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FASSADE 6/2016
Die Erstellung von Außenwandbekleidungen
aus Naturwerkstein ist in DIN 18516 Teil 3:
Naturwerkstein; Anforderungen, Bemessung
geregelt, die in Verbindung mit DIN 18516
Teil 1: Anforderungen, Prüfgrundsätze gilt.
Abschnitt 7.1 der DIN 18516 Teil 3 enthält
nachstehende Anforderung:
Die Plattendicke beträgt bei Befestigungen nach
Abschnitt 5 und einer Neigung der Platte gegen
die Horizontale von
a > 60° mindestens 30 mm;
a
≤
60° mindestens 40 mm.
Im Rahmen von Kontrollprüfungen an Bau-
werken entstehen in Einzelfällen immer
wieder Diskussionen, wenn aufgrund von
Fertigungstoleranzen die in DIN 18516-3
genannten Plattendicken unterschritten wer-
den. Diese Diskussionen haben durch die
Einführung der europäischen Produktnorm
für Wandbekleidungen (DIN EN 1469) und
die aktuelle europäische Rechtsprechung,
wonach die Verwendung europäisch harmo-
nisierter Bauprodukte durch nationale Nor-
men und Regelungen nicht eingeschränkt
werden darf, neue Aktualität erhalten. Der
Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V.
(DNV) hat zur Klärung der Zulässigkeit von
den in DIN EN 1469 genannten Grenzabma-
ßen von Wandbekleidungen aus Naturwerk-
stein nun das Prüfamt für Standsicherheit
der LGA Zweigstelle Würzburg, welches die
technische Entwicklung der Verankerungs-
technik und die statischen Berechnungen
von Fassadenplatten seit vielen Jahrzehnten
maßgeblich beeinflusst, um eine Stellung-
nahme gebeten. In der diesbezüglichen Stel-
lungnahme der LGA wird auf nachstehende
Grundsätze hingewiesen (Auszüge aus der
Stellungnahme):
– Geometrische Abweichungen von Bau-
werken und Bauteilen im Bauwesen sind
bei der Bauausführung oder der Herstel-
lung von Bauprodukten nicht zu vermei-
den.
– In der DIN 18516-3 wird ausgeführt, dass
die Naturwerksteinplatten entsprechend
DIN EN 1469 europäisch harmonisiert
und geregelt sind.
– Durch denVerweis auf die DIN EN 1469
sind auch die Toleranzen der Norm in die
DIN 18516-3 eingeführt. Mängelrügen
hinsichtlich der Maßabweichungen von
Naturwerksteinbekleidungsplatten sind
nur möglich, wenn die zugestandenen
Toleranzen der DIN EN 1469 nicht einge-
halten sind oder wenn für ein bestimmtes
Bauvorhaben vertraglich geringere Tole-
ranzen vereinbart worden sind.
– Eine Zurückweisung der DIN EN 1469
unter Hinweis auf die Nennmaße der
DIN 18516-3 ist nicht möglich, da es sich
um eine europäische Norm handelt, die
auch den Warenverkehr innerhalb der EU
tangiert.
Zur Bewertung von Toleranzen von Natur-
werksteinbekleidungen im Fassadenbau
wird in der Stellungnahme auf die Normen
für Toleranzen im Hochbau und die Regelun-
gen der DIN 18516-3 hingewiesen. Demzu-
folge sind die Toleranzen der DIN EN 1469
zu akzeptieren.
Hierbei ist aber auch zu beachten, dass in
DIN EN 1469 nicht nur mögliche Abwei-
chungen von der Nenndicke (± 3 mm) der
Platten, sondern in Abschnitt 4.1.6 der DIN
EN 1469 auch die Lage- und Größentoleran-
zen der Bohrlöcher für die Ankerdorne gere-
gelt sind.
Grundsätzlich gilt, dass für nach Nachweis
der Standsicherheit die im statischen Nach-
weis ermittelten erforderlichen Plattendicken
(Biegezugfestigkeit) und Reststeindicken am
Ankerdornloch (Ausbruchlast) an den ge-
prüften Fassadenplatten vorhanden sein
müssen. Bei Unterschreitungen der Nenn-
maße der Plattendicke oder der Reststein-
dicke über den nach DIN EN 1469 zulässi-
gen Toleranzmaßen ist zu prüfen, ob diese
Abweichungen wesentlich oder unwesent-
lich sind. Wenn die Standsicherheit unter Be-
rücksichtigung der vorhandenen Maßabwei-
chungen nachgewiesen werden kann, ist dies
als unwesentliche Abweichung anzusehen.
Außenwandbekleidungen aus Naturwerkstein:
Bestimmung der erforderlichen
Plattendicken
Von Dipl.-Ing. Reiner Krug
Dipl.-Ing. Reiner
Krug ist Geschäftsführer des Deutschen Natur-
werkstein-Verbands (DNV e. V.).
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