Im Zuge der Asbestkontrollen
wurde auch in den Dichtstof-
fen der Aluminium-Glaskon
struktion asbesthaltiger Dicht-
stoff gefunden, so dass die ge-
schlossene Altfassade für die
innere Asbestentsorgung als
preiswerter Schutz nach außen
dienen konnte, jedoch die zu
demontierende Altfassade ei-
ner Sonderentsorgung bedurf-
te. Nach diesen Feststellungen
war die Frage der Sanierung un-
ter Wiederverwendung von Tei-
len der Altfassade dahingehend
bereits beantwortet, dass nur
eine Erneuerung in Frage kam.
Ebenso problematisch zeigten
sich die Ergebnisse der Untersu-
chung der etwa zweigeschossig
hohen Ganzglasfassade des re-
präsentativen Erdgeschosses.
Abgesehen von der Zerstörung
und „einfallsreichen“ Sanierung
der im Laufe der Jahre entstan-
denen Glasbrüche der statisch
relevanten Glasschwerter (etwa
7,5 m hohe Einfachverglasung
aus Einscheiben-Floatglas) zeig-
te sich nach Freilegen der Fas-
sadensockel die durchgehende
Korrosion der damals bereits als
hochwertig zu bezeichnenden
Los-Festflanschkonstruktion.
Auch hier kam eine Sanierung
nicht in Frage, zudem auch die
Abdichtungshöhe (Dichtungs-
aufkantung) von etwa 50 mm
keinen gültigen Regeln ent-
sprach. Hinzu kam die technisch
aufwendige und statisch inter-
essante Aufhängung mit selbst-
sichernden Klemmkonstrukti-
onen der Verglasung, die eben-
falls nicht mehr haltbar war.
Mit der für Altfassaden unbe-
dingt zu empfehlenden vorhe-
rigen sachverständigen Über-
prüfung lassen sich Risiken
durch unvorhergesehene Sa-
nierungsnotwendigkeiten ver-
meiden und deutliche Einspa-
rungen erzielen, wie im vorlie-
genden Fall die Verwendung der
Altfassade als Schutzhülle für
die Asbestsanierung. Mit den
getroffenen Feststellungen aus
dem Bestandsgutachten wur-
de das „Dilemma“ einer Sanie-
rung nach heutigen Anforde-
rungen an Sicherheit, Statik und
Wärmeschutz unter Einhaltung
der Forderung des Denkmal-
schutzes deutlich. Sowohl das
nach heutigen Gesichtspunk-
ten unvertretbare Fassadenras-
ter von 1900 mm als auch die
kaum nutzbare Flügelgröße mit
1800 mm Breite waren vorstell-
bar. Im Vorfeld der Übertragung
der Planungsleistungen stand
ein beschränkter Wettbewerb,
der die Gesamtplanung betraf.
Der Bauherr war diesbezüglich
Glasbrüche an den statisch
relevanten Glasschwertern.
Korrosion am Fassadensockel.
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