Die DIN EN 81-70 enthält Mindestvor
gaben für die Zugänglichkeit und die
Benutzung von Aufzügen – eine grund
legende Voraussetzung für die Barriere-
freiheit mehrstöckiger Gebäude. Jetzt
wurde die seit 2003 gültige Norm
überarbeitet.
B
arrierefreiheit in Gebäuden – ein Thema,
dass immer wieder in der Diskussion steht,
nicht nur für Menschen mit Behinderungen,
sondern auch für ältere Mitbürger und Familien
mit kleinen Kindern. Die DIN EN 81-70:2018 ist seit
2003 gültig, jetzt wurde sie überarbeitet. Sie prä-
zisiert nun zahlreiche Aspekte bei Beschaffenheit
und Ausstattung von Aufzügen, um die Barriere-
freiheit vor allem für Personen mit Behinderungen
weiter zu verbessern.
In neu errichteten Gebäuden müssen die
Fahrkörbe (Kabinen) von Aufzügen künftig minde-
stens ein Maß von 1.100 mm x 1.400 mm (Breite x
Tiefe) aufweisen und über eine lichte Türbreite
von 900 mm verfügen, um einen Rollstuhlfahrer
mit Begleitperson bequem aufzunehmen. Für
Aufzüge in öffentlichen Gebäuden empfiehlt
die Norm sogar eine Fahrkorbgröße von 1.100 x
2.100 mm. „Das soll sicherstellen, dass Menschen
mit Behinderungen nicht benachteiligt werden,
dementsprechend sollten Planer, Architekten
und Bauherren rechtzeitig prüfen, ob ihre Aufzü-
ge diesen Maßen entsprechen“, sagt Björn Sürig,
Produktmanager Neuanlagen Kone.
TAKTILE TASTER
Neben Änderungen bei den Fahrkorbgrößen
enthält die DIN EN 81-70:2018 aber auch neue
Kontrastvorgaben für alle Bedienelemente. So
muss der Leuchtdichtenkontrast von Tastern
zu ihrer Umgebung 30 bis 60 Prozent betragen,
um die Erkennbarkeit für Menschen mit Sehein-
schränkung sicherzustellen. Nicht neu, aber in
diesem Zusammenhang essenziell: Für Personen
mit Sehbehinderung müssen Taster taktil, also
mit fühlbaren Symbolen versehen sein.
Neuerungen gibt es auch im Hinblick auf
Sonderausstattungen der Kabine. So darf der
Zugang nicht von Aufbauten an der Kabinenwand
(zum Beispiel Handlauf) eingeschränkt werden.
Ein Spiegel ist obligatorisch, damit Rollstuhl-
fahrer beim Verlassen des Aufzugs hinter sich
blicken können.
„Die Inverkehrbringung von Anlagen, die der
ursprünglichen DIN EN 81-70:2003 entsprechen,
ist noch bis zum 31. Mai 2020 möglich“, erklärt
Sürig: „Dann endet die Übergangsfrist.“
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kone.deMehr Informationen über normenkonforme Aufzüge:
kone.de/support/normen-gesetze/aufzug/Aktualisierte Norm erhöht
Barrierefreiheit in Aufzügen
Updated standard enhances
barrier-freedom in lifts
Bei Wartungsverträgen folgen auch viele Experten Rechtsmythen.
Foto: ©Kone
„Die Fahrkorbgröße von
1.100 x 2.100 mm soll
sicherstellen, dass Menschen
mit Behinderungen nicht
benachteiligt werden.“
BJÖRN SÜRIG, PRODUKTMANAGER
NEUANLAGEN KONE