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technik
glas im gebäude
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kel) unter demTitel „Norm-Einspruchssitzung mit Folgen“
zum Download bereit.
Glaubwürdigkeit aufs Spiel gesetzt
Vor demHintergrund der Glaubwürdigkeit der Interessen-
vertretungen von Handwerkern greift der Bundesinnungs-
verband des Glaserhandwerks auch in seinem MESSE
REPORT 3/18 zur glasstec das Interview von Eberhard
Achenbach und die Rolle der Glaserinnung Niedersach-
sen noch einmal auf und kritisiert: „Obwohl es sich um ei-
ne wichtige glaserspezifische Angelegenheit handelte, die
am Ende alle Glaser betrifft, nutzte man den `Gaststatus`,
um sich offensichtlich am Ende gegenüber seinen eigenen
Mitgliedern profilieren zu können. Von Abstimmung im
Vorfeld mit den anderen betroffenen Gewerken oder dem
Bundesinnungsverband keine Spur. ... Bedauerlich ..., dass
man eine solche Bühne gewählt hat, um anschließend sei-
nen Mitgliedern zu verkaufen, man sei jetzt auch im Nor-
mungsgeschäft unterwegs, um es für das Glaserhandwerk
zu `richten`, glaubt man der schnellen Post imGlaserhand-
werk.“ Weiter heißt es: „Doch sollte man sich von solchen
plakativen Auftritten, die meistens alle eins gemeinsam
haben, nämlich Effekthascherei, nicht beeindrucken las-
sen, denn etwas haben sie am Ende alle gemeinsam: Sie
wirken unglaubwürdig, schaden dem Ansehen, verspielen
die Glaubwürdigkeit und richten nur kollateralen Schaden
an… Da baut der Bundesinnungsverband des Glaserhand-
werks doch lieber weiterhin auf altbewährte und erfolgrei-
che Praktiken, indem man gemeinsam mit Partnern und
Geschäftsfreunden versucht, seine Ziele umzusetzen und
dies auf eine ehrliche, gewinnbringende und vertrauens-
würdige Art und Weise.“
jürgen vössing
HINTERGRUND-INFOS
Zu dem Entwurf der Glasbemessungsnorm DIN 18008 in den Teilen 1
und 2 konnten bis zum 6. Juni Einsprüche eingereicht werden. Da-
von wurde rege Gebrauch gemacht. Rund 180 Einsprüche bzw. An-
regungen gingen ein. Der weitaus größte Teil monierte Kapitel 5.1.4
„Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind
auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über Verkehrs-
fläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.“ Am
11. und 12. Juli fand dann die Einspruchssitzung statt. Dazu wur-
den alle geladen, die einen Einspruch eingereicht hatten. Neben
einem nicht öffentlichen Teil, in dem das Gremium über die Ein-
sprüche beriet, gab es auch einen öffentlichen Teil, in dem die ge-
ladenen Absender der Einsprüche die Gelegenheit bekamen, ih-
re Kritik noch einmal darzulegen. Bereits im nicht öffentlichen Teil
der Sitzung wurde klar, dass die umstritten Forderung nach bruch-
sicherem Glas unter 80 cm nicht gestrichen würde, aber die Ar-
beitskreismitglieder verständigten sich auf den ergänzenden Pas-
sus „Von dieser Regelung kann abgewichen werden, sofern eine
Risikoabschätzung durchgeführt wurde.“ Die beteiligten Verbän-
de einigten sich darauf, gemeinsam eine Handlungsgrundlage zu
erarbeiten, in welchen Fällen (beispielsweise bei kleinformatigen
Haustürfüllungen) und in welcher Form eine Risikoabschätzung
durchgeführt werden kann. Eberhard Achenbach preschte hier me-
dial vor und sorgte mit seinen Ausführungen zum Sitzungsverlauf
und seinen Einschätzungen zur Risikoabschätzung für Unverständ-
nis und Verwirrung in der Branche. Die Fortsetzung der Einspruchs-
sitzung fand am 1. und 2. Oktober statt. Zum Zeitpunkt des Redak-
tionsschlusses dieser Ausgabe lagen der Glas+Rahmen noch keine
Infos über Verlauf und Ergebnisse der Sitzung vor.