Table of Contents Table of Contents
Previous Page  15 / 52 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 15 / 52 Next Page
Page Background

REA3

ENA3

Wir haben

mit

Sicherheit

die passende Lösung

für Ihr

UCM SYSTEM

für jeden Aufzug mit beliebigem

zertifizierten Bremsaktor

for every control with every UCM-certified brake

tel

+43 2282 60310

info@variotech.com

https://variotech.com

… keep it simple

EN81-20 / 50

ZERTIFIZIERT

TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH

LIFTSAFE AWM

Elektronischer Aufzugswärter

Electronic Lift Attendant

ONE FOR ALL

Für Hydraulik- und Seilaufzüge mit automatischen und/oder

Drehtüren.

For Hydraulic and rope lifts; with automatic and/or swing doors.

ALL IN ONE

Status-, Kontroll- und Fehlermeldungen,

Abschaltung des Aufzuges bei schweren Fehlern.

Status -, monitoring and error messages;

On major errors the lift is turned off.

Für mehr Details/

For more details

:

https://variotech.com

Liftsafe 2 - modular

Liftsafe 1 - kompakt

NSE

AGB sein. Entscheidend ist, dass es sich um eine

rechtliche Regelung handelt.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn eine

Klausel im Einzelnen ausgehandelt wurde. Das

bedeutet aber nicht, dass der ganze Vertrag der

AGB-Kontrolle entzogen ist, sondern nur die aus-

gehandelte Klausel. Dabei muss man bedenken,

dass die Anforderungen der Rechtsprechung an

das Aushandeln von Klauseln so hoch sind, dass

sie in der Praxis kaum vorkommen. Ein Verhan-

deln genügt nicht, der Vertragspartner muss viel-

mehr seine Vorstellungen von der Gestaltung der

Klausel auch umsetzen können.

Mythos Nr. 4:

Alle Mängel, die während der Ge-

währleistungsfrist auftreten, müssen kostenlos

beseitigt werden.

Fakt:

Das Gesetz sieht tatsächlich in vielen Fäl-

len die Verpflichtung vor, Mängel kostenlos zu be-

seitigen. Das gilt beim Erwerb, aber auch bei der

Wartung von Maschinen und Anlagen. Allerdings:

Verkäufer und Dienstleister sind zwar verpflich-

tet, mängelfrei zu leisten. Die Mangelfreiheit

muss aber nur zu einem bestimmten Zeitpunkt

gegeben sein. Beim Kauf ist das die Übergabe der

Kaufsache an den Käufer, bei der Wartung die

Abnahme durch den Kunden. Alle Mängel, die erst

nach diesem Zeitpunkt entstehen, unterfallen

nicht der Gewährleistung. Den Beweis, ob ein

Mangel der Gewährleistung unterfällt, muss der

Kunde erbringen. Kann der Kunde das nicht, kann

er auch keine Gewährleistung beanspruchen.

Mythos Nr. 6:

Für Verschleißteile muss man

keine Gewähr leisten.

Fakt:

Das ist ein Klassiker unter den Rechts­

mythen. Tatsächlich gilt: Sind Verschleißteile

mangelhaft, weil sie nicht oder nicht richtig

funktionieren oder vorzeitig verschleißen, be-

steht sehr wohl ein Gewährleistungsrecht. Der

Verschleiß eines Teils an sich ist kein Mangel.

 ⇤

btr-service-center.de

PROF. DR. RALF IMHOF

Der Autor ist Of Counsel der Kanzlei SNB in Hamburg

und Professor an der Brunswick European Law

School, Ostfalia Hochschule

ONLINE-CHECKLISTE

Welche Punkte in einem guten Wartungsvertrag

enthalten sein sollten verrät Ihnen eine Checkliste

im Internet unter

liftjournal/wartungsvertraege

15 PERSPEKTIVEN

 PERSPECTIVES