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GLAS+RAHMEN

01.19

VERBÄNDE

59

Weber im Rahmen ihrer letzten Mitglieder-

versammlung - 14. Dezember 201 - offen-

sichtlich nicht als Delegierte zum BIV ge-

wählt wurden. Damit war eine Teilnahme

an der BIV-Mitgliederversammlung leider

nicht möglich. Auch wenn Herr LIM Repp

in seinen Ausführungen den Eindruck er-

weckt, der Hauptgeschäftsführer hätte hier

in einer „selbstherrlichen Art undWeise“ die

Delegierten der Landesinnung Saarland aus-

geschlossen, entspricht dies weder den Tat-

sachen noch der Wahrheit. Als ausführendes

Organ hat der HGF lediglich die im Einver-

nehmen mit der BIV-Vorstandspitze getrof-

fene Vergehensweise umgesetzt. In diesem

Zusammenhang wurde LIM Repp auch per-

sönlich vomHGF telefonisch am 1. Novem-

ber 2018 auf die vorliegende Situation ange-

sprochen, ihm der Sachverhalt dargelegt, be-

vor ein offizielles Schreiben an die Landesin-

nung ging.

Auch die im Vorfeld erfolgte juristische

Aufklärung seitens der LI Saarland -„Soll-

ten die Herren Repp und Weber (als ge-

wählte Delegierte) die Teilnahme an der

Versammlung in Trier zu Unrecht verwei-

gert werden, werden wir nämlich gegen die-

se Entscheidung sowie gegen die im Rah-

men der anstehenden Mitgliederversamm-

lung gefassten Beschlüsse juristisch vorge-

hen.“ konnte nicht zu einer Teilnahme der

angesprochenen Herren beitragen, da der

beim BIV eingereichte Nachweis sich auf

eine Wahl im Jahr 2004 bezog und unter

Zugrundelegung der Satzung der LI längst

keine Gültigkeit mehr hatte. Damit gab es

weiterhin keine gewählten Delegierten zum

BIV. Auch in dem beim BIV vorliegendem

Protokoll der letzten Mitgliederversamm-

lung der LI des Saarlands vom 14. Dezem-

ber 201, die Herr Repp in seinem Amt als

Landesinnungsmeister und Herr Weber

als Stellvertreter bestätigten, gab es keinen

Hinweis auf eine Wahl der Delegierten zum

BIV. Die hätten aber laut vorliegender Sat-

zung der LI gewählt werden müssen, um

eine Teilnahme an den BIV-Mitgliederver-

sammlungen sicherzustellen.

Bei einer Zulassung der beiden Herren zur

BIV-Mitgliederversammlung wäre der BIV

Gefahr gelaufen, erneut den Vorstand beim

BMWi nicht anerkannt zu bekommen. Wir

möchten an dieser Stelle auch festgehalten

wissen, dass die von Herrn Repp dargelegten

persönlichen Empfindungen und Behaup-

tungen - sowohl juristisch als auch mensch-

lich -, die teilweise aus dem Zusammenhang

gerissen wiedergegeben wurden, nicht in

Einklang zu bringen sind mit der vom BIV

gezeigten Vergehensweise und diese ganz si-

cher nicht zum Wohl des Glaserhandwerks

beitragen. Bei seinen Ausführungen han-

delt es sich um rein subjektive Auslegungen

des Sachverhaltes, die ihren Ursprung einzig

und allein in den Versäumnissen der Lan-

desinnung Saarland finden. In dem zitier-

ten Schreiben des BIV an Herrn Repp wurde

diesem signalisiert, dass er immer ein will-

kommener Kollege im Glaserhandwerk ist,

auch wenn er dieses Mal an der BIV-Mitglie-

derversammlung - aufgrund eigener forma-

ler Fehler - leider nicht teilnehmen konnte.

Dies ist jedoch nicht mit einem Ausschluss

aus allen BIV-Mitgliederversammlungen

gleichzusetzen. In diesem Zusammenhang

sollte Herr LI Repp auch erwähnen, dass der

„Glaser Dialog“, zu dem die Herren expli-

zit eingeladen wurden, eine Fortführung der

„BIV Mitgliederversammlung“ mit den an-

wesenden Delegierten und Fördermitglie-

dern darstellte, nur unter anderen Vorzei-

chen. Hier von einer Geringschätzung zu

sprechen, bedarf sicherlich keiner Kommen-

tierung. Auch weisen wir die „unterschwel-

ligen Behauptungen der Wahlmanipulation“

von Herrn Repp „Oder sollten hier nur zwei

`unbekannte Wähler` von der Wahl ausge-

schlossen werden?“ entschieden zurück. Es

wäre sicherlich für das Glaserhandwerk ziel-

führender und gewinnbringender gewesen,

wenn die Herren Repp und Weber - nach

einer über ein Jahrzehnt währenden Abwe-

senheit - unserer Einladung nach Trier ge-

folgt wären, anstatt das jetzt mehr als frag-

würdige, ehrabschneidende und unsachliche

Vorgehen des Landesinnungsmeisters Repp

an den Tag zu legen, ausgelöst durch eigene

Versäumnisse.

bundesinungsverband des

glaserhandWerks

gez. BIM Martin Gutmann

gez. Stellv. BIM Hermann Fimpeler

gez. Stellv. BIM Michael Wolter

gez. LIM Michael Schulze

gez. Stellv. LIM Udo Pauly

Hadamar, . Dezember

EIN AUSLÖSER

Ein „Stein des Anstoßes“ für die Stel-

lungnahme des Bundesinnungsverban-

des des Glaserhandwerks ist unter an-

derem der folgende Kommentar zu der

auf

www.glas-rahmen.de

veröffentlich-

ten Meldung „Martin Gutmann bleibt

Bundesinnungsmeister“, den Ludwig

Repp, Landesinnungsmeister der Lan-

desinnung Saarland, am 25. November

2018 online schrieb.

„Als Landesinnungsmeister der - an den

BIV Beitrag zahlenden - Glaserinnung

für das Saarland habe ich mit persönli-

chen Anschreiben vom 16.10.18 die Ein-

ladung zur Mitgliedsversammlung und

vom 15.11.18 „zur Vorbereitung“ Haus-

haltspläne und Jahresrechnungen er-

halten.

Am 21.11.2018 16:46:1 wurde vom HGF

des BIV den von der Glaserinnung ge-

wählten Delegierten Ludwig Repp und

Erik Weber die Teilnahme an der Ver-

sammlung untersagt. Über Konsequen-

zen wird die Glaserinnung für das Saar-

land während der nächsten Versamm-

lung diskutieren. Für mich persönlich ist

der Umgangston und die kommentier-

te Absage des HGF von einer erheblichen

Geringschätzung und Häme geprägt. Quo

Vadis Glaserhandwerk.

Auf Anforderung stelle ich gern den

gesamten E-Mail-Schriftverkehr zur Ver-

fügung, den der HGF vorab bereits an

die Herren Gutmann, Strobl und Fimpe-

ler gesendet hat.

Gott schütze unser ehrbares Glaserhand-

werk (vor solcher Geringschätzung).“

Foto: © Glas + Rahmen