glas+rahmen
04.18
verbände
51
Fragen und Antworten aus
dem Beratungsalltag des
Instituts für Verglasungstechnik
und Fensterbau e.V.
5
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Verlagsanstalt Handwerk GmbH
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TITEL
PREIS
TR 2 „Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008“
37,80
€
TR 8 „Verkehrssicherheit mit Glas“
28,80
€
Stand 04/18. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.
Wand aus Ziegelsteinen zu befestigen. Wie man an die-
sem kleinen Beispiel erkennen kann, ist die Berechnung
und Ermittlung von Lasten und einwirkenden Kräften
eine sehr komplexe Aufgabe, die auf keinen Fall außer
Acht gelassen werden darf. Mit Blick auf die Normungs-
arbeit ist auch festzustellen, dass dieses Aufgabengebiet
in Zukunft immer wichtiger wird und der Anwender
über kurz oder lang nicht mehr an Berechnungen vor-
bei kommt.
3. Reicht ein Nachweis für alles?
Bei den Nachweisen muss geprüft werden, für was sie
gelten. Das CE-Zeichen wird für Bauprodukte vergeben,
die nach einer harmonisierten Europäischen Norm ge-
fertigt wurden und deren Eigenschaften mit der Norm
übereinstimmen. Mit dem CE-Zeichen können Baupro-
dukte frei in der EU gehandelt werden, die Anwendung
des Produktes ist damit aber noch nicht geregelt. Für
die Anwendung kann jedes Land eigene Vorschriften
erlassen. So kann es sein, dass ein Bauprodukt legal in
Deutschland gehandelt wird, aber nicht verwendet wer-
den kann, da es nicht den nationalen Anwendungsvor-
schriften entspricht. Ist dies der Fall, wird zusätzlich eine
Zulassung im Einzelfall (ZiE) oder eine allgemeina bau-
aufsichtliche Zulassung (abZ) benötigt, die dann die An-
wendung regelt. Eine abZ hingegen kann in Deutschland
sowohl das Bauprodukt und die Anwendung regeln. Ge-
nerell muss aber geprüft werden, ob nur das Bauprodukt
geregelt ist oder auch die Anbindung an das Bauwerk.
Sollte nur das Bauprodukt geregelt sein, muss die Bau-
körperanbindung eventuell gesondert zugelassen oder
geprüft werden. Darum ist stets genau zu kontrollieren,
was im Einzelnen geregelt und zugelassen ist.
4. Welche Nachweise sind noch relevant?
Natürlich gibt es weitere Nachweise, die oben aufgeführ-
ten Nachweise kann man als allgemeine Nachweise be-
trachten. Daneben gibt es noch solche, die von den un-
terschiedlichen Gewerken geführt werden müssen und
sich aus Normen und Regelwerken ergeben. Für die Gla-
ser ist beispielsweise der Nachweis über die Gebrauchs-
tauglichkeit der Verglasung zusätzlich zu führen bzw.
zu erbringen. Weitere Nachweise, die geführt werden
müssen, ergeben sich zum Beispiel aus gesetzlichen Vor-
gaben wie der EnEV. Auch können zwischem Kunden
und Handwerker Vereinbarungen getroffen werden, die
dann einen Nachweis der Eigenschaften nach sich zie-
hen, zum Beispiel über Schall- oder Sonnenschutz.
5. Wer trägt die Kosten für Nachweise?
In erster Linie trägt der Hersteller eines Bauproduktes
die Kosten für die Nachweise und Zulassungen. Es kann
aber auch sein, dass der Handwerker die Kosten tragen
muss. Er trägt beispielsweise die Kosten für eine Zulas-
sung im Einzelfall, wenn es für seine Konstruktion kei-
ne Regelwerke oder andere Zulassungen gibt. Zudem
können Kosten für die Erstellung von Standsicherheits-
nachweisen, die zumBeispiel in der DIN 18008 gefordert
werden, anfallen. Diese kann der Glaser dann gemäß
VOB/C dem Endkunden in Rechnung stellen.
stefan wolter
Die Technischen Richtli-
nien des Glaserhand-
werks sind unverzicht-
bare Nachschlagewerke
für die tägliche Berufs-
praxis.