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Metall an der Fassade

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FASSADE 5/2016

Ausbau oder Wertminderung?

Was ist bei Farbtonunterschieden von eloxierten Fassadenelementen zu erwarten?

Von Dipl.-Ing. (FH) Hans Pfeifer

Immer wieder kommt es bei anodisierten

(eloxierten) Fenster- und Fassadenelemen-

ten zu Reklamationen durch den Bauherrn,

da dieser mit den Farbschwankungen der

eloxierten Teile nicht einverstanden ist. Ob

die vorliegenden Farbschwankungen inner-

halb der einzelnen Bauteile akzeptiert wer-

den oder sich daraus Konsequenzen – be-

ginnend von einer Wertminderung oder bis

hin zur Androhung eines kompletten Aus-

tausches – ergeben, wird sehr stark von der

Zusammenarbeit der beteiligten Unterneh-

men beeinflusst. Meist sind es die von Pro-

jektsteuerern beauftragten Kontrolleure, die

alle Abweichungen zum Bau-Soll aufneh-

men. Daraus können dann Forderungen

entstehen, die bis zum Herstellwert der Fas-

sade in ein- oder zweistelliger Millionenhö-

he gehen können. Der Beitrag beschreibt ei-

nen aktuellen Fall aus der Praxis.

Vorgeschichte

Ein bestehendes Hochhaus in Frankfurt

wurde von einem Investor gekauft, entkernt

und erhielt im Rahmen einer Generalsanie-

rung eine neue Metallfassade. Der Bauherr

entschied, dass die Fenster- und Fassaden-

elemente im Farbton Mittelbronze (ca. C33

nach QUALANOD-Farbtonfächer) im so

genannten Zweistufenverfahren herzustel-

len sind. Im Rahmen der Ausschreibung

wurden dann auch vom auszuführenden

Metallbauunternehmen Musterteile vorge-

legt, bestehend aus einem Hell- und Dun-

kelgrenzmuster. Nachdem mehr als 30 %

der Elemente eingebaut waren, bemerkte

der beauftragte Kontrolleur, dass zwischen

den einzelnen Aluminiumprofilen Farb-

tonschwankungen auftreten, die teilweise

außerhalb der festgelegten Farbgrenzmu-

ster liegen (Bild 1). Von Seiten des Bauherrn

kam, nachdem die Bauteile im Rahmen der

beauftragten Kontrollen durch den Projekt-

steuerer als gravierend angezeigt wurden,

vorsorglich eine Mängelrüge und außerdem

der Hinweis, dass gegebenenfalls die Bau-

teile im Rahmen eines Austausches ersetzt

werden müssen. Anlass zur Mangelanzeige

ergab sich aus den farblich abweichenden

kleineren Querriegeln (Bild 2). Als Summe

für die Nachbesserung stand ein Betrag von

2,3 Millionen Euro im Raum. Um mit al-

len Beteiligten eine Lösung herbeizuführen,

wurde ein Aufgabenplan gemeinsam er-

stellt und ein so genanntes Schiedsgutach-

ten in Auftrag gegeben. Die Beteiligten ver-

pflichteten sich dabei, die Aussagen des be-

auftragten Sachverständigen, insbesondere

hinsichtlich eines Austausches der betref-

fenden Bauteile oder einer angemessenen

Wertminderung, zu akzeptieren.

Mängel-Aufnahme durch den

Sachverständigen

Im Rahmen einer Begehung mit den be-

teiligten Parteien zeigte sich, dass fast aus-

schließlich die eingebauten Querriegel

ein deutlich dunkleres Aussehen aufwie-

sen als die angrenzenden Profilteile. Sehr

schnell ließ sich aber auch feststellen, dass

nur in einem Teilbereich der gesamten Fas-

sade die beanstandeten Farbabweichungen

auftraten. Offensichtlich hat der Eloxalbe-

trieb nach Kenntnis der Reklamation sofort

reagiert und über eine Intensivierung der

Qualitätskontrolle weitere farblich abwei-

chende Teile ausgeschlossen. Nicht zu ver-

gessen ist, dass bei der Begehung die aner-

kannten Regeln der Technik berücksichtigt

wurden. Dies war einmal die geltende DIN-

Norm 17611 „Anodisch oxidierte Erzeugnis-

se aus Aluminium und Aluminium-Knet-

legierungen – Technische Lieferbedingun-

gen“, das VFF-Merkblatt Al.03 (Herausgeber

Verband der Fenster- und Fassadenherstel-

ler e.V. Frankfurt) „Visuelle Beurteilung von

anodisch oxidierten (eloxierten) Oberflächen

auf Aluminium“ und das VOA-Merkblatt

05 (Herausgeber Verband für die Oberflä-

chenveredelung von Aluminium e.V.) zum

Thema „Farbtoleranzen bei der dekorativen

Anodisation“. In diesen genannten aner-

kannten Regeln der Technik sind sowohl die

Betrachtungsabstände für die visuelle Be-

wertung derartiger Merkmale als auch die

Hinweise auf vorgegebene Farbgrenzmuster

enthalten. Insbesondere in der genannten

DIN 17611 werden auch Mindestschichtdi-

cken für Außenbauteile und weitere Quali-

tätsanforderungen ausgeführt.

Im vorliegenden Fall besaßen alle stichpro-

benartig kontrollierten Fassadenelemente

die in der Norm geforderte Mindestschicht-

dicke der Eloxalschicht. Mängel, die auf Feh-

ler bei der Eloxierung hindeuten würden,

ließen sich nicht feststellen. Anzumerken ist,

dass bei der Bewertung des optischen Aus-

Bild 1: Die Farbtonschwankungen lagen

teilweise außerhalb der festgelegten

Farbgrenzmuster.

Bild 2: Die Farbunterschiede in den

kleineren Querriegeln gaben den Anstoß zur

Mangelanzeige.

Hans Pfeifer (7)