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Markt

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RTS-Magazin 10/2018

Wo gearbeitet wird, da passieren auch ein-

mal Fehler. Und Fehler zu machen, ist

menschlich. Abhängig von der Branche sind

die Auswirkungen allerdings mehr oder

minder schwerwiegend – teuer sind sie je-

doch fast immer und der Ärger mit dem

Auftraggeber ist vorprogrammiert. Doch

wer kommt für entstandenen Schäden auf

und wie können sich Handwerksbetriebe

gegen mögliche Schadenersatzansprüche

absichern?

Pflichten aus dem Werkvertrag

Einigen sich Unternehmen und Kunde auf

einen Auftrag, schließen sie automatisch ei-

nen Werkvertrag ab. Dieser enthält zum ei-

nen die Pflicht des Auftragnehmers, die ver-

einbarte Leistung zu erbringen, zum ande-

ren seine Schutz- und Sorgfaltspflicht. „Das

bedeutet: Die Erfüllungshilfen, also Mitar-

beiter oder Subunternehmer, müssen nicht

nur ihre Arbeit leisten, sondern gleichzeitig

Rücksicht auf das Eigentum und die Interes-

sen des Auftraggebers nehmen“, so Michael

Staschik, Experte von der Nürnberger Versi-

cherung. Trotz aller Vorsicht bleibt es nicht

aus, dass bei den Arbeiten etwas schief geht.

Wo gehobelt wird,

da fallen Späne

„Handwerker sind – anders als beispiels-

weise Büroarbeiter – einem hohen Risiko

ausgesetzt, Schäden bei Dritten zu verur-

sachen“, weiß Michael Staschik. Auch den

sorgfältigsten Mitarbeitern kann hin und

wieder ein Missgeschick passieren. Das

kann nur eine kleine Unachtsamkeit sein,

zum Beispiel wenn dem Handwerker der

Hammer auf den teuren Parkettboden des

Kunden fällt und diesen beschädigt. Oder

trotz sachgemäßer Abdeckung finden sich

auf dem Teppich oder der Kommode kleine

Farbspritzer wieder. Weitaus unglücklicher

ist, wenn der Mitarbeiter unsorgfältig arbei-

tet und bei einer Badsanierung einen Was-

serschaden verursacht oder beim Bohren

eine hinter der Wand liegende Stromleitung

beschädigt. Egal wie schwerwiegend der

Schaden auch ist: Ärger mit dem Auftrag-

geber und damit finanzielle Konsequenzen

sind vorprogrammiert.

Haftung durch den Unternehmer?

Auch wenn der Handwerker vor Ort meist

der Verursacher des Schadens ist, heißt das

nicht, dass er automatisch dafür haftet. Sind

Handwerker bei einem Handwerksbetrieb

angestellt, gilt für sie wie für jeden Ange-

stellten die Arbeiternehmerhaftung. „Das

bedeutet: Der Unternehmer trägt die kom-

pletteVerantwortung für seinen Betrieb und

seine Mitarbeiter. Für verursachte Schä-

den muss er demnach auch haften“, er-

klärt der Versicherungsexperte. Allerdings

hat das Unternehmen die Möglichkeit, sei-

nen Mitarbeiter in Regress zu nehmen. Je

nach Grad der Fahrlässigkeit, mit der der

Schaden angerichtet wurde, kann sich der

Arbeitgeber einen Teil der Schadensumme

von seinem Mitarbeiter zurückholen. Um

die Existenz des Mitarbeiters nicht zu ge-

fährden, übersteigt dieser Anteil, selbst bei

grober Fahrlässigkeit, drei bis vier Monats-

gehälter nicht. Da die Schäden meist höher

sind, bleiben in der Regel dennoch Kosten

beim Arbeitgeber hängen.

Abgesichert durch

den Arbeitsalltag

Kommt es also im Rahmen einer Beauf-

tragung zu Schäden, muss der beauftragte

Unternehmer in den meisten Fällen mit fi-

nanziellen Folgen rechnen. Um nicht auf

den Kosten sitzen zu bleiben, ist eine Be-

triebshaftpflichtversicherung unverzicht-

bar. „Das Risiko, bei Handwerksarbeiten

einen Schaden anzurichten, ist groß. Der

entsprechende Versicherungsschutz ist da-

her ein Muss, um durch hohe Schadener-

satzansprüche nicht um die eigene Existenz

fürchten zu müssen“, weiß der Experte.

Die Betriebshaftpflichtversicherung der

Nürnberger Versicherung beispielsweise

kommt unter anderem für den Ersatz von

beschädigten oder zerstörten Gegenstän-

den auf. Zusätzlich deckt sie bei Perso-

nenschäden die Kosten für Krankenhaus,

Ärzte, Rehabilitation, Schmerzensgeld, Ver-

dienstausfall und sogar Renten ab. „Allge-

mein sollten Betriebe auf eine hohe De-

ckungssumme achten, je nach Größe des

Betriebs empfehlen sich zwischen 3 und 5

Millionen Euro pro Versicherungsfall“, so

Michael Staschik. Auch vor unberechtigten

Ansprüchen schützt die Betriebshaftpflicht-

versicherung der Nürnberger Versicherung

und kommt im Notfall für Prozesskosten

auf.

www.nuernberger.de

Wirksamer Schutz vor

Schadenersatzansprüchen

Schäden bedeuten nicht nur Kosten für den Betrieb, sondern auch immer Ärger mit dem Auftraggeber.

Foto: © Nürnberger Versicherung