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FASSADE 5/2017

Schrägverglasungselemente werden am besten in einem zweiten

Prüfelement geprüft, weil sich durch die Einbaulage erhöhte Risiken

bei der Wasserdichtigkeit ergeben, insbesondere die kritischen Über-

gänge vom vertikalen in den schrägen Bereich. Es ist vorteilhaft, wenn

die Prüfstelle eine „Prüfbox“ mit variablemNeigungswinkel hat. Beim

Brandschutz sind erst ab einer Neigung von mehr als 10° Prüfungen

notwendig, falls die Bedingungen des direkten bzw. erweiterten An-

wendungsbereichs nicht erfüllt sind.

Horizontalverglasungen

Glasdachkonstruktionen,

die

nicht unter die EN 13830 fallen

und auch sonst nicht zu den ge-

regelten Bauprodukten zählen,

fallen unter den Geltungsbereich

der DIN 18008-2. Für eine „all-

gemein bauaufsichtliche Zulas-

sung“ (abZ) oder einer „Zustim-

mung im Einzelfall“ (ZiE) ist der

Nachweis der Standsicherheit

nach EN 1991-1-1 bis -5 (Euro-

codes) erforderlich. Ebenfalls zu

berücksichtigen sind die Vorga-

ben der DIN 18008-2 für linien-

förmig gelagerte Verglasungen.

Prüfungen zur Gebrauchstaug-

lichkeit bezüglich Dichtheit kön-

nen in Anlehnung an EN 13830

durchgeführt werden. Allerdings

istVorsicht geboten, da gerade bei Dächern mit sehr geringer Neigung

schon das gewichtsbedingte Durchhängen der Sparren zu stehendem

Wasser im Drainagesystem führen kann.

Forschung + Technik: Neues vom ift Rosenheim

Gute Fassadensysteme zeichnen sich durch vielfäl-

tige Einsatzmöglichkeiten aus, aber Systemherstel-

ler müssen aus wirtschaftlichen Gründen entschei-

den, welche Ausführungsvarianten man zulässt, um

den Aufwand für Systemprüfungen, Dokumentation

oder Lagerhaltung zu begrenzen. Gemäß EN 13830

und EN 16034 muss

„… die Auswahl der Prüfkörper

für die Produktpalette repräsentativ sein …“.

Deshalb

ist eine intelligente Probekörperplanung für Prüfun-

gen sinnvoll, die auch Sonderteile wie Eckpfosten

oder geneigte Dächer berücksichtigt.

Da die meisten Ecklösungen in den wesentlichen

Punkten (Dichtungen oder T-Verbindungen) kaum

oder gar nicht abweichen, kann eine erfahrene Prüf-

stelle unter Berücksichtigung der statischen Unter-

schiede die ermittelten Leistungseigenschaften über-

tragen.Variable Eckpfosten, segmentierte Ausführun-

gen und geteilte Pfosten, aber auch Sonderlösungen

wie Ganzglasecken oder abgerundete Eckbereiche

können i.d.R. nicht übertragen werden. Beim Brand-

schutz sind zur Klassifizierung entsprechende Prü-

fungen zum Feuerwiderstand und zur Brandweiter-

leitung in EN 1364-3 und -4 vorgeschrieben.

Neigung

Schrägverglasungselemente können nach der EN 13830:2015 ge-

kennzeichnet werden, wenn die Vorhangfassade von der Vertikalen

bis zu ±15° geneigt ist (1), der geneigter Teil nicht Bestandteil desVor-

hangfassadenbausatzes (Dachverglasung) ist (2) oder der geneigteTeil

in die Fassade „eingeschlossen“ ist (3).

Verwendbarkeitsnachweise von

Sonderkonstruktionen mit Neigungen, Eckausbildung

oder Dach gemäß EN 13830 und EN 16034

Brandprüfung an Fassadensystem

(Hueck) mit verschiedenen

Eckpfosten und „Blechecke“.

Geneigte Teile gemäß EN 13830:2015

Eine komplexe Fassadenkonstruktion, zu finden in Prag.

ift Rosenheim,

Martina Ostermann