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ENA3
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Sicherheit
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UCM SYSTEM
für jeden Aufzug mit beliebigem
zertifizierten Bremsaktor
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EN81-20 / 50
ZERTIFIZIERT
TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH
LIFTSAFE AWM
Elektronischer Aufzugswärter
Electronic Lift Attendant
ONE FOR ALL
Für Hydraulik- und Seilaufzüge mit automatischen und/oder
Drehtüren.
For Hydraulic and rope lifts; with automatic and/or swing doors.
ALL IN ONE
Status-, Kontroll- und Fehlermeldungen,
Abschaltung des Aufzuges bei schweren Fehlern.
Status -, monitoring and error messages;
On major errors the lift is turned off.
Für mehr Details/
For more details
:
https://variotech.comLiftsafe 2 - modular
Liftsafe 1 - kompakt
NSE
AGB sein. Entscheidend ist, dass es sich um eine
rechtliche Regelung handelt.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn eine
Klausel im Einzelnen ausgehandelt wurde. Das
bedeutet aber nicht, dass der ganze Vertrag der
AGB-Kontrolle entzogen ist, sondern nur die aus-
gehandelte Klausel. Dabei muss man bedenken,
dass die Anforderungen der Rechtsprechung an
das Aushandeln von Klauseln so hoch sind, dass
sie in der Praxis kaum vorkommen. Ein Verhan-
deln genügt nicht, der Vertragspartner muss viel-
mehr seine Vorstellungen von der Gestaltung der
Klausel auch umsetzen können.
Mythos Nr. 4:
Alle Mängel, die während der Ge-
währleistungsfrist auftreten, müssen kostenlos
beseitigt werden.
Fakt:
Das Gesetz sieht tatsächlich in vielen Fäl-
len die Verpflichtung vor, Mängel kostenlos zu be-
seitigen. Das gilt beim Erwerb, aber auch bei der
Wartung von Maschinen und Anlagen. Allerdings:
Verkäufer und Dienstleister sind zwar verpflich-
tet, mängelfrei zu leisten. Die Mangelfreiheit
muss aber nur zu einem bestimmten Zeitpunkt
gegeben sein. Beim Kauf ist das die Übergabe der
Kaufsache an den Käufer, bei der Wartung die
Abnahme durch den Kunden. Alle Mängel, die erst
nach diesem Zeitpunkt entstehen, unterfallen
nicht der Gewährleistung. Den Beweis, ob ein
Mangel der Gewährleistung unterfällt, muss der
Kunde erbringen. Kann der Kunde das nicht, kann
er auch keine Gewährleistung beanspruchen.
Mythos Nr. 6:
Für Verschleißteile muss man
keine Gewähr leisten.
Fakt:
Das ist ein Klassiker unter den Rechts
mythen. Tatsächlich gilt: Sind Verschleißteile
mangelhaft, weil sie nicht oder nicht richtig
funktionieren oder vorzeitig verschleißen, be-
steht sehr wohl ein Gewährleistungsrecht. Der
Verschleiß eines Teils an sich ist kein Mangel.
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btr-service-center.dePROF. DR. RALF IMHOF
Der Autor ist Of Counsel der Kanzlei SNB in Hamburg
und Professor an der Brunswick European Law
School, Ostfalia Hochschule
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