Markt
47
RTS-Magazin 11/2016
Nachdem der Tor- und Türhersteller Hör-
mann bereits seit vielen Jahren sowohl in
Deutschland als auch international im Fuß-
ballsponsoring aktiv ist, hat das Familien-
unternehmen ein zusätzliches, langfristiges
Sponsoring-Engagement im Wintersport
abgeschlossen. Ab der kommenden Saison
wird die Firma neuer Premiumsponsor des
BMW IBU Weltcup und der Weltmeister-
schaften Biathlon.
Das von Hörmann gebuchte Rechte-
paket beinhaltet eine umfangreiche werb-
liche Präsenz im Stadion, an Strecke und
Schießstand beim BMW IBU Weltcup und
den Biathlon-Weltmeisterschaften. „Bi-
athlon hat sich im Laufe der letzten Jahr-
zehnte durch die zahlreichen Erfolge deut-
scher Athleten zur beliebtesten Winter-
sportart in Deutschland entwickelt und
fesselt Wochenende für Wochenende Milli-
onen Zuschauer vor den Fernsehschirmen.
Wir möchten so unsere Marke besonders
bei Endverbrauchern, die sich aktuell mit
dem Thema Bauen oder Renovieren be-
schäftigen, weiter stärken. Eine bekannte
Ganzjährig sportlich präsent
und beliebte Marke lässt sich von unse-
ren Fachhandelspartnern viel erfolgrei-
cher verkaufen“, erklärt Stefan Gamm, Lei-
tung Marketingkommunikation bei Hör-
mann. Die neue Biathlonsaison startet am
27. November im schwedischen Östersund
und endet Mitte März 2017 in Norwegens
Hauptstadt Oslo.
„Durch die Partnerschaft mit der IBU
erreichen wir europaweit jedes Jahr an die
500 Millionen Sportfans. In den für Hör-
mann unter anderem sehr bedeutenden
Märkten Deutschland, Russland und Skan-
dinavien erfreut sich diese Sportart großer
Popularität. In den Wintermonaten finden
in der Regel keine Fußball-Länderspiele
statt. Somit stellt die werbliche Präsenz bei
den genau in diesem Zeitraum stattfinden-
den Biathlon Weltcuprennen die perfekte
Ergänzung zu unseren laufenden Enga-
gements im internationalen Fußball dar“,
so der persönlich haftende Gesellschafter
Christoph Hörmann.
www.hoermann.deDie regelmäßige, gesetzliche Verjährungs-
frist für offene Forderungen beträgt drei
Jahre. Und zwar beginnend ab dem 01. Ja-
nuar des Folgejahres der eigentlichen Fäl-
ligkeit einer Forderung. Das bedeutet, zum
Stichtag am 31. Dezember 2016 sind alle
nicht abgesicherten Forderungen aus dem
Jahr 2013 von der Verjährung bedroht. Sie
werden damit völlig gegenstandslos und
können nicht mehr von der Schuldnerseite
verlangt werden.
Die einzige Möglichkeit, der Verjährung
sicher und effektiv entgegenzuwirken, bie-
tet der Antrag auf Erlass eines Mahnbe-
scheides und damit verbunden der Einstieg
in ein gerichtliches Mahnverfahren. In-
kassoexperte Alfons Winhart, Vorstand der
PNO Inkasso AG, erklärt in seinem Gast-
beitrag, was es mit dem Mahnantrag auf
sich hat, und wie sich das Thema Verjäh-
rung proaktiv angehen lässt.
Die gute Nachricht: Für die Verjäh-
rungshemmung ausschlaggebend ist ein-
zig und allein das Datum auf dem Mahn-
antrag. Solange das Antragsdatum vor dem
31. Dezember liegt und der Mahnantrag
rechtzeitig beim zuständigen
Mahngericht vorliegt, ist die
Verjährung gehemmt. Jedoch
zunächst nur für rund 6 Mo-
nate. Solange haben Gläu-
biger dann Zeit, sich um die
weiteren Schritte in der Re-
alisierung bzw. der Forde-
rungsabsicherung zu küm-
mern.
Wenn Schuldner auf den
Mahnbescheid hin bezahlen,
sind natürlich keine weite-
ren Schritte nötig, und das
gerichtliche Mahnverfahren
ist erfolgreich abgeschlossen.
Erfolgt dagegen keine Re-
aktion, kommt es darauf an,
konsequent weiterzumachen.
Konkret heißt das, den Voll-
streckungsbescheid zu beantragen. Denn
dieser Teil zwei im gerichtlichen Mahnver-
fahren gilt (unwidersprochen) als vollwer-
tiger, gerichtlicher Titel und sichert die of-
fene Forderung für mindestens 30 Jahre ab.
Zudem steht für titulierte Forderungen das
komplette Instrumentarium
der Zwangsvollstreckung zur
Verfügung. Die Zugriffsmög-
lichkeiten auf schuldnerische
Vermögenswerte sind völlig
andere.
Welche Maßnahme in der
Zwangsvollstreckung wann
sinnvoll ist, hängt wiede-
rum von der schuldneri-
schen Finanzlage ab. Eine
belastbare Grundlage schafft
ein lückenloses Bonitäts-
monitoring – dadurch erge-
ben sich entsprechende An-
satzpunkte. Wer die Arbeit
an seinem Titel nicht selbst
leisten kann oder möchte,
greift auf einen spezialisier-
ten Dienstleister im Forde-
rungsmanagement zurück, der sich um die
Titelüberwachung kümmert oder gleich
das komplette gerichtliche Mahnverfahren
übernimmt.
www.pno-inkasso.deOffene Forderungen gegen
die Verjährung schützen
Alfons Winhart setzt den
Hauptfokus seiner Arbeit
auf die Erhaltung intakter
Geschäftsbeziehungen
im vorgerichtlichen
Mediativinkasso.
PNO
Der Tor-Spezialist aus Steinhagen verfolgt das Ziel,
unter Wintersportfans noch bekannter zu werden.
Hörmann/Göran Strand