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Markt

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RTS-Magazin 11/2016

Nachdem der Tor- und Türhersteller Hör-

mann bereits seit vielen Jahren sowohl in

Deutschland als auch international im Fuß-

ballsponsoring aktiv ist, hat das Familien-

unternehmen ein zusätzliches, langfristiges

Sponsoring-Engagement im Wintersport

abgeschlossen. Ab der kommenden Saison

wird die Firma neuer Premiumsponsor des

BMW IBU Weltcup und der Weltmeister-

schaften Biathlon.

Das von Hörmann gebuchte Rechte-

paket beinhaltet eine umfangreiche werb-

liche Präsenz im Stadion, an Strecke und

Schießstand beim BMW IBU Weltcup und

den Biathlon-Weltmeisterschaften. „Bi-

athlon hat sich im Laufe der letzten Jahr-

zehnte durch die zahlreichen Erfolge deut-

scher Athleten zur beliebtesten Winter-

sportart in Deutschland entwickelt und

fesselt Wochenende für Wochenende Milli-

onen Zuschauer vor den Fernsehschirmen.

Wir möchten so unsere Marke besonders

bei Endverbrauchern, die sich aktuell mit

dem Thema Bauen oder Renovieren be-

schäftigen, weiter stärken. Eine bekannte

Ganzjährig sportlich präsent

und beliebte Marke lässt sich von unse-

ren Fachhandelspartnern viel erfolgrei-

cher verkaufen“, erklärt Stefan Gamm, Lei-

tung Marketingkommunikation bei Hör-

mann. Die neue Biathlonsaison startet am

27. November im schwedischen Östersund

und endet Mitte März 2017 in Norwegens

Hauptstadt Oslo.

„Durch die Partnerschaft mit der IBU

erreichen wir europaweit jedes Jahr an die

500 Millionen Sportfans. In den für Hör-

mann unter anderem sehr bedeutenden

Märkten Deutschland, Russland und Skan-

dinavien erfreut sich diese Sportart großer

Popularität. In den Wintermonaten finden

in der Regel keine Fußball-Länderspiele

statt. Somit stellt die werbliche Präsenz bei

den genau in diesem Zeitraum stattfinden-

den Biathlon Weltcuprennen die perfekte

Ergänzung zu unseren laufenden Enga-

gements im internationalen Fußball dar“,

so der persönlich haftende Gesellschafter

Christoph Hörmann.

www.hoermann.de

Die regelmäßige, gesetzliche Verjährungs-

frist für offene Forderungen beträgt drei

Jahre. Und zwar beginnend ab dem 01. Ja-

nuar des Folgejahres der eigentlichen Fäl-

ligkeit einer Forderung. Das bedeutet, zum

Stichtag am 31. Dezember 2016 sind alle

nicht abgesicherten Forderungen aus dem

Jahr 2013 von der Verjährung bedroht. Sie

werden damit völlig gegenstandslos und

können nicht mehr von der Schuldnerseite

verlangt werden.

Die einzige Möglichkeit, der Verjährung

sicher und effektiv entgegenzuwirken, bie-

tet der Antrag auf Erlass eines Mahnbe-

scheides und damit verbunden der Einstieg

in ein gerichtliches Mahnverfahren. In-

kassoexperte Alfons Winhart, Vorstand der

PNO Inkasso AG, erklärt in seinem Gast-

beitrag, was es mit dem Mahnantrag auf

sich hat, und wie sich das Thema Verjäh-

rung proaktiv angehen lässt.

Die gute Nachricht: Für die Verjäh-

rungshemmung ausschlaggebend ist ein-

zig und allein das Datum auf dem Mahn-

antrag. Solange das Antragsdatum vor dem

31. Dezember liegt und der Mahnantrag

rechtzeitig beim zuständigen

Mahngericht vorliegt, ist die

Verjährung gehemmt. Jedoch

zunächst nur für rund 6 Mo-

nate. Solange haben Gläu-

biger dann Zeit, sich um die

weiteren Schritte in der Re-

alisierung bzw. der Forde-

rungsabsicherung zu küm-

mern.

Wenn Schuldner auf den

Mahnbescheid hin bezahlen,

sind natürlich keine weite-

ren Schritte nötig, und das

gerichtliche Mahnverfahren

ist erfolgreich abgeschlossen.

Erfolgt dagegen keine Re-

aktion, kommt es darauf an,

konsequent weiterzumachen.

Konkret heißt das, den Voll-

streckungsbescheid zu beantragen. Denn

dieser Teil zwei im gerichtlichen Mahnver-

fahren gilt (unwidersprochen) als vollwer-

tiger, gerichtlicher Titel und sichert die of-

fene Forderung für mindestens 30 Jahre ab.

Zudem steht für titulierte Forderungen das

komplette Instrumentarium

der Zwangsvollstreckung zur

Verfügung. Die Zugriffsmög-

lichkeiten auf schuldnerische

Vermögenswerte sind völlig

andere.

Welche Maßnahme in der

Zwangsvollstreckung wann

sinnvoll ist, hängt wiede-

rum von der schuldneri-

schen Finanzlage ab. Eine

belastbare Grundlage schafft

ein lückenloses Bonitäts-

monitoring – dadurch erge-

ben sich entsprechende An-

satzpunkte. Wer die Arbeit

an seinem Titel nicht selbst

leisten kann oder möchte,

greift auf einen spezialisier-

ten Dienstleister im Forde-

rungsmanagement zurück, der sich um die

Titelüberwachung kümmert oder gleich

das komplette gerichtliche Mahnverfahren

übernimmt.

www.pno-inkasso.de

Offene Forderungen gegen

die Verjährung schützen

Alfons Winhart setzt den

Hauptfokus seiner Arbeit

auf die Erhaltung intakter

Geschäftsbeziehungen

im vorgerichtlichen

Mediativinkasso.

PNO

Der Tor-Spezialist aus Steinhagen verfolgt das Ziel,

unter Wintersportfans noch bekannter zu werden.

Hörmann/Göran Strand