GLAS+RAHMEN
01.19
VERBÄNDE
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Weber im Rahmen ihrer letzten Mitglieder-
versammlung - 14. Dezember 201 - offen-
sichtlich nicht als Delegierte zum BIV ge-
wählt wurden. Damit war eine Teilnahme
an der BIV-Mitgliederversammlung leider
nicht möglich. Auch wenn Herr LIM Repp
in seinen Ausführungen den Eindruck er-
weckt, der Hauptgeschäftsführer hätte hier
in einer „selbstherrlichen Art undWeise“ die
Delegierten der Landesinnung Saarland aus-
geschlossen, entspricht dies weder den Tat-
sachen noch der Wahrheit. Als ausführendes
Organ hat der HGF lediglich die im Einver-
nehmen mit der BIV-Vorstandspitze getrof-
fene Vergehensweise umgesetzt. In diesem
Zusammenhang wurde LIM Repp auch per-
sönlich vomHGF telefonisch am 1. Novem-
ber 2018 auf die vorliegende Situation ange-
sprochen, ihm der Sachverhalt dargelegt, be-
vor ein offizielles Schreiben an die Landesin-
nung ging.
Auch die im Vorfeld erfolgte juristische
Aufklärung seitens der LI Saarland -„Soll-
ten die Herren Repp und Weber (als ge-
wählte Delegierte) die Teilnahme an der
Versammlung in Trier zu Unrecht verwei-
gert werden, werden wir nämlich gegen die-
se Entscheidung sowie gegen die im Rah-
men der anstehenden Mitgliederversamm-
lung gefassten Beschlüsse juristisch vorge-
hen.“ konnte nicht zu einer Teilnahme der
angesprochenen Herren beitragen, da der
beim BIV eingereichte Nachweis sich auf
eine Wahl im Jahr 2004 bezog und unter
Zugrundelegung der Satzung der LI längst
keine Gültigkeit mehr hatte. Damit gab es
weiterhin keine gewählten Delegierten zum
BIV. Auch in dem beim BIV vorliegendem
Protokoll der letzten Mitgliederversamm-
lung der LI des Saarlands vom 14. Dezem-
ber 201, die Herr Repp in seinem Amt als
Landesinnungsmeister und Herr Weber
als Stellvertreter bestätigten, gab es keinen
Hinweis auf eine Wahl der Delegierten zum
BIV. Die hätten aber laut vorliegender Sat-
zung der LI gewählt werden müssen, um
eine Teilnahme an den BIV-Mitgliederver-
sammlungen sicherzustellen.
Bei einer Zulassung der beiden Herren zur
BIV-Mitgliederversammlung wäre der BIV
Gefahr gelaufen, erneut den Vorstand beim
BMWi nicht anerkannt zu bekommen. Wir
möchten an dieser Stelle auch festgehalten
wissen, dass die von Herrn Repp dargelegten
persönlichen Empfindungen und Behaup-
tungen - sowohl juristisch als auch mensch-
lich -, die teilweise aus dem Zusammenhang
gerissen wiedergegeben wurden, nicht in
Einklang zu bringen sind mit der vom BIV
gezeigten Vergehensweise und diese ganz si-
cher nicht zum Wohl des Glaserhandwerks
beitragen. Bei seinen Ausführungen han-
delt es sich um rein subjektive Auslegungen
des Sachverhaltes, die ihren Ursprung einzig
und allein in den Versäumnissen der Lan-
desinnung Saarland finden. In dem zitier-
ten Schreiben des BIV an Herrn Repp wurde
diesem signalisiert, dass er immer ein will-
kommener Kollege im Glaserhandwerk ist,
auch wenn er dieses Mal an der BIV-Mitglie-
derversammlung - aufgrund eigener forma-
ler Fehler - leider nicht teilnehmen konnte.
Dies ist jedoch nicht mit einem Ausschluss
aus allen BIV-Mitgliederversammlungen
gleichzusetzen. In diesem Zusammenhang
sollte Herr LI Repp auch erwähnen, dass der
„Glaser Dialog“, zu dem die Herren expli-
zit eingeladen wurden, eine Fortführung der
„BIV Mitgliederversammlung“ mit den an-
wesenden Delegierten und Fördermitglie-
dern darstellte, nur unter anderen Vorzei-
chen. Hier von einer Geringschätzung zu
sprechen, bedarf sicherlich keiner Kommen-
tierung. Auch weisen wir die „unterschwel-
ligen Behauptungen der Wahlmanipulation“
von Herrn Repp „Oder sollten hier nur zwei
`unbekannte Wähler` von der Wahl ausge-
schlossen werden?“ entschieden zurück. Es
wäre sicherlich für das Glaserhandwerk ziel-
führender und gewinnbringender gewesen,
wenn die Herren Repp und Weber - nach
einer über ein Jahrzehnt währenden Abwe-
senheit - unserer Einladung nach Trier ge-
folgt wären, anstatt das jetzt mehr als frag-
würdige, ehrabschneidende und unsachliche
Vorgehen des Landesinnungsmeisters Repp
an den Tag zu legen, ausgelöst durch eigene
Versäumnisse.
bundesinungsverband des
glaserhandWerks
gez. BIM Martin Gutmann
gez. Stellv. BIM Hermann Fimpeler
gez. Stellv. BIM Michael Wolter
gez. LIM Michael Schulze
gez. Stellv. LIM Udo Pauly
Hadamar, . Dezember
EIN AUSLÖSER
Ein „Stein des Anstoßes“ für die Stel-
lungnahme des Bundesinnungsverban-
des des Glaserhandwerks ist unter an-
derem der folgende Kommentar zu der
auf
www.glas-rahmen.deveröffentlich-
ten Meldung „Martin Gutmann bleibt
Bundesinnungsmeister“, den Ludwig
Repp, Landesinnungsmeister der Lan-
desinnung Saarland, am 25. November
2018 online schrieb.
„Als Landesinnungsmeister der - an den
BIV Beitrag zahlenden - Glaserinnung
für das Saarland habe ich mit persönli-
chen Anschreiben vom 16.10.18 die Ein-
ladung zur Mitgliedsversammlung und
vom 15.11.18 „zur Vorbereitung“ Haus-
haltspläne und Jahresrechnungen er-
halten.
Am 21.11.2018 16:46:1 wurde vom HGF
des BIV den von der Glaserinnung ge-
wählten Delegierten Ludwig Repp und
Erik Weber die Teilnahme an der Ver-
sammlung untersagt. Über Konsequen-
zen wird die Glaserinnung für das Saar-
land während der nächsten Versamm-
lung diskutieren. Für mich persönlich ist
der Umgangston und die kommentier-
te Absage des HGF von einer erheblichen
Geringschätzung und Häme geprägt. Quo
Vadis Glaserhandwerk.
Auf Anforderung stelle ich gern den
gesamten E-Mail-Schriftverkehr zur Ver-
fügung, den der HGF vorab bereits an
die Herren Gutmann, Strobl und Fimpe-
ler gesendet hat.
Gott schütze unser ehrbares Glaserhand-
werk (vor solcher Geringschätzung).“
Foto: © Glas + Rahmen