Markt
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RTS-Magazin 10/2018
Wo gearbeitet wird, da passieren auch ein-
mal Fehler. Und Fehler zu machen, ist
menschlich. Abhängig von der Branche sind
die Auswirkungen allerdings mehr oder
minder schwerwiegend – teuer sind sie je-
doch fast immer und der Ärger mit dem
Auftraggeber ist vorprogrammiert. Doch
wer kommt für entstandenen Schäden auf
und wie können sich Handwerksbetriebe
gegen mögliche Schadenersatzansprüche
absichern?
Pflichten aus dem Werkvertrag
Einigen sich Unternehmen und Kunde auf
einen Auftrag, schließen sie automatisch ei-
nen Werkvertrag ab. Dieser enthält zum ei-
nen die Pflicht des Auftragnehmers, die ver-
einbarte Leistung zu erbringen, zum ande-
ren seine Schutz- und Sorgfaltspflicht. „Das
bedeutet: Die Erfüllungshilfen, also Mitar-
beiter oder Subunternehmer, müssen nicht
nur ihre Arbeit leisten, sondern gleichzeitig
Rücksicht auf das Eigentum und die Interes-
sen des Auftraggebers nehmen“, so Michael
Staschik, Experte von der Nürnberger Versi-
cherung. Trotz aller Vorsicht bleibt es nicht
aus, dass bei den Arbeiten etwas schief geht.
Wo gehobelt wird,
da fallen Späne
„Handwerker sind – anders als beispiels-
weise Büroarbeiter – einem hohen Risiko
ausgesetzt, Schäden bei Dritten zu verur-
sachen“, weiß Michael Staschik. Auch den
sorgfältigsten Mitarbeitern kann hin und
wieder ein Missgeschick passieren. Das
kann nur eine kleine Unachtsamkeit sein,
zum Beispiel wenn dem Handwerker der
Hammer auf den teuren Parkettboden des
Kunden fällt und diesen beschädigt. Oder
trotz sachgemäßer Abdeckung finden sich
auf dem Teppich oder der Kommode kleine
Farbspritzer wieder. Weitaus unglücklicher
ist, wenn der Mitarbeiter unsorgfältig arbei-
tet und bei einer Badsanierung einen Was-
serschaden verursacht oder beim Bohren
eine hinter der Wand liegende Stromleitung
beschädigt. Egal wie schwerwiegend der
Schaden auch ist: Ärger mit dem Auftrag-
geber und damit finanzielle Konsequenzen
sind vorprogrammiert.
Haftung durch den Unternehmer?
Auch wenn der Handwerker vor Ort meist
der Verursacher des Schadens ist, heißt das
nicht, dass er automatisch dafür haftet. Sind
Handwerker bei einem Handwerksbetrieb
angestellt, gilt für sie wie für jeden Ange-
stellten die Arbeiternehmerhaftung. „Das
bedeutet: Der Unternehmer trägt die kom-
pletteVerantwortung für seinen Betrieb und
seine Mitarbeiter. Für verursachte Schä-
den muss er demnach auch haften“, er-
klärt der Versicherungsexperte. Allerdings
hat das Unternehmen die Möglichkeit, sei-
nen Mitarbeiter in Regress zu nehmen. Je
nach Grad der Fahrlässigkeit, mit der der
Schaden angerichtet wurde, kann sich der
Arbeitgeber einen Teil der Schadensumme
von seinem Mitarbeiter zurückholen. Um
die Existenz des Mitarbeiters nicht zu ge-
fährden, übersteigt dieser Anteil, selbst bei
grober Fahrlässigkeit, drei bis vier Monats-
gehälter nicht. Da die Schäden meist höher
sind, bleiben in der Regel dennoch Kosten
beim Arbeitgeber hängen.
Abgesichert durch
den Arbeitsalltag
Kommt es also im Rahmen einer Beauf-
tragung zu Schäden, muss der beauftragte
Unternehmer in den meisten Fällen mit fi-
nanziellen Folgen rechnen. Um nicht auf
den Kosten sitzen zu bleiben, ist eine Be-
triebshaftpflichtversicherung unverzicht-
bar. „Das Risiko, bei Handwerksarbeiten
einen Schaden anzurichten, ist groß. Der
entsprechende Versicherungsschutz ist da-
her ein Muss, um durch hohe Schadener-
satzansprüche nicht um die eigene Existenz
fürchten zu müssen“, weiß der Experte.
Die Betriebshaftpflichtversicherung der
Nürnberger Versicherung beispielsweise
kommt unter anderem für den Ersatz von
beschädigten oder zerstörten Gegenstän-
den auf. Zusätzlich deckt sie bei Perso-
nenschäden die Kosten für Krankenhaus,
Ärzte, Rehabilitation, Schmerzensgeld, Ver-
dienstausfall und sogar Renten ab. „Allge-
mein sollten Betriebe auf eine hohe De-
ckungssumme achten, je nach Größe des
Betriebs empfehlen sich zwischen 3 und 5
Millionen Euro pro Versicherungsfall“, so
Michael Staschik. Auch vor unberechtigten
Ansprüchen schützt die Betriebshaftpflicht-
versicherung der Nürnberger Versicherung
und kommt im Notfall für Prozesskosten
auf.
www.nuernberger.deWirksamer Schutz vor
Schadenersatzansprüchen
Schäden bedeuten nicht nur Kosten für den Betrieb, sondern auch immer Ärger mit dem Auftraggeber.
Foto: © Nürnberger Versicherung