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glas+rahmen

01.19

verbände

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verbände

4 fragen

die nebenschliesskanten

an Türen und Toren

sind tückische Stellen, deren Gefährdungspotenzial

sich typischerweise in der Möglichkeit der Scherung

und Quetschung von Gliedmaßen darstellt. Sowohl in

der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 1.7 (Türen und Tore)

als auch in der DGUV Information 208-014 (Glastüren

und Glaswände) sind Anforderungen hinsichtlich der

Vermeidung von Gefahren beschrieben. Beide Werke

beziehen sich allerdings nur auf den Einsatz an Ar-

beitsstätten.

1. Welche besonderen Gefahrenstellen

gibt es?

Insbesondere in Kindertagesstätten bilden die Ne-

benschließkanten am Drehpunkt von Türen eine Gefah-

renquelle, denn beim Betätigen der Türen treten enor-

me Hebelkräfte auf. Weitere Gefahren gehen von Pen-

deltüren oder Schwingtüren aus, die beim Schließen an

der Gegenschließkante nicht gestoppt werden, sondern

aneinander vorbeischeren. Auch hier kann das Durch-

pendeln der Türblätter zu Quetschungen von Glied-

maßen führen. Auch bei Ganzglasanlagen gibt es Ne-

benschließkanten, beispielsweise bei Ladenabtrennun-

gen, an Schiebetüren, Faltanlagen sowie an Drehtüren

mit und ohne feststehendem Seitenteil.

2. Welche Gefahren entstehen bei

kraftbetätigten Türen und Toren?

Bei zusätzlich angetriebenen Elementen muss eine wirk-

same Sicherung vor mechanischen Gefährdungen gene-

rell bis zu einer Höhe von 2,50 Meter über dem Fußbo-

den oder einer anderen dauerhaften Zugangsebene vor-

handen sein. Es wird gefordert, dass bei einer Fremd-

einwirkung der Antrieb sofort gestoppt werden kann.

Solche kraftbetätigten Türen sind beispielsweise Zugän-

ge zu Fahrstühlen, Ladeneingängen, Brandschutzanla-

gen sowie Garagentore, Werkstore oder Drehtüren.

3. Welche Sicherungsmassnahmen gibt es?

Um den Eingriff von Gliedmaßen zu verhindern, kön-

nen konstruktive Maßnahmen, etwa durch Aufsteckele-

mente oder abweisende Profile ergriffen werden. Mit

der Einhaltung bestimmter Fugenabstände lässt sich ein

Einklemmen ebenfalls verhindern. Je nach Anwendung

geht es hierbei um die Gefährdung von Fingern, Hän-

den, Armen oder Kopf. Bei Pendeltüren und Schwing-

türen sollte generell die Durchsicht durch die Türflü-

gel das Erkennen einer entgegenkommenden Person er-

möglichen, um einen Zusammenprall zu verhindern.

Speziell bei kraftbetätigten Türen und Toren ist eine Ab-

schalt- und Not-Halt–Einrichtung erforderlich. Dabei

muss das versehentliche Wieder-in-Gang-Setzen ver-

hindert werden. Die Gefahren an den Hauptschließkan-

ten sind für die Nutzer offensichtlich und stellen somit

keine versteckte Gefahr dar. Beim Durchschreiten einer

Tür liegen die Schließkanten im Blickfeld und werden so

auch als potenzielle Gefahrquellen wahrgenommen und

bewertet. Anders verhält es sich bei Nebenschließkanten.

Sie werden meist nicht beachtet und werden so zur tücki-

schen Gefahrenquelle.

Gefahr an Nebenschließkanten

Der Luftspalt an der

Duschtür ist gut zu er-

kennen. Die Finger ei-

ner Hand passen locker

hindurch. Das ändert

sich schlagartig, wenn

die Tür geschlossen

wird. Die wenigen Milli-

meter, die die Spritz-

schutzdichtung nach-

gibt, reichen dann nicht

aus, um Quetschungen

zu verhindern. Beson-

ders tückisch sind sol-

che Spalte an den Ne-

benschließkanten von

Türen in Räumlichkei-

ten, die von Kindern

genutzt werden. Kindli-

che Unwissenheit oder

Unachtsamkeit können

hier schnell zum Unfall

führen.

Drehtüren, aber auch Schiebe-, Pendel- und Falttüren bergen an

ihren Nebenschliesskanten eine potenzielle Einklemmgefahr. Für

Arbeitsstätten existieren verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des

Risikos. Aber auch im Privatbereich gelten Sicherheitsanforderungen.

Foto: © Vössing