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TECHNIK

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Fachbeitrag

4.13 Schalllängsleitung:

Viele Ausschreibungen für Fassaden von

Büro- undVerwaltungsgebäuden verlan-

gen bereits Nachweise für die Flanken-

übertragung von Luftschall in vertika-

ler und horizontaler Richtung. Zukünftig

ist diese Anforderung auch in der Pro-

duktnorm für Fassaden als Eigenschaft

enthalten, und die relevanten Prüf- und

Klassifizierungsanforderungen sind fest-

gelegt.

4.17 Strahlungseigenschaften:

Diese neu aufgenommene Eigenschaft

unterscheidet zwischen dem Gesamt-

energiedurchlassgrad (g-Wert) und der

Lichtdurchlässigkeit (t). Die zugehörigen

Daten liefert i. d. R. der Glaslieferant, sie

beziehen sich auf die Mitte der transpa-

renten Bereiche.

4.19 Dauerhaftigkeit:

Die Produktnorm von 2003 fürVorhang-

fassaden befasst sich im Anhang B be-

reits mit der Dauerhaftigkeit, begnüg-

te sich aber mit Hinweisen zur Wartung

und derVerwendung von Werkstoffen

nach dem neuesten Stand der Technik.

Die neue Ausgabe vom Juli 2015 ver-

weist hinsichtlich Gebrauchstauglichkeit

zusätzlich auf die Eigenschaften Luft-

durchlässigkeit, Schlagregendichtheit

und Wärmedurchgangskoeffizient. Dies-

bezüglich werden Alterungsprüfungen

für Dichtungen, Fugendichtstoffe, be-

schichtetes Glas, MIG und Ausfachun-

gen mit wärmedämmenden Eigenschaf-

ten gefordert. Ausführliche Angaben zu

den Nachweisver-

fahren werden in

Anhang I aufgelistet.

Änderungen /

Ergänzungen

4.5 Beständigkeit gegen

Eigengewicht:

Das Eigengewicht wirkt als Last auf die

Tragglieder derVorhangfassade. Für die

horizontalen Haupttragglieder (Riegel)

war dieVerformung bisher auf L/500

bzw. 3 mm begrenzt. Die Grenze von

3 mm soll zukünftig ersetzt werden

durch die Anforderung, dass eine Berüh-

rung zwischen Riegel und Ausfachung

zu verhindern und dass eine ausreichen-

de Belüftung und Entwässerung der

Ausfachung gewährleistet ist.

4.6 Widerstand gegen Windlast:

Auch die Durchbiegungsbeschränkun-

gen der Tragglieder aufgrund von Wind-

last werden geändert. Galt bisher eine

Begrenzung auf L/200 bzw. 15 mm, so

gilt in Zukunft:

Die absolute Begrenzung der Durchbiegung

auf 15 mm entfällt also auch hier, was die

bisher erforderliche Überdimensionierung

bei Spannweiten über 3000 mm beseitigt.

Auf die Einhaltung der zusätzlichen Durch-

biegungsbeschränkungen von Isolierglas

oder Naturstein wird ausdrücklich hinge-

wiesen.

Durchbiegungsbeschränkungen der Tragglieder aufgrund von

Windlast.

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