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Informationen des Bundesverbandes Wintergarten e.V. 4/2016
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Eine freihändige Konstruktion, ohne
fundierte Begründung der Lastannah-
men ist besonders riskant wegen der in
solchen Eckbereichen besonders starker
Schneeanwehungen und konzentriertem
abrutschenden Schnee (kein Schnee-
fanggitter an den darüber liegenden
Dächern).
Das stellt eine Verletzung der Pflich-
ten des Unternehmers nach der Landes-
bauordnung und den eingeführten tech-
nischen Baubestimmungen dar.
Ob die gelieferte Farbe zum Erschei-
nungsbild des Objektes passt, darüber
kann man unterschiedlicher Meinung
sein. Die Farbe stimmt überein mit der
Farbe der Fenster, Außentüren und Roll-
läden. Wenn allerdings die Farbe RAL
9006 ausdrücklich vereinbart wurde,
dann ist das eine eindeutige Abweichung
von der vereinbarten Beschaffenheit und
damit ein Mangel.
Alle diese Mängelanzeigen durch den
Besteller führten nicht zum Nachden-
ken des Unternehmers, nicht zur Bereit-
schaft für ein klärendes Gespräch und
eine angemessene Schadensbegren-
zung, sondern kühn zu seiner Klage
bezüglich der Zahlung des ausstehenden
Werklohn-Anteils.
Bei einiger Beweglichkeit wäre mög-
licherweise ein Einlenken des Bestellers
bezüglich der Farbe möglich gewesen,
was den Sanierungsaufwand erheblich
reduziert hätte.
Sanierungsvorschläge
Eine Neulackierung auf der Baustelle
kann nur eine Nasslackierung sein. Nass-
lackierung auf pulverbeschichteten Bau-
teilen ist weder technisch sinnvoll (Haf-
tung, erreichbare Qualität der Oberflä-
che, Härte der Oberfläche, Wetterbestän-
digkeit) noch wirtschaftlich vertretbar.
Eine Nasslackierung auf der Baustelle
müsste in Intervallen von etwa 5-8 Jahren
erneuert werden. Die vereinbarte Quali-
tät und langfristige Gebrauchstauglich-
keit in einer anderen Farbe ist nur durch
eine Neulieferung der Aluminiumkons
truktion mit Pulverbeschichtung zu errei-
chen, wie sie bei Bauteilen dieser Art
üblich ist.
Die Ertüchtigung der Standsicherheit
muss durch einen Statiker geklärt wer-
den, zum Beispiel durch Verstärkung der
Konstruktion, zusätzliche Unterzüge, Ein-
setzen eines Auflagerprofils für den über-
stehenden Wandanschluss und flankie-
rende Maßnahmen, wie Anbringen von
Schneefanggittern. Es ist davon auszu-
gehen, dass für den Einsatz des Aufla-
gerprofils hinter demWandanschlusspro-
fil die Konstruktion komplett demontiert
und um die Stärke dieses Profils nach
vorn verschoben, das heißt neu errichtet
werden muss. Durch Einkürzen der Spar-
ren und der Stegplatten wäre sicherzu-
stellen, dass die Pfosten dann mittig auf
der Brüstung aufstehen. Die Pfosten sind
auf den Brüstungen gegen Verschiebung
zu sichern. Dabei könnten alle weiteren
genannten Mängel behoben und die vor-
handenen Bauteile verwendet werden. Es
wären Ergänzungen erforderlich, die im
System auch angeboten werden.
Die Anbringung von Schneefanggit-
tern ist empfehlenswert, um die Gefahr
einer Beschädigung der Stegplatten im
Terrassendach durch abrutschende Eis-
stücke zu mindern.
Da bei dieser Maßnahme ohnehin fast
alle Teile demontiert werden müssen,
könnten diese vor Neumontage durch
einen Pulverbeschichtungs-Fachbetrieb
nach entsprechender Vorbehandlung
in der vereinbarten Farbe, fachgerecht
beschichtet werden.
Die Alternative wäre Neuherstellung
auf der Grundlage einer professionellen
Planung. Der Ausgang des Gerichtsver-
fahrens liegt noch nicht vor.
Das sollte beachtet werden:
• Ein Wintergartenbau, aber auch die
Errichtung eines Kaltdaches, erfor-
dern eine professionelle Planung ein-
schließlich der Standsicherheit sowie
eine handwerklich solide Ausführung.
• Was vereinbart wurde, ist geschuldet
und muss geliefert werden.
Relevante Normen, Richtlinien
und Verordnungen:
Die Beachtung folgender Normen,
Richtlinien, Verordnungen und Regeln
sind die Voraussetzung für eine mangel-
freie Ausführung der Arbeit:
• BGB: § 434 Sachmangel
Die Sache ist frei von Sachmängeln,
wenn sie bei Gefahrübergang die ver-
einbarte Beschaffenheit hat. Soweit
die Beschaffenheit nicht vereinbart
ist, ist die Sache frei von Sachmän-
geln,
1. wenn sie sich für die nach dem Ver-
trag vorausgesetzte Verwendung
eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnli-
che Verwendung eignet und eine
Beschaffenheit aufweist, die bei
Sachen der gleichen Art üblich ist
und die der Käufer nach der Art der
Sache erwarten kann.
• Landesbauordnung
• die für das Objekt relevanten Techni-
sche Baubestimmungen, wie Euroco-
des 1 und 9
• Bauproduktenverordnung und DIN EN
1090 (bei tragenden Konstruktionen
aus Aluminium)
• Fachregelwerk Metallbauerhandwerk
– Konstruktionstechnik, Grundlagen
und Metallbauarbeiten, herausgege-
ben vom Bundesverband Metall
Dr. Steffen Spenke
Abb.3 Abenteuerlich: Die Stütze kann leicht bewegt werden, da sie vollkommen ohne Befestigung ist.
Abb.4 Nicht wie bestellt: Statt aluminiumweiß (RAL
9006) wurde verkehrsweiß (RAL 9016) geliefert.