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Im Zuge der Asbestkontrollen

wurde auch in den Dichtstof-

fen der Aluminium-Glaskon­

struktion asbesthaltiger Dicht-

stoff gefunden, so dass die ge-

schlossene Altfassade für die

innere Asbestentsorgung als

preiswerter Schutz nach außen

dienen konnte, jedoch die zu

demontierende Altfassade ei-

ner Sonderentsorgung bedurf-

te. Nach diesen Feststellungen

war die Frage der Sanierung un-

ter Wiederverwendung von Tei-

len der Altfassade dahingehend

bereits beantwortet, dass nur

eine Erneuerung in Frage kam.

Ebenso problematisch zeigten

sich die Ergebnisse der Untersu-

chung der etwa zweigeschossig

hohen Ganzglasfassade des re-

präsentativen Erdgeschosses.

Abgesehen von der Zerstörung

und „einfallsreichen“ Sanierung

der im Laufe der Jahre entstan-

denen Glasbrüche der statisch

relevanten Glasschwerter (etwa

7,5 m hohe Einfachverglasung

aus Einscheiben-Floatglas) zeig-

te sich nach Freilegen der Fas-

sadensockel die durchgehende

Korrosion der damals bereits als

hochwertig zu bezeichnenden

Los-Festflanschkonstruktion.

Auch hier kam eine Sanierung

nicht in Frage, zudem auch die

Abdichtungshöhe (Dichtungs-

aufkantung) von etwa 50 mm

keinen gültigen Regeln ent-

sprach. Hinzu kam die technisch

aufwendige und statisch inter-

essante Aufhängung mit selbst-

sichernden Klemmkonstrukti-

onen der Verglasung, die eben-

falls nicht mehr haltbar war.

Mit der für Altfassaden unbe-

dingt zu empfehlenden vorhe-

rigen sachverständigen Über-

prüfung lassen sich Risiken

durch unvorhergesehene Sa-

nierungsnotwendigkeiten ver-

meiden und deutliche Einspa-

rungen erzielen, wie im vorlie-

genden Fall die Verwendung der

Altfassade als Schutzhülle für

die Asbestsanierung. Mit den

getroffenen Feststellungen aus

dem Bestandsgutachten wur-

de das „Dilemma“ einer Sanie-

rung nach heutigen Anforde-

rungen an Sicherheit, Statik und

Wärmeschutz unter Einhaltung

der Forderung des Denkmal-

schutzes deutlich. Sowohl das

nach heutigen Gesichtspunk-

ten unvertretbare Fassadenras-

ter von 1900 mm als auch die

kaum nutzbare Flügelgröße mit

1800 mm Breite waren vorstell-

bar. Im Vorfeld der Übertragung

der Planungsleistungen stand

ein beschränkter Wettbewerb,

der die Gesamtplanung betraf.

Der Bauherr war diesbezüglich

Glasbrüche an den statisch

relevanten Glasschwertern.

Korrosion am Fassadensockel.

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