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FASSADE 5/2017
Schrägverglasungselemente werden am besten in einem zweiten
Prüfelement geprüft, weil sich durch die Einbaulage erhöhte Risiken
bei der Wasserdichtigkeit ergeben, insbesondere die kritischen Über-
gänge vom vertikalen in den schrägen Bereich. Es ist vorteilhaft, wenn
die Prüfstelle eine „Prüfbox“ mit variablemNeigungswinkel hat. Beim
Brandschutz sind erst ab einer Neigung von mehr als 10° Prüfungen
notwendig, falls die Bedingungen des direkten bzw. erweiterten An-
wendungsbereichs nicht erfüllt sind.
Horizontalverglasungen
Glasdachkonstruktionen,
die
nicht unter die EN 13830 fallen
und auch sonst nicht zu den ge-
regelten Bauprodukten zählen,
fallen unter den Geltungsbereich
der DIN 18008-2. Für eine „all-
gemein bauaufsichtliche Zulas-
sung“ (abZ) oder einer „Zustim-
mung im Einzelfall“ (ZiE) ist der
Nachweis der Standsicherheit
nach EN 1991-1-1 bis -5 (Euro-
codes) erforderlich. Ebenfalls zu
berücksichtigen sind die Vorga-
ben der DIN 18008-2 für linien-
förmig gelagerte Verglasungen.
Prüfungen zur Gebrauchstaug-
lichkeit bezüglich Dichtheit kön-
nen in Anlehnung an EN 13830
durchgeführt werden. Allerdings
istVorsicht geboten, da gerade bei Dächern mit sehr geringer Neigung
schon das gewichtsbedingte Durchhängen der Sparren zu stehendem
Wasser im Drainagesystem führen kann.
Forschung + Technik: Neues vom ift Rosenheim
Gute Fassadensysteme zeichnen sich durch vielfäl-
tige Einsatzmöglichkeiten aus, aber Systemherstel-
ler müssen aus wirtschaftlichen Gründen entschei-
den, welche Ausführungsvarianten man zulässt, um
den Aufwand für Systemprüfungen, Dokumentation
oder Lagerhaltung zu begrenzen. Gemäß EN 13830
und EN 16034 muss
„… die Auswahl der Prüfkörper
für die Produktpalette repräsentativ sein …“.
Deshalb
ist eine intelligente Probekörperplanung für Prüfun-
gen sinnvoll, die auch Sonderteile wie Eckpfosten
oder geneigte Dächer berücksichtigt.
Da die meisten Ecklösungen in den wesentlichen
Punkten (Dichtungen oder T-Verbindungen) kaum
oder gar nicht abweichen, kann eine erfahrene Prüf-
stelle unter Berücksichtigung der statischen Unter-
schiede die ermittelten Leistungseigenschaften über-
tragen.Variable Eckpfosten, segmentierte Ausführun-
gen und geteilte Pfosten, aber auch Sonderlösungen
wie Ganzglasecken oder abgerundete Eckbereiche
können i.d.R. nicht übertragen werden. Beim Brand-
schutz sind zur Klassifizierung entsprechende Prü-
fungen zum Feuerwiderstand und zur Brandweiter-
leitung in EN 1364-3 und -4 vorgeschrieben.
Neigung
Schrägverglasungselemente können nach der EN 13830:2015 ge-
kennzeichnet werden, wenn die Vorhangfassade von der Vertikalen
bis zu ±15° geneigt ist (1), der geneigter Teil nicht Bestandteil desVor-
hangfassadenbausatzes (Dachverglasung) ist (2) oder der geneigteTeil
in die Fassade „eingeschlossen“ ist (3).
Verwendbarkeitsnachweise von
Sonderkonstruktionen mit Neigungen, Eckausbildung
oder Dach gemäß EN 13830 und EN 16034
Brandprüfung an Fassadensystem
(Hueck) mit verschiedenen
Eckpfosten und „Blechecke“.
Geneigte Teile gemäß EN 13830:2015
Eine komplexe Fassadenkonstruktion, zu finden in Prag.
ift Rosenheim,
Martina Ostermann