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glas+rahmen

03.18

technik

80

technik

glasanwendungen

öffentlich-rechtliche wirksamkeit

Ab wann eine neue Norm öffentlich-rechtlich wirksam

ist, ist vergleichsweise leicht festzustellen: Denn dazu

muss sie im betreffenden Bundesland per Ministerialer-

lass als Technische Baubestimmung eingeführt sein, d.h.

in der Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB)

bzw. zukünftig in der Verwaltungsvorschrift Technische

Baubestimmungen (VVTB) des betreffenden Bundeslan-

des als Technische Baubestimmung genannt sein.

Das kann bei der novellierten DIN 18008 frühestens nach

– Veröffentlichung des Gelbdrucks/Entwurfs (Febru-

ar 2018?),

– Bearbeitung aller Einsprüche (April/Mai 2018?) und

– Veröffentlichung des Weißdrucks (Sommer 2018?)

erfolgen. Das heißt, öffentlich-rechtlich wirksamwerden

kann die novellierte DIN 18008 voraussichtlich nicht vor

Herbst 2018.

Privatrechtliche Wirksamkeit

Das bedeutet aber nicht, dass die novellierte Norm nicht

evtl. vorher schon privatrechtlich wirksam geworden ist.

Denn das hat nichts mit ihrer Nennung in einer LTB

oder VVTB zu tun, sondern damit, ob die mehrheitliche

Entscheidung des Normenausschusses über die Neure-

gelung der technischen Vorschrift – hier bzgl. zugängli-

cher Vertikalverglasungen – bereits jetzt schon als „hö-

her gewordener Standard der anerkannten Regeln der

Technik“ anzusehen ist.

Da man dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber nicht

zweifelsfrei entscheiden kann, sollte Folgendes beach-

tet werden:

1. Im Normentwurf wird „Glas mit sicherem Bruchver-

halten“ – ähnlich wie in den Technischen Regeln für

Arbeitsstätten (ASR) oder in den Unfallverhütungs-

vorschriften (UVV) – folgendermaßen definiert: „Das

Bruchverhalten vonGlas gilt als sicher, wenn es die Nor-

men für Sicherheitsglas erfüllt, z.B. Einscheibensicher-

heitsglas (DIN EN 12150 und DIN EN 14179) und Ver-

bundsicherheitsglas (DIN EN 14449). Drahtglas besitzt

kein sicheres Bruchverhalten.“

Frei zugängliche

bodentief verglaste

Fenstertüren und

Festverglasungen in

Wohngebäuden

fallen unter die neue

Regel zum Einsatz

von Glas mit bruch­

sicherem Verhalten.

Foto: © iStock by Getty Images

Novellierung der DIN 18008

Anfang Dezember 2017 ist von der Mehrheit des Normenausschusses be-

schlossen worden, frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalver-

glasungen zur Senkung des Verletzungsrisikos auf der(den) zugäng­

lichen Seite(n) bis 0,80 meter über Verkehrsflächen mit Glas mit siche-

rem Bruchverhalten auszuführen. Es ist damit zu rechnen, dass diese

Anforderung im Laufe des Jahres in den Weissdruck der DIN 18008 über-

nommen wird. Die rechtlichen Konsequenzen, insbesondere die privat-

rechtlichen, sollten aber schon jetzt berücksichtigt werden.