glas+rahmen
08.18
verbände
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Fragen und Antworten aus
dem Beratungsalltag des
Instituts für Verglasungstechnik
und Fensterbau e.V.
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schränkung hat der Bundesinnungsverband des Glaser-
handwerks mehrmals Einspruch erhoben. Die Einsprü-
che blieben leider erfolglos. Begründungen dafür gab
es nicht. Für die Bemessung von Glas gilt weiterhin die
Normenreihe DIN 18008, aus der sich noch weitere Re-
gelungen, Begrenzungen oder Erleichterungen ergeben
können.
4. Wie weit ist die Umsetzung der MVV TB in
den Bundesländern fortgeschritten?
Die Umsetzung der Musterverwaltungsvorschrift Tech-
nische Baubestimmungen (MVV TB) schreitet voran.
Nachdem Baden-Württemberg und Sachsen zu Beginn
des Jahres die MVV TB in ihr Landesbaurecht über-
führt haben, folgen jetzt Berlin, Hamburg, Sachsen-An-
halt und Hessen. Mit der Einführung der MVV TB wird
die BRL in den beiden Stadtstaaten und den beiden Bun-
desländern vollständig abgelöst. Für die Umsetzung im
jeweiligen Bundesland muss die jeweilige VV TB und
deren Änderungen im Vergleich zur MVV TB berück-
sichtigt werden. Bei der Übernahme der MVV TB wur-
den zum Beispiel keine Änderungen im Bereich des
Glases gemacht. Somit sind diese Punkte gleich mit der
MVV TB. In anderen Punkten hat beispielsweise Ham-
burg größere Änderungen vorgenommen. Unter ande-
rem wurde für Hamburg einheitlich die Schneelastzone
„2“ festgelegt. Für den Bereich der Windlasten wurden
in der Hansestadt komplexere Vorgaben formuliert, be-
sonders im Bereich des Hamburger Hafens.
stefan wolter
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TITEL
PREIS
TR 2 „Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008“
37,80
€
TR 8 „Verkehrssicherheit mit Glas“
28,80
€
Stand 08/18. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.
Die Technischen Richt
linien des Glaserhand
werks sind unverzicht
bare Nachschlagewerke
für die tägliche Berufs
praxis.
VERÖFFENTLICHUNGEN DER MVV TB
Berlin:
Verwaltungsvorschrift Technische Baube-
stimmungen (VV TB Bln) vom 19. April 2018 - ABl.
2018 S. 2095
Hamburg:
Erlass der Verwaltungsvorschrift Tech-
nische Baubestimmung (VV TB) vom 12. April 2018 -
Amtl. Anz. 2018, S. 669
Baden-Württemberg:
Verwaltungsvorschrift des Um-
weltministeriums und des Wirtschaftsministeriums
über Technische Baubestimmungen (Verwaltungsvor-
schrift Technische Baubestimmungen - VwV TB) vom
20. Dezember 2017 - Az.: 45-2601.1/51 (UM) und Az.:
5-2601.3 (WM) - GABl. Nr. 13 vom 29.12.2017, S. 656
Sachsen:
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums des Inneren zur Einführung
Technischer Baubestimmungen vom 15. Dezember
2017 - SächsABl. 2018 S. 52
Sachsen-Anhalt:
Verwaltungsvorschrift zur Einfüh-
rung Technischer Baubestimmungen (VV TB); RdErl.
des MLV vom 05.04.2018-25/24011/02 - MBL. LSA 2018
S. 193
Hessen:
Hessische Verwaltungsvorschrift Technische
Baubestimmungen (H-VV TB) (Umsetzung der Mus-
ter-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestim-
mungen Ausgabe 201/1) vom 13. Juni 2018 - StAnz.
Nr. 27 2018, S. 831