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glas+rahmen

04.18

verbände

51

Fragen und Antworten aus

dem Beratungsalltag des

Instituts für Verglasungstechnik

und Fensterbau e.V.

5

Firma

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Verlagsanstalt Handwerk GmbH

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Auf’m Tetelberg 7

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ANZAHL

TITEL

PREIS

TR 2 „Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008“

37,80

TR 8 „Verkehrssicherheit mit Glas“

28,80

Stand 04/18. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.

Wand aus Ziegelsteinen zu befestigen. Wie man an die-

sem kleinen Beispiel erkennen kann, ist die Berechnung

und Ermittlung von Lasten und einwirkenden Kräften

eine sehr komplexe Aufgabe, die auf keinen Fall außer

Acht gelassen werden darf. Mit Blick auf die Normungs-

arbeit ist auch festzustellen, dass dieses Aufgabengebiet

in Zukunft immer wichtiger wird und der Anwender

über kurz oder lang nicht mehr an Berechnungen vor-

bei kommt.

3. Reicht ein Nachweis für alles?

Bei den Nachweisen muss geprüft werden, für was sie

gelten. Das CE-Zeichen wird für Bauprodukte vergeben,

die nach einer harmonisierten Europäischen Norm ge-

fertigt wurden und deren Eigenschaften mit der Norm

übereinstimmen. Mit dem CE-Zeichen können Baupro-

dukte frei in der EU gehandelt werden, die Anwendung

des Produktes ist damit aber noch nicht geregelt. Für

die Anwendung kann jedes Land eigene Vorschriften

erlassen. So kann es sein, dass ein Bauprodukt legal in

Deutschland gehandelt wird, aber nicht verwendet wer-

den kann, da es nicht den nationalen Anwendungsvor-

schriften entspricht. Ist dies der Fall, wird zusätzlich eine

Zulassung im Einzelfall (ZiE) oder eine allgemeina bau-

aufsichtliche Zulassung (abZ) benötigt, die dann die An-

wendung regelt. Eine abZ hingegen kann in Deutschland

sowohl das Bauprodukt und die Anwendung regeln. Ge-

nerell muss aber geprüft werden, ob nur das Bauprodukt

geregelt ist oder auch die Anbindung an das Bauwerk.

Sollte nur das Bauprodukt geregelt sein, muss die Bau-

körperanbindung eventuell gesondert zugelassen oder

geprüft werden. Darum ist stets genau zu kontrollieren,

was im Einzelnen geregelt und zugelassen ist.

4. Welche Nachweise sind noch relevant?

Natürlich gibt es weitere Nachweise, die oben aufgeführ-

ten Nachweise kann man als allgemeine Nachweise be-

trachten. Daneben gibt es noch solche, die von den un-

terschiedlichen Gewerken geführt werden müssen und

sich aus Normen und Regelwerken ergeben. Für die Gla-

ser ist beispielsweise der Nachweis über die Gebrauchs-

tauglichkeit der Verglasung zusätzlich zu führen bzw.

zu erbringen. Weitere Nachweise, die geführt werden

müssen, ergeben sich zum Beispiel aus gesetzlichen Vor-

gaben wie der EnEV. Auch können zwischem Kunden

und Handwerker Vereinbarungen getroffen werden, die

dann einen Nachweis der Eigenschaften nach sich zie-

hen, zum Beispiel über Schall- oder Sonnenschutz.

5. Wer trägt die Kosten für Nachweise?

In erster Linie trägt der Hersteller eines Bauproduktes

die Kosten für die Nachweise und Zulassungen. Es kann

aber auch sein, dass der Handwerker die Kosten tragen

muss. Er trägt beispielsweise die Kosten für eine Zulas-

sung im Einzelfall, wenn es für seine Konstruktion kei-

ne Regelwerke oder andere Zulassungen gibt. Zudem

können Kosten für die Erstellung von Standsicherheits-

nachweisen, die zumBeispiel in der DIN 18008 gefordert

werden, anfallen. Diese kann der Glaser dann gemäß

VOB/C dem Endkunden in Rechnung stellen.

stefan wolter

Die Technischen Richtli-

nien des Glaserhand-

werks sind unverzicht-

bare Nachschlagewerke

für die tägliche Berufs-

praxis.