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Metall an der Fassade
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FASSADE 5/2016
Ausbau oder Wertminderung?
Was ist bei Farbtonunterschieden von eloxierten Fassadenelementen zu erwarten?
Von Dipl.-Ing. (FH) Hans Pfeifer
Immer wieder kommt es bei anodisierten
(eloxierten) Fenster- und Fassadenelemen-
ten zu Reklamationen durch den Bauherrn,
da dieser mit den Farbschwankungen der
eloxierten Teile nicht einverstanden ist. Ob
die vorliegenden Farbschwankungen inner-
halb der einzelnen Bauteile akzeptiert wer-
den oder sich daraus Konsequenzen – be-
ginnend von einer Wertminderung oder bis
hin zur Androhung eines kompletten Aus-
tausches – ergeben, wird sehr stark von der
Zusammenarbeit der beteiligten Unterneh-
men beeinflusst. Meist sind es die von Pro-
jektsteuerern beauftragten Kontrolleure, die
alle Abweichungen zum Bau-Soll aufneh-
men. Daraus können dann Forderungen
entstehen, die bis zum Herstellwert der Fas-
sade in ein- oder zweistelliger Millionenhö-
he gehen können. Der Beitrag beschreibt ei-
nen aktuellen Fall aus der Praxis.
Vorgeschichte
Ein bestehendes Hochhaus in Frankfurt
wurde von einem Investor gekauft, entkernt
und erhielt im Rahmen einer Generalsanie-
rung eine neue Metallfassade. Der Bauherr
entschied, dass die Fenster- und Fassaden-
elemente im Farbton Mittelbronze (ca. C33
nach QUALANOD-Farbtonfächer) im so
genannten Zweistufenverfahren herzustel-
len sind. Im Rahmen der Ausschreibung
wurden dann auch vom auszuführenden
Metallbauunternehmen Musterteile vorge-
legt, bestehend aus einem Hell- und Dun-
kelgrenzmuster. Nachdem mehr als 30 %
der Elemente eingebaut waren, bemerkte
der beauftragte Kontrolleur, dass zwischen
den einzelnen Aluminiumprofilen Farb-
tonschwankungen auftreten, die teilweise
außerhalb der festgelegten Farbgrenzmu-
ster liegen (Bild 1). Von Seiten des Bauherrn
kam, nachdem die Bauteile im Rahmen der
beauftragten Kontrollen durch den Projekt-
steuerer als gravierend angezeigt wurden,
vorsorglich eine Mängelrüge und außerdem
der Hinweis, dass gegebenenfalls die Bau-
teile im Rahmen eines Austausches ersetzt
werden müssen. Anlass zur Mangelanzeige
ergab sich aus den farblich abweichenden
kleineren Querriegeln (Bild 2). Als Summe
für die Nachbesserung stand ein Betrag von
2,3 Millionen Euro im Raum. Um mit al-
len Beteiligten eine Lösung herbeizuführen,
wurde ein Aufgabenplan gemeinsam er-
stellt und ein so genanntes Schiedsgutach-
ten in Auftrag gegeben. Die Beteiligten ver-
pflichteten sich dabei, die Aussagen des be-
auftragten Sachverständigen, insbesondere
hinsichtlich eines Austausches der betref-
fenden Bauteile oder einer angemessenen
Wertminderung, zu akzeptieren.
Mängel-Aufnahme durch den
Sachverständigen
Im Rahmen einer Begehung mit den be-
teiligten Parteien zeigte sich, dass fast aus-
schließlich die eingebauten Querriegel
ein deutlich dunkleres Aussehen aufwie-
sen als die angrenzenden Profilteile. Sehr
schnell ließ sich aber auch feststellen, dass
nur in einem Teilbereich der gesamten Fas-
sade die beanstandeten Farbabweichungen
auftraten. Offensichtlich hat der Eloxalbe-
trieb nach Kenntnis der Reklamation sofort
reagiert und über eine Intensivierung der
Qualitätskontrolle weitere farblich abwei-
chende Teile ausgeschlossen. Nicht zu ver-
gessen ist, dass bei der Begehung die aner-
kannten Regeln der Technik berücksichtigt
wurden. Dies war einmal die geltende DIN-
Norm 17611 „Anodisch oxidierte Erzeugnis-
se aus Aluminium und Aluminium-Knet-
legierungen – Technische Lieferbedingun-
gen“, das VFF-Merkblatt Al.03 (Herausgeber
Verband der Fenster- und Fassadenherstel-
ler e.V. Frankfurt) „Visuelle Beurteilung von
anodisch oxidierten (eloxierten) Oberflächen
auf Aluminium“ und das VOA-Merkblatt
05 (Herausgeber Verband für die Oberflä-
chenveredelung von Aluminium e.V.) zum
Thema „Farbtoleranzen bei der dekorativen
Anodisation“. In diesen genannten aner-
kannten Regeln der Technik sind sowohl die
Betrachtungsabstände für die visuelle Be-
wertung derartiger Merkmale als auch die
Hinweise auf vorgegebene Farbgrenzmuster
enthalten. Insbesondere in der genannten
DIN 17611 werden auch Mindestschichtdi-
cken für Außenbauteile und weitere Quali-
tätsanforderungen ausgeführt.
Im vorliegenden Fall besaßen alle stichpro-
benartig kontrollierten Fassadenelemente
die in der Norm geforderte Mindestschicht-
dicke der Eloxalschicht. Mängel, die auf Feh-
ler bei der Eloxierung hindeuten würden,
ließen sich nicht feststellen. Anzumerken ist,
dass bei der Bewertung des optischen Aus-
Bild 1: Die Farbtonschwankungen lagen
teilweise außerhalb der festgelegten
Farbgrenzmuster.
Bild 2: Die Farbunterschiede in den
kleineren Querriegeln gaben den Anstoß zur
Mangelanzeige.
Hans Pfeifer (7)