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Die DIN EN 81-70 enthält Mindestvor­

gaben für die Zugänglichkeit und die

Benutzung von Aufzügen – eine grund­

legende Voraussetzung für die Barriere-

freiheit mehrstöckiger Gebäude. Jetzt

wurde die seit 2003 gültige Norm

überarbeitet.

B

arrierefreiheit in Gebäuden – ein Thema,

dass immer wieder in der Diskussion steht,

nicht nur für Menschen mit Behinderungen,

sondern auch für ältere Mitbürger und Familien

mit kleinen Kindern. Die DIN EN 81-70:2018 ist seit

2003 gültig, jetzt wurde sie überarbeitet. Sie prä-

zisiert nun zahlreiche Aspekte bei Beschaffenheit

und Ausstattung von Aufzügen, um die Barriere-

freiheit vor allem für Personen mit Behinderungen

weiter zu verbessern.

In neu errichteten Gebäuden müssen die

Fahrkörbe (Kabinen) von Aufzügen künftig minde-

stens ein Maß von 1.100 mm x 1.400 mm (Breite x

Tiefe) aufweisen und über eine lichte Türbreite

von 900 mm verfügen, um einen Rollstuhlfahrer

mit Begleitperson bequem aufzunehmen. Für

Aufzüge in öffentlichen Gebäuden empfiehlt

die Norm sogar eine Fahrkorbgröße von 1.100 x

2.100 mm. „Das soll sicherstellen, dass Menschen

mit Behinderungen nicht benachteiligt werden,

dementsprechend sollten Planer, Architekten

und Bauherren rechtzeitig prüfen, ob ihre Aufzü-

ge diesen Maßen entsprechen“, sagt Björn Sürig,

Produktmanager Neuanlagen Kone.

TAKTILE TASTER

Neben Änderungen bei den Fahrkorbgrößen

enthält die DIN EN 81-70:2018 aber auch neue

Kontrastvorgaben für alle Bedienelemente. So

muss der Leuchtdichtenkontrast von Tastern

zu ihrer Umgebung 30 bis 60 Prozent betragen,

um die Erkennbarkeit für Menschen mit Sehein-

schränkung sicherzustellen. Nicht neu, aber in

diesem Zusammenhang essenziell: Für Personen

mit Sehbehinderung müssen Taster taktil, also

mit fühlbaren Symbolen versehen sein.

Neuerungen gibt es auch im Hinblick auf

Sonderausstattungen der Kabine. So darf der

Zugang nicht von Aufbauten an der Kabinenwand

(zum Beispiel Handlauf) eingeschränkt werden.

Ein Spiegel ist obligatorisch, damit Rollstuhl-

fahrer beim Verlassen des Aufzugs hinter sich

blicken können.

„Die Inverkehrbringung von Anlagen, die der

ursprünglichen DIN EN 81-70:2003 entsprechen,

ist noch bis zum 31. Mai 2020 möglich“, erklärt

Sürig: „Dann endet die Übergangsfrist.“ 

kone.de

Mehr Informationen über normenkonforme Aufzüge:

kone.de/support/normen-gesetze/aufzug/

Aktualisierte Norm erhöht

Barrierefreiheit in Aufzügen

Updated standard enhances

barrier-freedom in lifts

Bei Wartungsverträgen folgen auch viele Experten Rechtsmythen.

Foto: ©Kone

„Die Fahrkorbgröße von

1.100 x 2.100 mm soll

sicherstellen, dass Menschen

mit Behinderungen nicht

benachteiligt werden.“

BJÖRN SÜRIG, PRODUKTMANAGER

NEUANLAGEN KONE