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TECHNIK

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Fachbeitrag

26

FASSADE 6/2016

Upgrade Fassadennorm:

Aktuelles zur EN 13830:2015

Von Prof. Jörn P. Lass und Dipl.-Ing. Rolf Schnitzler

Die aktuell gültige Produktnorm EN 13830:2003 „Vorhangfassaden – Produktnorm“ wurde in einem

mehrjährigen Prozess überarbeitet. Die überarbeitete EN 13830:2015 wurde bereits von den nationalen

Normungsorganisationen veröffentlicht. Eine Harmonisierung durch die europäische Kommission steht

allerdings noch aus. Die Überarbeitung der Norm bringt einige Neuerungen hervor, die es bei künftigen

Prüfungen und Bauvorhaben zu beachten gilt.

Anwendungsbereich und

Definitionen

Wie bereits im Anwendungsbereich der al-

ten Fassung der Produktnorm festgelegt,

fallen Fassaden bis zu einer Neigung von

±15° aus der Vertikalen unter die EN 13830.

Hieß es bisher jedoch lediglich: „Schräg-

verglasungselemente innerhalb der Fassa-

de können eingeschlossen sein“, so wer-

den diese nun definitiv von der Produkt-

norm erfasst. Voraussetzung ist, dass sich

der Schrägbereich innerhalb der Fassade

befindet und nicht den oberen oder unteren

Abschluss bildet. Explizit mit aufgenommen

werden auch zweischalige Vorhangfassaden

(Doppelfassaden).

Neue Struktur

Während sich die ersten Ab-

schnitte der Norm mit aus-

führlichen Beschreibungen

der Leistungseigenschaften

beschäftigen, befassen sich

die letzten Abschnitte vor

allem mit den der Baupro-

duktenverordnung geschul-

deten Änderungen. Der Be-

reich der Konformitätsbe-

wertung wird nun aufgeteilt

in die Abschnitte 5 (Prü-

fung, Bewertung und Probe-

nahmeverfahren) und 6 (Be-

wertung und Überprüfung

der

Leistungseigenschaf-

ten). Umfangreiche Anhän-

ge am Ende der Norm ge-

ben wichtige Hinweise zu

Themen wie Widerstand ge-

gen Einwirkungen, Anlei-

tung zur Anwendung des

Eurocodes (EC), Erdbeben-

einwirkungen und Brandverhalten.

Neue Anforderungen

Die Anzahl der wesentlichen Leistungs-

merkmale der neuen Produktnorm wird auf

18 (siehe Tabelle ZA.1 der EN 13830:2015)

– im Vergleich zu 14 Eigenschaften in der

noch aktuellen Ausgabe – erweitert. So

wurde die Norm um die Eigenschaften „Wi-

derstand gegen Schneelast, Erdbebensi-

cherheit, Längsschalldämmung und Strah-

lungseigenschaften“ ergänzt. Zudem sind

für einige Leistungsmerkmale zusätzliche

Nachweise erforderlich:

4.1 Brandverhalten:

Die Klassifizierung des Brandverhal-

tens erfolgt wie bisher nach EN 13501-1.

Neu sind die Hinweise im Anhang E zur

Montage und Befestigung der Probekör-

per für Prüfungen zum Brandverhalten

sowie die Angaben zum Anwendungs-

bereich und den Anwendungsregeln.

4.2 Feuerwiderstand:

Bisher waren lediglich die Nachweise für

Raumabschlüsse (E) und Raumabschluss

und Dämmung (EI) gefordert. Diese

wurden nun um den Nachweis Raumab-

schluss und Strahlung (EW) ergänzt.

4.7 Widerstand gegen Schneelast:

Zusätzlich zur Windlast und dem Ei-

gengewicht können Schrägverglasun-

gen auch Schneelasten ausgesetzt sein.

Die Berechnung der Schneelasten er-

folgt nach EN 1991-1-3 und unter Be-

rücksichtigung nationalerVorgaben. EN

13830:2015 gibt die für die Berechnung

der relevanten Grenzwerte zulässige

Durchbiegung der Rahmenelemente vor.

4.10 Erdbebensicherheit:

Diese Eigenschaft gehört in Zukunft

ebenfalls zu den wesentlichen Merkma-

len fürVorhangfassaden. Es wird diffe-

renziert zwischen der Nutzungssicherheit

bei Erdbebenereignissen mit einer ge-

ringeren Eintrittswahrscheinlichkeit und

der Gebrauchstauglichkeit bei Erdbeben­

ereignissen mit einer geringeren Inten-

sität. Bei der Nutzungssicherheit muss

die Konstruktion den durch das Erdbe-

ben verursachten Kräften und Bewegun-

gen widerstehen und einen Kollaps der

Bauteile verhindern. Bei der Gebrauchs-

tauglichkeit muss nach einer Erdbeben-

einwirkung mit geringerer Intensität und

höherer Wiederholwahrscheinlichkeit die

Funktion der Fassade erhalten bleiben.

Zum Nachweis wird nach der Erdbeben-

einwirkung die Luft- und Schlagregen-

dichtheit nochmals auf Leistungskons-

tanz überprüft. Ausführliche Angaben zu

Prüfung und Bewertung finden sich im

Anhang D.

Fassadenprüfstand am ift Rosenheim.

ift Rosenheim (6)