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glas+rahmen

12.18

verbände

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verbände

5 fragen

1. Warum werden Brandschutzverglasungen

benötigt?

Brandschutzverglasungen werden gem. Musterbauord-

nung (MBO) § 14 benötigt. Diese sind bei baulichen An-

lagen so zu errichten, anzuordnen, zu ändern und in-

stand zu halten, dass der Entstehung und der Ausbrei-

tung eines Brandes oder von Rauch vorgebeugt werden

kann. Dabei sind im Brandfall die Rettung von Men-

schen und Tieren sowie die Wirksamkeit von Löschar-

beiten zu beachten. Neben diesen allgemeinen Anforde-

rungen aus dem § 14 der MBO muss es ein Brandschutz-

konzept geben, aus dem sich die genauen Anforderun-

gen an die Verglasungen oder Türen ergeben. Zudem

muss bei betroffenen Fenstern und Türen zwischen den

Anforderungen Brand- und Rauchschutz unterschieden

werden. Bei Brandschutzverglasungen und -Türen han-

delt es sich immer um ein System, das als Ganzes zu be-

trachten und zu prüfen ist. Geregelt werden die Vergla-

sungen und Systeme in der DIN EN 13501-2 „Klassifizie-

rung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brand-

verhalten“.

2. Dürfen Brandschutzverglasungen ohne

Spezialwissen ausgeführt werden?

Es wird unterschieden zwischen dem Raumabschluss

(E), der Strahlung (W), der Wärmedämmung (I), und

weiteren Kriterien. Die Anforderungen der Kategorie

Raumabschluss „E“ können so zusammengefasst wer-

den, dass beim Einsatz entsprechender Produkte das

Übergreifen von Feuer, heißen Gasen und Rauch verhin-

dert wird. Dabei wird die entstehende Hitzeentwicklung

nicht von der Verglasung bzw. dem System gedämmt

und in benachbarte Räume weitergeleitet. Diese Vergla-

sungen wurden nach der alten Kennzeichnung mit einen

„G“ gekennzeichnet, heute mit einem „E“.

Bei der Strahlung „W“ geht es um die Reduzierung

der weitergeleiteten Wärmestrahlung von der Brandsei-

te hin zum geschützten Raum. Hierbei wird ein Maxi-

malwert für die Wärmestrahlung in den nächsten Raum

von max. 15 kW/m² vorgegeben. Da bei der verminder-

tenWärmestrahlung auch der Übertritt des Brandes und

der Gase verhindert werden soll, erfüllen diese Vergla-

sungen auch die Anforderungen eines Raumabschlusses

und tragen somit die Kennzeichnung „EW“.

Bei Produkten mit dem Anforderungsmerkmal Wär-

medämmung „I“ wird die Hitze des Brandes durch das

Verglasungssystem gedämmt und nicht in den nächsten

Raum weitergeleitet. Dadurch ist ein direkter Aufenthalt

hinter der Verglasung im Brandfall möglich. Ziel ist es,

den Bereich vor der Hitzeentwicklung und dem Brand

zu schützen, um beispielsweise Flucht- und Rettungs-

wege frei zu halten. Die Kennzeichnung dieser Anforde-

rungskombination ist „EI“ (alte Bezeichnung „F“). Ein

weiterer Teil der Bezeichnung ist eine Zahl, diese gibt die

Widerstandsdauer in Minuten an. Diese kann zwischen

15 und 120 Minuten liegen.

3. Wie ist eine Brandschutzverglasung

aufgebaut?

Der Aufbau richtet sich nach den Anforderungen. Bei

Raumabschlüssen wird in der Regel ein spezielles mo-

nolithisches Glas verwendet, das den Temperaturen

standhält. Bei Brandschutzverglasungen handelt es sich

um Verbundgläser, deren Zwischenschichten aus einer

Brandschutzverglasungen

Ein Aufgabengebiet des Glasers ist die Ausführung von Brandschutz-

verglasungen. Um entsprechende Arbeiten ausführen zu dürfen,

muss ein Qualifizierungsnachweis und eine Zertifizierung des Betriebes

durch den Glashersteller vorliegen.

Brandschutzverglasun-

gen und -systeme

sichern Leib und Leben.

Sie unterliegen klar

definierten Leistungs­

gruppen und können

ihre schützenden

Eigenschaften nur dann

entfalten, wenn den

Schutzanforderungen

des Einbauortes ent-

sprechende Produkte

ausgewählt werden.

Für den Einbau ist so-

wohl Fachwissen über

die Produkte als auch

hinsichtlich ihrer fach-

gerechten Montage

zwingend erforderlich.

Foto: © Schott