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FASSADE 6/2016

Die Erstellung von Außenwandbekleidungen

aus Naturwerkstein ist in DIN 18516 Teil 3:

Naturwerkstein; Anforderungen, Bemessung

geregelt, die in Verbindung mit DIN 18516

Teil 1: Anforderungen, Prüfgrundsätze gilt.

Abschnitt 7.1 der DIN 18516 Teil 3 enthält

nachstehende Anforderung:

Die Plattendicke beträgt bei Befestigungen nach

Abschnitt 5 und einer Neigung der Platte gegen

die Horizontale von

a > 60° mindestens 30 mm;

a

60° mindestens 40 mm.

Im Rahmen von Kontrollprüfungen an Bau-

werken entstehen in Einzelfällen immer

wieder Diskussionen, wenn aufgrund von

Fertigungstoleranzen die in DIN 18516-3

genannten Plattendicken unterschritten wer-

den. Diese Diskussionen haben durch die

Einführung der europäischen Produktnorm

für Wandbekleidungen (DIN EN 1469) und

die aktuelle europäische Rechtsprechung,

wonach die Verwendung europäisch harmo-

nisierter Bauprodukte durch nationale Nor-

men und Regelungen nicht eingeschränkt

werden darf, neue Aktualität erhalten. Der

Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V.

(DNV) hat zur Klärung der Zulässigkeit von

den in DIN EN 1469 genannten Grenzabma-

ßen von Wandbekleidungen aus Naturwerk-

stein nun das Prüfamt für Standsicherheit

der LGA Zweigstelle Würzburg, welches die

technische Entwicklung der Verankerungs-

technik und die statischen Berechnungen

von Fassadenplatten seit vielen Jahrzehnten

maßgeblich beeinflusst, um eine Stellung-

nahme gebeten. In der diesbezüglichen Stel-

lungnahme der LGA wird auf nachstehende

Grundsätze hingewiesen (Auszüge aus der

Stellungnahme):

– Geometrische Abweichungen von Bau-

werken und Bauteilen im Bauwesen sind

bei der Bauausführung oder der Herstel-

lung von Bauprodukten nicht zu vermei-

den.

– In der DIN 18516-3 wird ausgeführt, dass

die Naturwerksteinplatten entsprechend

DIN EN 1469 europäisch harmonisiert

und geregelt sind.

– Durch denVerweis auf die DIN EN 1469

sind auch die Toleranzen der Norm in die

DIN 18516-3 eingeführt. Mängelrügen

hinsichtlich der Maßabweichungen von

Naturwerksteinbekleidungsplatten sind

nur möglich, wenn die zugestandenen

Toleranzen der DIN EN 1469 nicht einge-

halten sind oder wenn für ein bestimmtes

Bauvorhaben vertraglich geringere Tole-

ranzen vereinbart worden sind.

– Eine Zurückweisung der DIN EN 1469

unter Hinweis auf die Nennmaße der

DIN 18516-3 ist nicht möglich, da es sich

um eine europäische Norm handelt, die

auch den Warenverkehr innerhalb der EU

tangiert.

Zur Bewertung von Toleranzen von Natur-

werksteinbekleidungen im Fassadenbau

wird in der Stellungnahme auf die Normen

für Toleranzen im Hochbau und die Regelun-

gen der DIN 18516-3 hingewiesen. Demzu-

folge sind die Toleranzen der DIN EN 1469

zu akzeptieren.

Hierbei ist aber auch zu beachten, dass in

DIN EN 1469 nicht nur mögliche Abwei-

chungen von der Nenndicke (± 3 mm) der

Platten, sondern in Abschnitt 4.1.6 der DIN

EN 1469 auch die Lage- und Größentoleran-

zen der Bohrlöcher für die Ankerdorne gere-

gelt sind.

Grundsätzlich gilt, dass für nach Nachweis

der Standsicherheit die im statischen Nach-

weis ermittelten erforderlichen Plattendicken

(Biegezugfestigkeit) und Reststeindicken am

Ankerdornloch (Ausbruchlast) an den ge-

prüften Fassadenplatten vorhanden sein

müssen. Bei Unterschreitungen der Nenn-

maße der Plattendicke oder der Reststein-

dicke über den nach DIN EN 1469 zulässi-

gen Toleranzmaßen ist zu prüfen, ob diese

Abweichungen wesentlich oder unwesent-

lich sind. Wenn die Standsicherheit unter Be-

rücksichtigung der vorhandenen Maßabwei-

chungen nachgewiesen werden kann, ist dies

als unwesentliche Abweichung anzusehen.

Außenwandbekleidungen aus Naturwerkstein:

Bestimmung der erforderlichen

Plattendicken

Von Dipl.-Ing. Reiner Krug

Dipl.-Ing. Reiner

Krug ist Geschäftsführer des Deutschen Natur-

werkstein-Verbands (DNV e. V.).

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