glas+rahmen
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4 fragen
die nebenschliesskanten
an Türen und Toren
sind tückische Stellen, deren Gefährdungspotenzial
sich typischerweise in der Möglichkeit der Scherung
und Quetschung von Gliedmaßen darstellt. Sowohl in
der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 1.7 (Türen und Tore)
als auch in der DGUV Information 208-014 (Glastüren
und Glaswände) sind Anforderungen hinsichtlich der
Vermeidung von Gefahren beschrieben. Beide Werke
beziehen sich allerdings nur auf den Einsatz an Ar-
beitsstätten.
1. Welche besonderen Gefahrenstellen
gibt es?
Insbesondere in Kindertagesstätten bilden die Ne-
benschließkanten am Drehpunkt von Türen eine Gefah-
renquelle, denn beim Betätigen der Türen treten enor-
me Hebelkräfte auf. Weitere Gefahren gehen von Pen-
deltüren oder Schwingtüren aus, die beim Schließen an
der Gegenschließkante nicht gestoppt werden, sondern
aneinander vorbeischeren. Auch hier kann das Durch-
pendeln der Türblätter zu Quetschungen von Glied-
maßen führen. Auch bei Ganzglasanlagen gibt es Ne-
benschließkanten, beispielsweise bei Ladenabtrennun-
gen, an Schiebetüren, Faltanlagen sowie an Drehtüren
mit und ohne feststehendem Seitenteil.
2. Welche Gefahren entstehen bei
kraftbetätigten Türen und Toren?
Bei zusätzlich angetriebenen Elementen muss eine wirk-
same Sicherung vor mechanischen Gefährdungen gene-
rell bis zu einer Höhe von 2,50 Meter über dem Fußbo-
den oder einer anderen dauerhaften Zugangsebene vor-
handen sein. Es wird gefordert, dass bei einer Fremd-
einwirkung der Antrieb sofort gestoppt werden kann.
Solche kraftbetätigten Türen sind beispielsweise Zugän-
ge zu Fahrstühlen, Ladeneingängen, Brandschutzanla-
gen sowie Garagentore, Werkstore oder Drehtüren.
3. Welche Sicherungsmassnahmen gibt es?
Um den Eingriff von Gliedmaßen zu verhindern, kön-
nen konstruktive Maßnahmen, etwa durch Aufsteckele-
mente oder abweisende Profile ergriffen werden. Mit
der Einhaltung bestimmter Fugenabstände lässt sich ein
Einklemmen ebenfalls verhindern. Je nach Anwendung
geht es hierbei um die Gefährdung von Fingern, Hän-
den, Armen oder Kopf. Bei Pendeltüren und Schwing-
türen sollte generell die Durchsicht durch die Türflü-
gel das Erkennen einer entgegenkommenden Person er-
möglichen, um einen Zusammenprall zu verhindern.
Speziell bei kraftbetätigten Türen und Toren ist eine Ab-
schalt- und Not-Halt–Einrichtung erforderlich. Dabei
muss das versehentliche Wieder-in-Gang-Setzen ver-
hindert werden. Die Gefahren an den Hauptschließkan-
ten sind für die Nutzer offensichtlich und stellen somit
keine versteckte Gefahr dar. Beim Durchschreiten einer
Tür liegen die Schließkanten im Blickfeld und werden so
auch als potenzielle Gefahrquellen wahrgenommen und
bewertet. Anders verhält es sich bei Nebenschließkanten.
Sie werden meist nicht beachtet und werden so zur tücki-
schen Gefahrenquelle.
Gefahr an Nebenschließkanten
Der Luftspalt an der
Duschtür ist gut zu er-
kennen. Die Finger ei-
ner Hand passen locker
hindurch. Das ändert
sich schlagartig, wenn
die Tür geschlossen
wird. Die wenigen Milli-
meter, die die Spritz-
schutzdichtung nach-
gibt, reichen dann nicht
aus, um Quetschungen
zu verhindern. Beson-
ders tückisch sind sol-
che Spalte an den Ne-
benschließkanten von
Türen in Räumlichkei-
ten, die von Kindern
genutzt werden. Kindli-
che Unwissenheit oder
Unachtsamkeit können
hier schnell zum Unfall
führen.
Drehtüren, aber auch Schiebe-, Pendel- und Falttüren bergen an
ihren Nebenschliesskanten eine potenzielle Einklemmgefahr. Für
Arbeitsstätten existieren verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des
Risikos. Aber auch im Privatbereich gelten Sicherheitsanforderungen.
Foto: © Vössing