titelthema
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Metall an der Fassade
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FASSADE 5/2016
Dipl.-Ing.(FH)
Hans Pfeifer ist
von der IHK Ost-
württemberg öf-
fentlich bestellter
und vereidigter
Sachverständiger
für angewand-
te Elektrochemie
und Werkstoffkunde und Mitglied im UBF – Un-
abhängige Berater für Fassadentechnik e. V.
kel des „normalen Betrachters“, beispiels-
weise von der Straßenseite aus, einzubezie-
hen.
In der Tabelle 1 und 2 wird nach der Bewer-
tungsmatrix von Oswald und Abel die Ein-
ordnung vorgenommen. In beiden Fällen
handelt es sich um einen so genannten Min-
derwert. Ein ebenfalls im Bewertungssche-
ma genannter Bagatellschaden, ebenso wie
die Nachbesserung, sind auszuschließen.
Berechnung einer Wertminderung
(Beispiel)
Vorauszusetzen ist, dass es sich um ein Ge-
bäude handelt, das einen sehr hohen Gel-
tungswert besitzt. Beispielsweise zählen Fa-
brikhallen zu Objekten mit niederem Gel-
tungswert und hohem Gebrauchswert,
während Verwaltungsgebäude oder andere
repräsentative Gebäude einen deutlich hö-
heren Geltungswert aufweisen. Nun lässt
sich der Gebrauchswert durch die Funkti-
onstüchtigkeit und die Korrosionsbestän-
digkeit der Oberfläche festlegen, während
der Geltungswert das optische Aussehen,
die Verarbeitung und die Passgenauigkeit
der Bauteile umfasst. In der Tabelle 3 ist die
Wertminderung der Fassadenelemente, die
den festgestellten optischen Mangel aufwei-
sen, wiedergegeben.
Fazit
Liegt ein optischer Mangel vor, ist, wie im
vorliegenden Fall dargestellt, aufgrund der
Verhältnismäßigkeit der einzusetzenden
Mittel keine Nachbesserung bzw. Austausch
Matrix zur visuellen
Bewertung nach
Prof. Oswald
Gewicht des optischen Erscheinungsbildes
sehr wichtig
wichtig
eher
unbedeutend
unwichtig
Grad der
optischen
Beein-
trächtigung
auffällig
gut sichtbar
Nach besserung
sichtbar
Minderwert
kaum
erkennbar
Bagatelle
Matrix zur visuellen
Bewertung nach
Prof. Oswald
Gewicht des optischen Erscheinungsbildes
sehr
wichtig
wichtig
eher
unbedeutend
unwichtig
Grad der
optischen
Beein-
trächtigung
auffällig
gut sichtbar
Nach besserung
sichtbar
kaum
erkennbar
Minderwert
Bagatelle
Grad der
optischen
Beein-
trächtigung
sichtbar
Minderwert
kaum
erkennbar
Bagatelle
Matrix zur visuellen
Bewertung nach
Prof. Oswald
Gewicht des optischen Erscheinungsbildes
sehr
wichtig
wichtig
eher
unbedeutend
unwichtig
Grad der
optischen
Beein-
trächtigung
auffällig
gut sichtbar
Nach besserung
sichtbar
kaum
erkennbar
Minderwert
Bagatelle
Gesamtwert der Leistung
100 %
Gebrauchswert
(Technik)
60 %
Korrosionsbe-
ständigkeit
30 %
Geltungswert
(Optik) 40 %
Oberfläche
40 %
Verarbeitung
30 %
Pass-
genauigkeit
30 %
Funktions-
tüchtigkeit
30 %
100 % x Faktor
Gebrauchswert
100 % x Faktor Geltungswert
15 %
15 %
16 %
12 %
12 %
Einfluss der einzelnen Faktoren auf die Minderung (*)
0 %
0 %
12 %
0 %
0 %
Minderungsentwicklung
Gesamtwert der Fensterelemente ohne
Glas : 500.000,- €
100 % anteilig
100 % anteilig :
100 % anteilig :
12 % anteilig :
200.000,- €
200.000,- €
200.000,- €
24.000,- €
24.000,-
€
Wert der Minderung
sinnvoll, sondern eine angemessene Wert-
minderung. Hier gibt die Bewertungsmat-
rix nach Oswald und Abel die Möglichkeit
und für alle Beteiligten nachvollziehbar, ei-
ne entsprechende Summe festzulegen.
Tabelle 1: Bewertung des optischen Erscheinungsbildes der
Fassadenelemente im Gesamtkontext des Gebäudes nach den
geltenden Regeln der Technik u.a. VFF-Merkblatt AL.02 (vom
Dachbereich Westseite) aus.
Tabelle 2: Bewertung des optischen Erscheinungsbildes der Profile bei
schrägem Betrachtungsabstand von der Straßenseite aus (normaler
Betrachter).
Tabelle 3:
Die ermittelte
Wertminderung
der beanstandeten
Bauteile (ohne Glas)
wurde auf 12% des
Gesamtwertes der
beanstandeten
Bauteile mit
24000,- Euro
beziffert.