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Lift
journal 5/2018
Immer wieder kommt es zu schweren und
tödlichenUnfällen imAufzugbau. Was sind
die Ursachen? Wie lassen sich Arbeitsun-
fälle vermeiden? Welche Pflichten hat der
Arbeitgeber? Diesen Fragen widmet sich
Arbeitsschutzexperte Udo Niggemeier.
Im Schnitt kommt es zu ein bis zwei
tödlichen Arbeitsunfällen pro Jahr in der
Aufzugbranche. Meistens sind davon die
Mitarbeiter von Aufzugunternehmen be-
troffen. Schaut man genauer hin, stellt man
fest, dass es sich meistens um erfahrene
Mitarbeiter handelt und es deutlich mehr
Unfälle bei Hydraulikaufzügen gibt. Wo
liegen die Ursachen und wie kann Abhilfe
geschaffen werden?
Grundsätzlich ist jederArbeitgeber zu einer
Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, das
heißt: Er muss die Gefahren ermitteln, die
die Arbeit für seine Beschäftigten mit sich
bringt, daraus Arbeitsschutzmaßnahmen
ableiten, ihre Umsetzung kontrollieren und
dokumentieren.
Dabei gilt der Grundsatz: Die Arbeit muss
so gestaltet sein, dass eine Gefährdung für
das Leben sowie die physische und die psy-
chische Gesundheit möglichst gering ist.
Gefahrenmüssen an ihrer Quelle bekämpft
werden. Ist das nicht möglich, muss der
Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach dem
TOP-Prinzip (Technisch, Organisatorisch,
Persönlich) ergreifen.
Die Gefährdungsbeurteilung muss außer-
dem regelmäßig – mindestens aber alle
zwei Jahre – überprüft werden. Ein beson-
deres Augenmerk muss der Arbeitgeber
natürlich auf Gefahren richten, die in der
Aufzugbranche zu schweren und tödlichen
Unfällen geführt haben. Dieses waren
in den letzten Jahren Arbeiten unter/auf
schwebenden Lasten (Hydraulikaufzüge)
und Stürze aus der Höhe.
Die Beschäftigten müssen anhand der
Gefährdungsbeurteilung regelmäßig – also
mindestens einmal im Jahr – unterwiesen
werden, außerdem:
• vor Aufnahme der Tätigkeit,
• wenn sich ihre Aufgabenbereiche ver-
ändern,
• nach Unfällen und
• bei der Einführung neuer Arbeitsmittel
oder Technologien.
Ziel ist, dass die Beschäftigten Gefahren
erkennen und entsprechend handeln kön-
nen. Gerade bei erfahrenen Mitarbeitern
stellt sich aber über die Jahre eine gewisse
Abstumpfung bei der Wahrnehmung der
Gefahren ein, frei nach dem Motto: „Ist
doch immer gut gegangen.“ Deshalb gilt
der Grundsatz: Im Zweifelsfall nicht mit
der Arbeit beginnen und Rücksprache mit
demVorgesetzten halten.
Achtung: Einzelarbeitsplätze!
Der Arbeitgeber muss außerdem die Erste
Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
sicherstellen. Im Aufzugbau gibt es sehr
viele Einzelarbeitsplätze, hier muss der Ar-
beitgeber für geeignete Schutzmaßnahmen
(mobiles Notrufsystem,An- undAbmelden
bei einer festen Stelle etc.) sorgen.
Bei der Gefährdungsbeurteilung ist der
Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen
zur medizinischen Vorsorge festzulegen
(Angebotsuntersuchungen nach den alten
Grundsätzen G25 und G37, Betreuung
durch einen Arbeitsmediziner etc.) und
diese umzusetzen, dabei müssen die Vor-
gaben derVerordnung zur arbeitsmedizini-
schenVorsorge beachtet werden.
Wenn Gefahrstoffe verwendet werden,
müssen sie nach dem Substitutionsver-
fahren bewertet werden, der Arbeiterge-
ber muss ein Gefahrstoffkataster führen
Safety first: Unfälle im Aufzugbau vermeiden
und Betriebsanweisungen für diese Stoffe
erstellen.
Gibt es im Unternehmen mehrere Hie
rarchieebenen, müssen die Unterneh-
merpflichten schriftlich auf dieVorgesetze
übertragen werden (siehe DGUV-I 211-
001).
Neben diesen gesetzlichen Pflichten hat
der Arbeitgeber auch die Vorgaben der
Berufsgenossenschaften einzuhalten. Sie
konkretisieren in vielen Bereichen die
gesetzlichenVorschriften. Um demArbeit-
geber die Einhaltung zu erleichtern, hat der
Spitzenverband der Berufsgenossenschaf-
ten, die Deutsche Gesetzliche Unfallver-
sicherung (DGUV), in den letzten Jahren
für einzelne Berufsfelder Informationen
zusammengefasst und in den DGUV-I
veröffentlicht.
Für alle Arbeiten an Aufzuganlagen gilt
die DGUV-I 209-53, sie ist ein sehr guter
Leitfaden für einen funktionierenden Ar-
beitsschutz im Aufzugunternehmen. Sie
kann im Internet kostenlos heruntergela-
den oder bei der Berufsgenossenschaft in
gedruckter Form bestellt werden.
Zusätzlich hat der EuropäischeAufzugver-
band ELA die Broschüre „Grundlegende
Sicherheitsregel“ herausgegeben. Sie
veranschaulicht in bildlicher Form, welche
Gefahren es im Aufzugbau gibt und wie
man ihnen begegnen kann.
Das oberste Ziel eines jeden Arbeitgeber
muss es sein, seine Mitarbeiter so zu schu-
len und zu motivieren, dass sie Gefahren
erkennen und entsprechend handeln kön-
nen. Der oberste Grundsatz sollte immer
sein: safety first!
Udo Niggemeier
Der Autor ist Elektromeister, Betriebswirt
und Fachkraft für Arbeitssicherheit mit dem
Schwerpunkt Aufzugbau.
www.asib-niggemeier.dePerspektiven /
Perspectives
Die Broschüren der DGUV und
der ELA kann man direkt unter
www.lift-journal.de/arbeitsschutzherunterladen. Dort finden Arbeit-
geber als Orientierungshilfe eine
Checkliste von Udo Niggemeier, mit
der sie kontrollieren können, wie ihr
Unternehmen im Arbeits- und Ge-
sundheitsschutz aufgestellt ist.
Foto:
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