glas+rahmen
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5 fragen
1. Warum werden Brandschutzverglasungen
benötigt?
Brandschutzverglasungen werden gem. Musterbauord-
nung (MBO) § 14 benötigt. Diese sind bei baulichen An-
lagen so zu errichten, anzuordnen, zu ändern und in-
stand zu halten, dass der Entstehung und der Ausbrei-
tung eines Brandes oder von Rauch vorgebeugt werden
kann. Dabei sind im Brandfall die Rettung von Men-
schen und Tieren sowie die Wirksamkeit von Löschar-
beiten zu beachten. Neben diesen allgemeinen Anforde-
rungen aus dem § 14 der MBO muss es ein Brandschutz-
konzept geben, aus dem sich die genauen Anforderun-
gen an die Verglasungen oder Türen ergeben. Zudem
muss bei betroffenen Fenstern und Türen zwischen den
Anforderungen Brand- und Rauchschutz unterschieden
werden. Bei Brandschutzverglasungen und -Türen han-
delt es sich immer um ein System, das als Ganzes zu be-
trachten und zu prüfen ist. Geregelt werden die Vergla-
sungen und Systeme in der DIN EN 13501-2 „Klassifizie-
rung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brand-
verhalten“.
2. Dürfen Brandschutzverglasungen ohne
Spezialwissen ausgeführt werden?
Es wird unterschieden zwischen dem Raumabschluss
(E), der Strahlung (W), der Wärmedämmung (I), und
weiteren Kriterien. Die Anforderungen der Kategorie
Raumabschluss „E“ können so zusammengefasst wer-
den, dass beim Einsatz entsprechender Produkte das
Übergreifen von Feuer, heißen Gasen und Rauch verhin-
dert wird. Dabei wird die entstehende Hitzeentwicklung
nicht von der Verglasung bzw. dem System gedämmt
und in benachbarte Räume weitergeleitet. Diese Vergla-
sungen wurden nach der alten Kennzeichnung mit einen
„G“ gekennzeichnet, heute mit einem „E“.
Bei der Strahlung „W“ geht es um die Reduzierung
der weitergeleiteten Wärmestrahlung von der Brandsei-
te hin zum geschützten Raum. Hierbei wird ein Maxi-
malwert für die Wärmestrahlung in den nächsten Raum
von max. 15 kW/m² vorgegeben. Da bei der verminder-
tenWärmestrahlung auch der Übertritt des Brandes und
der Gase verhindert werden soll, erfüllen diese Vergla-
sungen auch die Anforderungen eines Raumabschlusses
und tragen somit die Kennzeichnung „EW“.
Bei Produkten mit dem Anforderungsmerkmal Wär-
medämmung „I“ wird die Hitze des Brandes durch das
Verglasungssystem gedämmt und nicht in den nächsten
Raum weitergeleitet. Dadurch ist ein direkter Aufenthalt
hinter der Verglasung im Brandfall möglich. Ziel ist es,
den Bereich vor der Hitzeentwicklung und dem Brand
zu schützen, um beispielsweise Flucht- und Rettungs-
wege frei zu halten. Die Kennzeichnung dieser Anforde-
rungskombination ist „EI“ (alte Bezeichnung „F“). Ein
weiterer Teil der Bezeichnung ist eine Zahl, diese gibt die
Widerstandsdauer in Minuten an. Diese kann zwischen
15 und 120 Minuten liegen.
3. Wie ist eine Brandschutzverglasung
aufgebaut?
Der Aufbau richtet sich nach den Anforderungen. Bei
Raumabschlüssen wird in der Regel ein spezielles mo-
nolithisches Glas verwendet, das den Temperaturen
standhält. Bei Brandschutzverglasungen handelt es sich
um Verbundgläser, deren Zwischenschichten aus einer
Brandschutzverglasungen
Ein Aufgabengebiet des Glasers ist die Ausführung von Brandschutz-
verglasungen. Um entsprechende Arbeiten ausführen zu dürfen,
muss ein Qualifizierungsnachweis und eine Zertifizierung des Betriebes
durch den Glashersteller vorliegen.
Brandschutzverglasun-
gen und -systeme
sichern Leib und Leben.
Sie unterliegen klar
definierten Leistungs
gruppen und können
ihre schützenden
Eigenschaften nur dann
entfalten, wenn den
Schutzanforderungen
des Einbauortes ent-
sprechende Produkte
ausgewählt werden.
Für den Einbau ist so-
wohl Fachwissen über
die Produkte als auch
hinsichtlich ihrer fach-
gerechten Montage
zwingend erforderlich.
Foto: © Schott