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glas+rahmen

08.18

verbände

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Fragen und Antworten aus

dem Beratungsalltag des

Instituts für Verglasungstechnik

und Fensterbau e.V.

4

schränkung hat der Bundesinnungsverband des Glaser-

handwerks mehrmals Einspruch erhoben. Die Einsprü-

che blieben leider erfolglos. Begründungen dafür gab

es nicht. Für die Bemessung von Glas gilt weiterhin die

Normenreihe DIN 18008, aus der sich noch weitere Re-

gelungen, Begrenzungen oder Erleichterungen ergeben

können.

4. Wie weit ist die Umsetzung der MVV TB in

den Bundesländern fortgeschritten?

Die Umsetzung der Musterverwaltungsvorschrift Tech-

nische Baubestimmungen (MVV TB) schreitet voran.

Nachdem Baden-Württemberg und Sachsen zu Beginn

des Jahres die MVV TB in ihr Landesbaurecht über-

führt haben, folgen jetzt Berlin, Hamburg, Sachsen-An-

halt und Hessen. Mit der Einführung der MVV TB wird

die BRL in den beiden Stadtstaaten und den beiden Bun-

desländern vollständig abgelöst. Für die Umsetzung im

jeweiligen Bundesland muss die jeweilige VV TB und

deren Änderungen im Vergleich zur MVV TB berück-

sichtigt werden. Bei der Übernahme der MVV TB wur-

den zum Beispiel keine Änderungen im Bereich des

Glases gemacht. Somit sind diese Punkte gleich mit der

MVV TB. In anderen Punkten hat beispielsweise Ham-

burg größere Änderungen vorgenommen. Unter ande-

rem wurde für Hamburg einheitlich die Schneelastzone

„2“ festgelegt. Für den Bereich der Windlasten wurden

in der Hansestadt komplexere Vorgaben formuliert, be-

sonders im Bereich des Hamburger Hafens.

stefan wolter

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ANZAHL

TITEL

PREIS

TR 2 „Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008“

37,80

TR 8 „Verkehrssicherheit mit Glas“

28,80

Stand 08/18. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.

Die Technischen Richt­

linien des Glaserhand­

werks sind unverzicht­

bare Nachschlagewerke

für die tägliche Berufs­

praxis.

VERÖFFENTLICHUNGEN DER MVV TB

Berlin:

Verwaltungsvorschrift Technische Baube-

stimmungen (VV TB Bln) vom 19. April 2018 - ABl.

2018 S. 2095

Hamburg:

Erlass der Verwaltungsvorschrift Tech-

nische Baubestimmung (VV TB) vom 12. April 2018 -

Amtl. Anz. 2018, S. 669

Baden-Württemberg:

Verwaltungsvorschrift des Um-

weltministeriums und des Wirtschaftsministeriums

über Technische Baubestimmungen (Verwaltungsvor-

schrift Technische Baubestimmungen - VwV TB) vom

20. Dezember 2017 - Az.: 45-2601.1/51 (UM) und Az.:

5-2601.3 (WM) - GABl. Nr. 13 vom 29.12.2017, S. 656

Sachsen:

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen

Staatsministeriums des Inneren zur Einführung

Technischer Baubestimmungen vom 15. Dezember

2017 - SächsABl. 2018 S. 52

Sachsen-Anhalt:

Verwaltungsvorschrift zur Einfüh-

rung Technischer Baubestimmungen (VV TB); RdErl.

des MLV vom 05.04.2018-25/24011/02 - MBL. LSA 2018

S. 193

Hessen:

Hessische Verwaltungsvorschrift Technische

Baubestimmungen (H-VV TB) (Umsetzung der Mus-

ter-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestim-

mungen Ausgabe 201/1) vom 13. Juni 2018 - StAnz.

Nr. 27 2018, S. 831