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Markt

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RTS-Magazin 11/2016

Seit Beginn der Bausaison ist für viele Un-

ternehmen aus dem Bauhaupt- und Bau-

nebengewerbe schon wieder ein Fall für die

Versicherung eingetreten. Kaum eine an-

dere Branche ist mit derart vielen Gefahren

konfrontiert: Unfälle, Brände, Witterungs-

schäden, Diebstahl und Vandalismus. Auch

ein Blick in die Statistik offenbart: Das Bau-

gewerbe ist ein gefährliches Pflaster. Den

letzten Zahlen der Berufsgenossenschaft

der Bauwirtschaft (BG Bau) zufolge wur-

den 2014 bundesweit 103 731 Arbeitsun-

fälle auf Baustellen registriert. „Auch die

finanziellen Risiken für Bauunternehmer

sind hoch. Ein passgenauer Versicherungs-

schutz ist daher unverzichtbar“, mahnt Jür-

gen Schulze, Experte für betriebliche Ver-

sicherungen bei der Nürnberger Versiche-

rung, und erläutert, worauf Unternehmer

zur Absicherung ihres Baugewerbes noch

achten sollten.

Grundsätzlich gilt: Vorsicht ist besser als

Nachsicht. Gerade im Baugewerbe, wo das

Unfallrisiko circa 2,5 Mal höher als in vielen

anderen Branchen ist. So ereignen sich laut

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar-

beitsmedizin über 20 Prozent der tödlichen

Arbeitsunfälle in Deutschland auf dem

Bau. Abstürze, aber auch fatale Unfälle mit

Kraftfahrzeugen oder schweren Maschinen

wie Kränen oder Gabelstaplern sind an der

Tagesordnung. „Wenn ein Arbeitgeber Vor-

schriften des Arbeitsschutzgesetzes miss-

achtet und notwendige Sicherheitsmaß-

nahmen unterlässt, kann er grundsätzlich

auch für die Folgen haftbar gemacht wer-

den“, weiß Jürgen Schulze von der Nürn-

berger. „Diese Kosten werden auch nicht

von der Betriebshaftpflicht gedeckt, da

diese nur bei Schäden gegenüber Dritten

eintritt“, warnt Jürgen Schulze. Zudem dro-

hen dem Arbeitgeber strafrechtliche Konse-

quenzen, wenn er Arbeitsschutzrichtlinien

verletzt.

Haftungsausschluss durch

„Höhere Gewalt“?

Wer haftet, wenn Niederschläge und Un-

wetter Bauleistungen noch während der

Bauphase beschädigen? Nach den „Allge-

meinen Regelungen für Bauarbeiten“ des

Deutschen Instituts für Normung (DIN

18299) muss jeder Bauunternehmer Siche-

rungsmaßnahmen gegen Schäden durch

Niederschläge treffen. „Das gilt auch für

außergewöhnliche Wetterereignisse“, be-

tont Jürgen Schulze. „Unternehmen kön-

nen sich in solchen Fällen nicht immer auf

höhere Gewalt beziehen.“ Allerdings zei-

gen die Unwetter und Überschwemmun-

gen der letzten Wochen auch deutlich die

Grenzen vorbeugender Maßnahmen auf.

„Da Klimaforschern zufolge die Bedrohung

durch Unwetter mit Starkregen und Sturm

weiter zunehmen wird, sollten Bauunter-

nehmen auch eine zusätzliche Versiche-

rung gegen Elementarschäden durch Über-

schwemmungen, Erdrutsche oder Ähnli-

ches abschließen“, rät Jürgen Schulze.

Welche Versicherungen?

Gerade in der Baubranche, die so viele un-

terschiedliche Betriebe und Gewerke um-

fasst – das Spektrum reicht vom Hoch- und

Tiefbau über den Dachdecker bis zum In-

stallateur – ist ein passgenauer Versiche-

rungsschutz wichtig. „Mit Bausteinsyste-

men wie dem Nürnberger ProfiLine Unter-

nehmensschutz lassen sich sogar die Kos-

ten minimieren“, so Jürgen Schulze. Die

einzelnen Bausteine – Geschäftsinhaltsver-

sicherung, Betriebshaftpflicht und spezielle

Versicherungen für Sachwerte wie Maschi-

nen oder Elektronik sowie für Transporte –

können nach individuellen Anforderungen

miteinander kombiniert werden und erge-

ben so einen maßgeschneiderten Versiche-

rungsschutz. „Das ist wichtig in einer Bran-

che, die so viele kleine Unternehmen auf-

weist, die meist unter einem permanenten

Kostendruck stehen“, weiß Jürgen Schulze.

Speziell auf das Bauhauptgewerbe und auf

das Baunebengewerbe abgestimmte De-

ckungskonzepte bieten zudem wichtige

branchenspezifische Produktfeatures und

Leistungsextras.

Betriebshaftpflichtversicherung

Wer arbeitet, macht Fehler. Arbeitsunfälle

betreffen meistens nicht nur Mitarbei-

ter, sondern auch Dritte und verursachen

Schäden an eigenen oder fremden Sachen:

Bei Installationsarbeiten auf der Baustelle

stößt ein Mitarbeiter versehentlich die be-

reitgestellten Fenster des Glasers um, bei

Malerarbeiten an der Fassade tropft Farbe

auf darunter parkende Autos, durch die

Unachtsamkeit eines Baggerführers wird

beim Beladen eines LKWs mit Bauschutt

ein Passant schwer verletzt. „Eine Betriebs-

haftpflichtversicherung ist für jedes Unter-

nehmen, das Bauarbeiten ausführt, daher

schlicht und ergreifend unverzichtbar“, be-

tont der Experte. Sie leistet Ersatz bei Sach-

schäden und übernimmt bei Personenschä-

den unter anderem Behandlungskosten

und zahlt Schmerzensgeld. „Unternehmer

sollten unbedingt auf eine ausreichend

hohe Versicherungssumme achten“, so Jür-

gen Schulze. „Drei Millionen Euro sollten

das absolute Minimum sein. Bei größeren

Betrieben bzw. Bauprojekten sind sogar

fünf Millionen Euro empfehlenswert.“

Die Geschäftsinhaltversicherung

Gerade in der Baubranche sind die Inves-

titionen in das eigene Unternehmen in der

Regel sehr hoch: Einrichtung, Baugeräte

und Maschinen, Betriebs- und Baustoffe

binden viel Kapital. „Werden diese beschä-

digt oder zerstört, hat dies meist schmerz-

hafte Verluste für einen Bau- oder Hand-

werksbetrieb zur Folge“, erläutert Jürgen

Schulze. Insbesondere wenn auch noch Er-

tragsausfälle oder Vertragsstrafen drohen

– weil es zum Beispiel nach einem Brand

zu einer längeren Betriebsunterbrechung

kommt und Lieferverträge nicht eingehal-

ten werden können. Mit einer Geschäfts-

inhalts-Versicherung können Unternehmer

grundsätzlich ihr gesamtes Betriebsinven-

tar absichern. Die Nürnberger Versicherung

bietet Firmeninhabern mit dem ProfiLine

Unternehmensschutz die Möglichkeit, ganz

individuell zu wählen, gegen welche Ge-

fahren sie ihren Betrieb versichern wollen:

Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl,

Sturm und Hagel – und einiges mehr.

Gefahren absichern

Während die Geschäftsinhalts-Versiche-

rung auf dem eigenen Betriebsgelände

greift, müssen Risiken auf (öffentlichen)

Baustellen zusätzlich versichert werden.

Eine Bauleistungsversicherung sichert die

Bauleistungen und -materialien während

der gesamten Bauzeit auf der Baustelle ab.

„Da Bauarbeiten mit den entsprechenden

Maschinen stehen und fallen, ist für Bauun-

ternehmen auch eine zusätzliche Maschi-

nenversicherung sinnvoll“, meint der Ex-

perte für Betriebsversicherungen. Sie leistet

Ersatz bei Beschädigungen von Baugeräten

wie Mischanlagen, Kränen oder Baggern,

egal ob durch Bedienungsfehler, Fahrlässig-

keit, Böswilligkeit oder Überspannung.

www.nuernberger.de

Zuverlässiger Versicherungsschutz

in der Baubranche