glas+rahmen
03.18
technik
80
technik
glasanwendungen
öffentlich-rechtliche wirksamkeit
Ab wann eine neue Norm öffentlich-rechtlich wirksam
ist, ist vergleichsweise leicht festzustellen: Denn dazu
muss sie im betreffenden Bundesland per Ministerialer-
lass als Technische Baubestimmung eingeführt sein, d.h.
in der Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB)
bzw. zukünftig in der Verwaltungsvorschrift Technische
Baubestimmungen (VVTB) des betreffenden Bundeslan-
des als Technische Baubestimmung genannt sein.
Das kann bei der novellierten DIN 18008 frühestens nach
– Veröffentlichung des Gelbdrucks/Entwurfs (Febru-
ar 2018?),
– Bearbeitung aller Einsprüche (April/Mai 2018?) und
– Veröffentlichung des Weißdrucks (Sommer 2018?)
erfolgen. Das heißt, öffentlich-rechtlich wirksamwerden
kann die novellierte DIN 18008 voraussichtlich nicht vor
Herbst 2018.
Privatrechtliche Wirksamkeit
Das bedeutet aber nicht, dass die novellierte Norm nicht
evtl. vorher schon privatrechtlich wirksam geworden ist.
Denn das hat nichts mit ihrer Nennung in einer LTB
oder VVTB zu tun, sondern damit, ob die mehrheitliche
Entscheidung des Normenausschusses über die Neure-
gelung der technischen Vorschrift – hier bzgl. zugängli-
cher Vertikalverglasungen – bereits jetzt schon als „hö-
her gewordener Standard der anerkannten Regeln der
Technik“ anzusehen ist.
Da man dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber nicht
zweifelsfrei entscheiden kann, sollte Folgendes beach-
tet werden:
1. Im Normentwurf wird „Glas mit sicherem Bruchver-
halten“ – ähnlich wie in den Technischen Regeln für
Arbeitsstätten (ASR) oder in den Unfallverhütungs-
vorschriften (UVV) – folgendermaßen definiert: „Das
Bruchverhalten vonGlas gilt als sicher, wenn es die Nor-
men für Sicherheitsglas erfüllt, z.B. Einscheibensicher-
heitsglas (DIN EN 12150 und DIN EN 14179) und Ver-
bundsicherheitsglas (DIN EN 14449). Drahtglas besitzt
kein sicheres Bruchverhalten.“
Frei zugängliche
bodentief verglaste
Fenstertüren und
Festverglasungen in
Wohngebäuden
fallen unter die neue
Regel zum Einsatz
von Glas mit bruch
sicherem Verhalten.
Foto: © iStock by Getty Images
Novellierung der DIN 18008
Anfang Dezember 2017 ist von der Mehrheit des Normenausschusses be-
schlossen worden, frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalver-
glasungen zur Senkung des Verletzungsrisikos auf der(den) zugäng
lichen Seite(n) bis 0,80 meter über Verkehrsflächen mit Glas mit siche-
rem Bruchverhalten auszuführen. Es ist damit zu rechnen, dass diese
Anforderung im Laufe des Jahres in den Weissdruck der DIN 18008 über-
nommen wird. Die rechtlichen Konsequenzen, insbesondere die privat-
rechtlichen, sollten aber schon jetzt berücksichtigt werden.