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glas+rahmen

01.19

verbände

58

verbände stellungnahme

BIV-Vorstand erklärt Sachverhalt

stellungnahme

Im Zusammenhang mit den mehr als frag-

würdigen Ausführungen von Herrn Lan-

desinnungsmeister Ludwig Repp im social-

network gegenüber der Presse und unseren

Mitgliedern sehen wir uns leider gezwun-

gen, die Sachverhalte richtig darzustellen,

die sich nicht so verhalten, wie sie Herr Repp

nach außen trägt. ln diesem Zusammenhang

kann es auch nicht angehen, dass der Lan-

desinnungsmeister den Hauptgeschäftsfüh-

rer des Bundesinnungsverbandes in einer

nicht akzeptablen Art und Weise gezielt ver-

unglimpft und diffamiert und darüber hi-

naus den Bundesinnungsverband in einem

schlechten Licht der „Wahlmanipulation“

erscheinen lässt. Offensichtlich beruhen die

Aussagen von Herrn Repp auf Unwissenheit

und gezielten Falschdarstellungen, sicher-

lich auch hervorgerufen durch die über ein

Jahrzehnt währende Abwesenheit bei unse-

ren Mitgliederversammlungen.

Der Ausschluss der Herren Repp und We-

ber von unserer Mitgliederversammlung

beruht einzig und allein auf den Auflagen

des Bundesministeriums für Wirtschaft und

Energie (BMWi). Danach dürfen zur BIV-

Mitgliederversammlung nur Delegierte zu-

gelassen werden, die nachweislich und ord-

nungsgemäß auf Basis der jeweiligen Sat-

zung der Landesverbände, Landesinnungen

und Innungen als Delegierte zum BIV von

deren Mitgliedern gewählt wurden. Da dies

in unserer Mitgliederversammlung in Hal-

le leider durch eine Innung gegenüber dem

BMWi nicht nachgewiesen werden konn-

te, wurde der dort gewählte Vorstand sei-

tens des BMWi nicht anerkannt und ein-

getragen, musste eine erneute Nachwahl in

Trier erfolgen. Aufgrund dieser Tatsache

haben sich die BIV-Mitglieder dafür ausge-

sprochen, dass seitens der Landesverbände,

Landesinnungen und Innungen gegenüber

dem BIV der Nachweis – Sitzungsprotokol-

lauszug; Satzung – zu erbringen ist, dass ih-

re Delegierten zum BIV ordnungsgemäß ge-

wählt wurden. Dabei wurde Wert darauf ge-

legt, dass es sich hierbei um eine Bringschuld

gegenüber dem BIV handelt. Nach demWil-

len der BIV-Mitglieder nimmt der BIV hier

keine aufsichtführende Position gegenüber

seinen Mitgliedsverbänden ein.

Dennoch wurde im Fall der Landesinnung

Saarland seitens des BIV bereits frühzeitig

am 28. Mai 2018 darauf hingewiesen, mit

der Bitte um Nachweisführung der gewähl-

ten Delegierten. Dies auch mit dem Hinter-

gedanken, gegebenenfalls die erforderlichen

BIV-Delegierten im Nachgang satzungsge-

mäß zu bestellten, sofern dies noch nicht er-

folgt war. Der hier vom BIV eingeschlagene

Weg führte bei davon betroffenen Verbän-

den zu entsprechenden ordnungsgemäßen

Nachwahlen ihrer Delegierten zum BIV. Die

erforderlichen Nachweise gegenüber dem

BIV wurden unaufgefordert geführt. Die

Landesinnung Saarland blieb den Nachweis

leider bis heute schuldig.

Auf Grundlage der beim BIV eingereich-

ten Unterlagen der LI des Saarlands kristalli-

sierte sich heraus, dass die Herren Repp und

Der im Internet und an anderer Stelle von Ludwig Repp, Landesinnungsmeister

der Landesinnung des Saarlands, formulierte Vorwurf, er und sein Stellvertreter

seien unrechtmässig am 23. November 2018 von der BIV-Mitgliederversammlung

in Trier ausgeladen worden, hat den Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks

zu folgender Stellungnahme veranlasst.

Der aktuelle, noch nicht vollständige BIV-Vorstand mit Bundesinnungsmeister Martin Gutmann (2.v.l.)

seinen beiden Stellvertretern Michael Wolter (2.v.r.) und Hermann Fimpeler (Mitte) sowie den Beisit-

zern Udo Pauly (r.) und Michael Schulze (l.) hat die Stellungnahme des BIV geschlossen unterzeichnet.

Foto: © Vössing