von der Nürn-
berger. „Diese Kosten werden auch nicht
von der Betriebshaftpflicht gedeckt, da
diese nur bei Schäden gegenüber Dritten
eintritt“, warnt Jürgen Schulze. Zudem dro-
hen dem Arbeitgeber strafrechtliche Konse-
quenzen, wenn er Arbeitsschutzrichtlinien
verletzt.
Haftungsausschluss durch
„Höhere Gewalt“?
Wer haftet, wenn Niederschläge und Un-
wetter Bauleistungen noch während der
Bauphase beschädigen? Nach den „Allge-
meinen Regelungen für Bauarbeiten“ des
Deutschen Instituts für Normung (DIN
18299) muss jeder Bauunternehmer Siche-
rungsmaßnahmen gegen Schäden durch
Niederschläge treffen. „Das gilt auch für
außergewöhnliche Wetterereignisse“, be-
tont Jürgen Schulze. „Unternehmen kön-
nen sich in solchen Fällen nicht immer auf
höhere Gewalt beziehen.“ Allerdings zei-
gen die Unwetter und Überschwemmun-
gen der letzten Wochen auch deutlich die
Grenzen vorbeugender Maßnahmen auf.
„Da Klimaforschern zufolge die Bedrohung
durch Unwetter mit Starkregen und Sturm
weiter zunehmen wird, sollten Bauunter-
nehmen auch eine zusätzliche Versiche-
rung gegen Elementarschäden durch Über-
schwemmungen, Erdrutsche oder Ähnli-
ches abschließen“, rät Jürgen Schulze.
Welche Versicherungen?
Gerade in der Baubranche, die so viele un-
terschiedliche Betriebe und Gewerke um-
fasst – das Spektrum reicht vom Hoch- und
Tiefbau über den Dachdecker bis zum In-
stallateur – ist ein passgenauer Versiche-
rungsschutz wichtig. „Mit Bausteinsyste-
men wie dem Nürnberger ProfiLine Unter-
nehmensschutz lassen sich sogar die Kos-
ten minimieren“, so Jürgen Schulze. Die
einzelnen Bausteine – Geschäftsinhaltsver-
sicherung, Betriebshaftpflicht und spezielle
Versicherungen für Sachwerte wie Maschi-
nen oder Elektronik sowie für Transporte –
können nach individuellen Anforderungen
miteinander kombiniert werden und erge-
ben so einen maßgeschneiderten Versiche-
rungsschutz. „Das ist wichtig in einer Bran-
che, die so viele kleine Unternehmen auf-
weist, die meist unter einem permanenten
Kostendruck stehen“, weiß Jürgen Schulze.
Speziell auf das Bauhauptgewerbe und auf
das Baunebengewerbe abgestimmte De-
ckungskonzepte bieten zudem wichtige
branchenspezifische Produktfeatures und
Leistungsextras.
Betriebshaftpflichtversicherung
Wer arbeitet, macht Fehler. Arbeitsunfälle
betreffen meistens nicht nur Mitarbei-
ter, sondern auch Dritte und verursachen
Schäden an eigenen oder fremden Sachen:
Bei Installationsarbeiten auf der Baustelle
stößt ein Mitarbeiter versehentlich die be-
reitgestellten Fenster des Glasers um, bei
Malerarbeiten an der Fassade tropft Farbe
auf darunter parkende Autos, durch die
Unachtsamkeit eines Baggerführers wird
beim Beladen eines LKWs mit Bauschutt
ein Passant schwer verletzt. „Eine Betriebs-
haftpflichtversicherung ist für jedes Unter-
nehmen, das Bauarbeiten ausführt, daher
schlicht und ergreifend unverzichtbar“, be-
tont der Experte. Sie leistet Ersatz bei Sach-
schäden und übernimmt bei Personenschä-
den unter anderem Behandlungskosten
und zahlt Schmerzensgeld. „Unternehmer
sollten unbedingt auf eine ausreichend
hohe Versicherungssumme achten“, so Jür-
gen Schulze. „Drei Millionen Euro sollten
das absolute Minimum sein. Bei größeren
Betrieben bzw. Bauprojekten sind sogar
fünf Millionen Euro empfehlenswert.“
Die Geschäftsinhaltversicherung
Gerade in der Baubranche sind die Inves-
titionen in das eigene Unternehmen in der
Regel sehr hoch: Einrichtung, Baugeräte
und Maschinen, Betriebs- und Baustoffe
binden viel Kapital. „Werden diese beschä-
digt oder zerstört, hat dies meist schmerz-
hafte Verluste für einen Bau- oder Hand-
werksbetrieb zur Folge“, erläutert Jürgen
Schulze. Insbesondere wenn auch noch Er-
tragsausfälle oder Vertragsstrafen drohen
– weil es zum Beispiel nach einem Brand
zu einer längeren Betriebsunterbrechung
kommt und Lieferverträge nicht eingehal-
ten werden können. Mit einer Geschäfts-
inhalts-Versicherung können Unternehmer
grundsätzlich ihr gesamtes Betriebsinven-
tar absichern. Die Nürnberger Versicherung
bietet Firmeninhabern mit dem ProfiLine
Unternehmensschutz die Möglichkeit, ganz
individuell zu wählen, gegen welche Ge-
fahren sie ihren Betrieb versichern wollen:
Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl,
Sturm und Hagel – und einiges mehr.
Gefahren absichern
Während die Geschäftsinhalts-Versiche-
rung auf dem eigenen Betriebsgelände
greift, müssen Risiken auf (öffentlichen)
Baustellen zusätzlich versichert werden.
Eine Bauleistungsversicherung sichert die
Bauleistungen und -materialien während
der gesamten Bauzeit auf der Baustelle ab.
„Da Bauarbeiten mit den entsprechenden
Maschinen stehen und fallen, ist für Bauun-
ternehmen auch eine zusätzliche Maschi-
nenversicherung sinnvoll“, meint der Ex-
perte für Betriebsversicherungen. Sie leistet
Ersatz bei Beschädigungen von Baugeräten
wie Mischanlagen, Kränen oder Baggern,
egal ob durch Bedienungsfehler, Fahrlässig-
keit, Böswilligkeit oder Überspannung.
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in der Baubranche