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Metall an der Fassade

10

FASSADE 5/2016

Dipl.-Ing.(FH)

Hans Pfeifer ist

von der IHK Ost-

württemberg öf-

fentlich bestellter

und vereidigter

Sachverständiger

für angewand-

te Elektrochemie

und Werkstoffkunde und Mitglied im UBF – Un-

abhängige Berater für Fassadentechnik e. V.

kel des „normalen Betrachters“, beispiels-

weise von der Straßenseite aus, einzubezie-

hen.

In der Tabelle 1 und 2 wird nach der Bewer-

tungsmatrix von Oswald und Abel die Ein-

ordnung vorgenommen. In beiden Fällen

handelt es sich um einen so genannten Min-

derwert. Ein ebenfalls im Bewertungssche-

ma genannter Bagatellschaden, ebenso wie

die Nachbesserung, sind auszuschließen.

Berechnung einer Wertminderung

(Beispiel)

Vorauszusetzen ist, dass es sich um ein Ge-

bäude handelt, das einen sehr hohen Gel-

tungswert besitzt. Beispielsweise zählen Fa-

brikhallen zu Objekten mit niederem Gel-

tungswert und hohem Gebrauchswert,

während Verwaltungsgebäude oder andere

repräsentative Gebäude einen deutlich hö-

heren Geltungswert aufweisen. Nun lässt

sich der Gebrauchswert durch die Funkti-

onstüchtigkeit und die Korrosionsbestän-

digkeit der Oberfläche festlegen, während

der Geltungswert das optische Aussehen,

die Verarbeitung und die Passgenauigkeit

der Bauteile umfasst. In der Tabelle 3 ist die

Wertminderung der Fassadenelemente, die

den festgestellten optischen Mangel aufwei-

sen, wiedergegeben.

Fazit

Liegt ein optischer Mangel vor, ist, wie im

vorliegenden Fall dargestellt, aufgrund der

Verhältnismäßigkeit der einzusetzenden

Mittel keine Nachbesserung bzw. Austausch

Matrix zur visuellen

Bewertung nach

Prof. Oswald

Gewicht des optischen Erscheinungsbildes

sehr wichtig

wichtig

eher

unbedeutend

unwichtig

Grad der

optischen

Beein-

trächtigung

auffällig

gut sichtbar

Nach besserung

sichtbar

Minderwert

kaum

erkennbar

Bagatelle

Matrix zur visuellen

Bewertung nach

Prof. Oswald

Gewicht des optischen Erscheinungsbildes

sehr

wichtig

wichtig

eher

unbedeutend

unwichtig

Grad der

optischen

Beein-

trächtigung

auffällig

gut sichtbar

Nach besserung

sichtbar

kaum

erkennbar

Minderwert

Bagatelle

Grad der

optischen

Beein-

trächtigung

sichtbar

Minderwert

kaum

erkennbar

Bagatelle

Matrix zur visuellen

Bewertung nach

Prof. Oswald

Gewicht des optischen Erscheinungsbildes

sehr

wichtig

wichtig

eher

unbedeutend

unwichtig

Grad der

optischen

Beein-

trächtigung

auffällig

gut sichtbar

Nach besserung

sichtbar

kaum

erkennbar

Minderwert

Bagatelle

Gesamtwert der Leistung

100 %

Gebrauchswert

(Technik)

60 %

Korrosionsbe-

ständigkeit

30 %

Geltungswert

(Optik) 40 %

Oberfläche

40 %

Verarbeitung

30 %

Pass-

genauigkeit

30 %

Funktions-

tüchtigkeit

30 %

100 % x Faktor

Gebrauchswert

100 % x Faktor Geltungswert

15 %

15 %

16 %

12 %

12 %

Einfluss der einzelnen Faktoren auf die Minderung (*)

0 %

0 %

12 %

0 %

0 %

Minderungsentwicklung

Gesamtwert der Fensterelemente ohne

Glas : 500.000,- €

100 % anteilig

100 % anteilig :

100 % anteilig :

12 % anteilig :

200.000,- €

200.000,- €

200.000,- €

24.000,- €

24.000,-

Wert der Minderung

sinnvoll, sondern eine angemessene Wert-

minderung. Hier gibt die Bewertungsmat-

rix nach Oswald und Abel die Möglichkeit

und für alle Beteiligten nachvollziehbar, ei-

ne entsprechende Summe festzulegen.

Tabelle 1: Bewertung des optischen Erscheinungsbildes der

Fassadenelemente im Gesamtkontext des Gebäudes nach den

geltenden Regeln der Technik u.a. VFF-Merkblatt AL.02 (vom

Dachbereich Westseite) aus.

Tabelle 2: Bewertung des optischen Erscheinungsbildes der Profile bei

schrägem Betrachtungsabstand von der Straßenseite aus (normaler

Betrachter).

Tabelle 3:

Die ermittelte

Wertminderung

der beanstandeten

Bauteile (ohne Glas)

wurde auf 12% des

Gesamtwertes der

beanstandeten

Bauteile mit

24000,- Euro

beziffert.