glas+rahmen
12.18
verbände
64
verbände fortbildung
Prämierte Asbest-Initiative
Die Aktivitäten des Bundesinnungsverbandes des Glaserhandwerks
und seiner Mitstreiter aus den Landesverbänden zur Etablierung eines
vereinfachten Verfahrens für die Bearbeitung von asbesthaltigem
kitt in Fenstern ist eine ERfolgsstory. DAs belegt nicht zuletzt die Aus-
zeichnung mit dem „Deutschen Gefahrstoffschutzpreis“.
im herbst 2016
wurde bekannt, dass im
Fensterkitt Asbest verwendet wurde, und
schnell war klar, hier muss gehandelt werden.
Denn die hohen Anforderungen, wie sie üb-
licherweise imUmgang mit Asbest gefordert
werden, sind für klassische Handwerksbetrie-
be nicht wirtschaftlich umsetzbar. Der Bun-
desinnungsverband des Glaserhandwerks
(BIV) hat sich zügig mit den geltenden Vor-
schriften und Regelungen befasst und dabei
festgestellt, dass es der praktikabelste Weg ist,
ein eigenes geprüftes Verfahren für die Ent-
fernung von Kitt zu erarbeiten und selbst die
Glaser für den sogenannten Kleinen Asbest-
sachkundenachweis auszubilden.
Konsequente Umsetzung
Diese Ziele klar vor Augen, trat der BIV mit
der BGBau und dem Institut für Arbeitsschutz
(IFA) in Verbindung, um die Möglichkeiten
der Realisierung zu eruieren. Nach den er-
folgreichen Gesprächen wurde das Verfah-
ren für das Entfernen von asbesthaltigem
Kitt erarbeitet und mit der BGBau und dem
IFA abgestimmt. Ein weiterer Erfolg ist, dass
die Kosten der für die zur Anerkennung des
Verfahrens erforderlichen Belastungsmessun-
gen von der BGBau vollständig übernommen
wurden. Ein Grund dafür war, dass es von
Seiten des Handwerks in der Regel nur we-
nig Interesse gibt, gegen Asbest vorzugehen.
Im Laufe der Bemessungen und der Vorstel-
lung des Verfahrens vor den relevanten Aus-
schüssen wurde immer wieder die gute und
konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem
Bundesinnungsverband und der BGBau ge-
lobt. Die Kooperation war nicht nur gut, son-
dern auch erfolgreich. Sie bringt den Glaser-
betrieben einen erheblichen Vorteil im Um-
gang mit asbesthaltigem Kitt. Seit Juli 2018
darf das Technische Kompetenzzentrum des
Glaserhandwerks Sachkundelehrgänge gem.
TRGS 519 Anlage 4 c zur Erlangung des soge-
nannten „Kleinen Asbestscheins“ durchfüh-
ren. Die Dozenten des Kompetenzzentrums
haben neben demAsbestsachkundelehrgang
noch eine gesonderte Ausbildung von der BG-
Bau erhalten, um die Inhalte speziell für das
Glaserhandwerk vermitteln zu können. Das
Schulungsangebot wurde bereits von rund
300 Glasern genutzt, und in den nächsten
Monaten werden bei bundesweit durchge-
führten zweitägigen Lehrgängen zahlreiche
weitere „Kleine Asbestscheine“ ausgehändigt.
Verfahren genehmigt
Ein weiterer Meilenstein war am 7. Novem-
ber geschafft. An diesemTag wurde das emis-
sionsarme Arbeitsverfahren des BIV geneh-
migt. Die Beschreibung des Verfahrens wird
jetzt im Insitut für Arbeitsschutz (IFA) redak-
tionell bearbeitet und dann veröffentlicht. So-
bald das Verfahren in der DGUV-Informa-
tion 201-012 erschienen ist, dürfen Glaser-
betriebe mit einem Sachkundigen nach der
offiziellen Beantragung bei der Arbeitsschutz-
behörde asbesthaltigen Kitt im Glasfalz an
Metall- und Holzfenstern sanieren. Mit dem
Verfahren können Ausführende sicher sein,
dass sie bei dem Entfernen von Kitt nur eine
geringe Menge von Asbestfasern freisetzen.
Dabei ist die genehmigte Vorgehensweise mit
geringemMehraufwand gegenüber der bishe-
rigen Arbeitsweise verbunden. Eine Proben-
entnahme ist nicht für jedes zu bearbeitende
Fenster erforderlich.
Engagement ausgezeichnet
Dass der BIV und seine Mitstreiter aus den
Landesverbänden mit ihrem Engagement zur
Lösung der Asbestproblematik richtig liegen,
belegt auch der Auszeichnung mit dem Ge-
fahrstoffschutzpreis, der von der Bundesan-
stalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAUA) ausgeschrieben wird. Der BIV hat
sich mit dem Asbestsachkundelehrgang und
dem emissionsarmen Verfahren beworben
und wurde am 13. November 2018 in Berlin als
einer von fünf diesjährigen Gewinnern aus-
gezeichnet. Die Ausschreibung stand im die-
sem Jahr unter dem Motto „Gute Ideen zum
Schutz vor Asbest“. Der BIV gewann in der
Kategorie „Aktivitäten eines gesamten Hand-
werkszweigs“.
stefan wolter
Mit viel Engagement
wurden vom BIV, Ver
tretern der Landesver-
bände und der BGBau
Messreihen am Objekt
durchgeführt, um das
Bearbeitungsverfahren
zu ermitteln, beim dem
die Kontaminierung der
Luft bei unter 10.000
Asbestfasern pro Kubik-
meter Luft liegt. Denn
nur bei einer niedrige-
ren Belastung ist ein
vereinfachtes Verfahren
überhaupt möglich.
Foto: © BIV