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technik

glas im gebäude

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SICHER - EIN LEBEN LANG!

WILLKOMMEN IM SICHEREN ZUHAUSE

kel) unter demTitel „Norm-Einspruchssitzung mit Folgen“

zum Download bereit.

Glaubwürdigkeit aufs Spiel gesetzt

Vor demHintergrund der Glaubwürdigkeit der Interessen-

vertretungen von Handwerkern greift der Bundesinnungs-

verband des Glaserhandwerks auch in seinem MESSE­

REPORT 3/18 zur glasstec das Interview von Eberhard

Achenbach und die Rolle der Glaserinnung Niedersach-

sen noch einmal auf und kritisiert: „Obwohl es sich um ei-

ne wichtige glaserspezifische Angelegenheit handelte, die

am Ende alle Glaser betrifft, nutzte man den `Gaststatus`,

um sich offensichtlich am Ende gegenüber seinen eigenen

Mitgliedern profilieren zu können. Von Abstimmung im

Vorfeld mit den anderen betroffenen Gewerken oder dem

Bundesinnungsverband keine Spur. ... Bedauerlich ..., dass

man eine solche Bühne gewählt hat, um anschließend sei-

nen Mitgliedern zu verkaufen, man sei jetzt auch im Nor-

mungsgeschäft unterwegs, um es für das Glaserhandwerk

zu `richten`, glaubt man der schnellen Post imGlaserhand-

werk.“ Weiter heißt es: „Doch sollte man sich von solchen

plakativen Auftritten, die meistens alle eins gemeinsam

haben, nämlich Effekthascherei, nicht beeindrucken las-

sen, denn etwas haben sie am Ende alle gemeinsam: Sie

wirken unglaubwürdig, schaden dem Ansehen, verspielen

die Glaubwürdigkeit und richten nur kollateralen Schaden

an… Da baut der Bundesinnungsverband des Glaserhand-

werks doch lieber weiterhin auf altbewährte und erfolgrei-

che Praktiken, indem man gemeinsam mit Partnern und

Geschäftsfreunden versucht, seine Ziele umzusetzen und

dies auf eine ehrliche, gewinnbringende und vertrauens-

würdige Art und Weise.“

jürgen vössing

HINTERGRUND-INFOS

Zu dem Entwurf der Glasbemessungsnorm DIN 18008 in den Teilen 1

und 2 konnten bis zum 6. Juni Einsprüche eingereicht werden. Da-

von wurde rege Gebrauch gemacht. Rund 180 Einsprüche bzw. An-

regungen gingen ein. Der weitaus größte Teil monierte Kapitel 5.1.4

„Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind

auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über Verkehrs-

fläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.“ Am

11. und 12. Juli fand dann die Einspruchssitzung statt. Dazu wur-

den alle geladen, die einen Einspruch eingereicht hatten. Neben

einem nicht öffentlichen Teil, in dem das Gremium über die Ein-

sprüche beriet, gab es auch einen öffentlichen Teil, in dem die ge-

ladenen Absender der Einsprüche die Gelegenheit bekamen, ih-

re Kritik noch einmal darzulegen. Bereits im nicht öffentlichen Teil

der Sitzung wurde klar, dass die umstritten Forderung nach bruch-

sicherem Glas unter 80 cm nicht gestrichen würde, aber die Ar-

beitskreismitglieder verständigten sich auf den ergänzenden Pas-

sus „Von dieser Regelung kann abgewichen werden, sofern eine

Risikoabschätzung durchgeführt wurde.“ Die beteiligten Verbän-

de einigten sich darauf, gemeinsam eine Handlungsgrundlage zu

erarbeiten, in welchen Fällen (beispielsweise bei kleinformatigen

Haustürfüllungen) und in welcher Form eine Risikoabschätzung

durchgeführt werden kann. Eberhard Achenbach preschte hier me-

dial vor und sorgte mit seinen Ausführungen zum Sitzungsverlauf

und seinen Einschätzungen zur Risikoabschätzung für Unverständ-

nis und Verwirrung in der Branche. Die Fortsetzung der Einspruchs-

sitzung fand am 1. und 2. Oktober statt. Zum Zeitpunkt des Redak-

tionsschlusses dieser Ausgabe lagen der Glas+Rahmen noch keine

Infos über Verlauf und Ergebnisse der Sitzung vor.