glas+rahmen
01.19
verbände
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verbände stellungnahme
BIV-Vorstand erklärt Sachverhalt
stellungnahme
Im Zusammenhang mit den mehr als frag-
würdigen Ausführungen von Herrn Lan-
desinnungsmeister Ludwig Repp im social-
network gegenüber der Presse und unseren
Mitgliedern sehen wir uns leider gezwun-
gen, die Sachverhalte richtig darzustellen,
die sich nicht so verhalten, wie sie Herr Repp
nach außen trägt. ln diesem Zusammenhang
kann es auch nicht angehen, dass der Lan-
desinnungsmeister den Hauptgeschäftsfüh-
rer des Bundesinnungsverbandes in einer
nicht akzeptablen Art und Weise gezielt ver-
unglimpft und diffamiert und darüber hi-
naus den Bundesinnungsverband in einem
schlechten Licht der „Wahlmanipulation“
erscheinen lässt. Offensichtlich beruhen die
Aussagen von Herrn Repp auf Unwissenheit
und gezielten Falschdarstellungen, sicher-
lich auch hervorgerufen durch die über ein
Jahrzehnt währende Abwesenheit bei unse-
ren Mitgliederversammlungen.
Der Ausschluss der Herren Repp und We-
ber von unserer Mitgliederversammlung
beruht einzig und allein auf den Auflagen
des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWi). Danach dürfen zur BIV-
Mitgliederversammlung nur Delegierte zu-
gelassen werden, die nachweislich und ord-
nungsgemäß auf Basis der jeweiligen Sat-
zung der Landesverbände, Landesinnungen
und Innungen als Delegierte zum BIV von
deren Mitgliedern gewählt wurden. Da dies
in unserer Mitgliederversammlung in Hal-
le leider durch eine Innung gegenüber dem
BMWi nicht nachgewiesen werden konn-
te, wurde der dort gewählte Vorstand sei-
tens des BMWi nicht anerkannt und ein-
getragen, musste eine erneute Nachwahl in
Trier erfolgen. Aufgrund dieser Tatsache
haben sich die BIV-Mitglieder dafür ausge-
sprochen, dass seitens der Landesverbände,
Landesinnungen und Innungen gegenüber
dem BIV der Nachweis – Sitzungsprotokol-
lauszug; Satzung – zu erbringen ist, dass ih-
re Delegierten zum BIV ordnungsgemäß ge-
wählt wurden. Dabei wurde Wert darauf ge-
legt, dass es sich hierbei um eine Bringschuld
gegenüber dem BIV handelt. Nach demWil-
len der BIV-Mitglieder nimmt der BIV hier
keine aufsichtführende Position gegenüber
seinen Mitgliedsverbänden ein.
Dennoch wurde im Fall der Landesinnung
Saarland seitens des BIV bereits frühzeitig
am 28. Mai 2018 darauf hingewiesen, mit
der Bitte um Nachweisführung der gewähl-
ten Delegierten. Dies auch mit dem Hinter-
gedanken, gegebenenfalls die erforderlichen
BIV-Delegierten im Nachgang satzungsge-
mäß zu bestellten, sofern dies noch nicht er-
folgt war. Der hier vom BIV eingeschlagene
Weg führte bei davon betroffenen Verbän-
den zu entsprechenden ordnungsgemäßen
Nachwahlen ihrer Delegierten zum BIV. Die
erforderlichen Nachweise gegenüber dem
BIV wurden unaufgefordert geführt. Die
Landesinnung Saarland blieb den Nachweis
leider bis heute schuldig.
Auf Grundlage der beim BIV eingereich-
ten Unterlagen der LI des Saarlands kristalli-
sierte sich heraus, dass die Herren Repp und
Der im Internet und an anderer Stelle von Ludwig Repp, Landesinnungsmeister
der Landesinnung des Saarlands, formulierte Vorwurf, er und sein Stellvertreter
seien unrechtmässig am 23. November 2018 von der BIV-Mitgliederversammlung
in Trier ausgeladen worden, hat den Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks
zu folgender Stellungnahme veranlasst.
Der aktuelle, noch nicht vollständige BIV-Vorstand mit Bundesinnungsmeister Martin Gutmann (2.v.l.)
seinen beiden Stellvertretern Michael Wolter (2.v.r.) und Hermann Fimpeler (Mitte) sowie den Beisit-
zern Udo Pauly (r.) und Michael Schulze (l.) hat die Stellungnahme des BIV geschlossen unterzeichnet.
Foto: © Vössing