glas+rahmen
10.18
technik
78
eberhard achenbach,
ein in der Glas-
branche bekannter Glasfachmann und an-
erkannter Sachverständiger, erklärte in dem
Interview zur Einspruchssitzung vor laufen-
der Kamera, wie die bei der Sitzung am 11.
und 12. Juli neu ins Spiel gebrachte Option
der Risikoabschätzung bezüglich der Ver-
wendung von bruchsicherem Glas bei An-
wendungen bis 80 cm Höhe in der Praxis
aussehen könnte. Ferner deutete er an, dass
diese Ergänzung auf seine Initiative und so-
mit auf die der Glaserinnung Niedersach-
sen zurückzuführen sei, die ihn als Vertre-
ter in die Einspruchssitzung entsendet hatte.
Beide Punkte sorgten insbesondere bei den
im Normenausschuss vertretenen Parteien
für Kopfschütteln. Die Reaktionen folgten
prompt und unmissverständlich. So wurde
gleich nach Veröffentlichung des Interviews
bekannt, dass der Obmann des Normenaus-
schuss DIN 18008, Prof. Dr.-Ing. Geralt Sie-
bert, und sein Stellvertreter, Prof. Dr.-Ing.
Jens Schneider, alles andere als begeistert
von den Achenbach-Ausführungen gewe-
sen seien und schriftlich deutlich gemacht
hätten, dass Verlauf und Ergebnis der Ein-
spruchssitzung von Herrn Achenbach in ei-
nigen wesentlichen Teilen nicht korrekt wie-
dergegeben worden seien.
Reaktion Bundesverband Flachglas
Auch der Bundesverband Flachglas reagier-
te und schrieb in seinem Newsletter un-
ter dem Titel „DIN 18008: Aufregung um
Achenbach“, „Achenbach reklamiert darin
(im Interview, Anm. d. Red.) u. a. die Urhe-
berschaft für den ergänzten Satz für sich bzw.
die durch ihn vertretene Landesinnung Nie-
dersachsen des Glaserhandwerks. Außer-
dem präsentiert er eigenwillige Vorstellun-
gen darüber, wie die ,Risikoabschätzung‘ ab-
laufen solle: wenn früher nichts passiert sei,
könnten sich Handwerker und Kunde da-
rauf einigen, dass auch in Zukunft kein Si-
cherheitsglas nötig sein werde, so legt er na-
he. Und er wiederholt seine, schon früher
in einem Artikel geäußerte und fachlich un-
haltbare Einschätzung: Wenn das Glas für
die Aufnahme der planmäßigen Lasten di-
mensioniert ist, sei auch die Sicherheitsei-
genschaft gewährleistet.“
Reaktion BIV
Der Bundesinnungsverband des Glaser-
handwerks (BIV) legte aus aktuellem Anlass
eigens einen Sonder-Newsletter auf, in dem
er dezidiert Stellung bezog. Darin heißt es:
„Aufgrund diverser Anfragen und Hinweise
möchten wir darauf hinweisen, dass es sich
hierbei (Aussagen von Achenbach, Anm. d.
Red.) um eine rein subjektive Betrachtungs-
und Interpretationsweise des Herrn Achen-
bach handelt, die vom Bundesinnungsver-
band des Glaserhandwerks weder mitgetra-
gen wird – da fachlich falsch – noch in dieser
DIN 18008: Denkwürdiger Auftritt
Ein im Internet veröffentlichtes Video-Interview des Glas-Sach
verständigen Dipl.-Ing. (FH) Eberhard Achenbach zum Verlauf der
Einspruchssitzung des Normenausschusses der DIN 18008 stösst
bei den Mitgliedern des Ausschusses auf Unverständnis und sorgt
in der Branche für Unsicherheit.
DIN 18008
Form in den vielzähligen Ausschusssitzun-
gen der DIN 18008 so eingebracht wurde. In
diesem Fall möchten wir es wie der Obmann
des DIN 18008 Ausschusses halten, gerade in
Zeiten der Diskussion um ,Fake News‘ klare
und ausgewogene Sachinformationen liefern
und kommunizieren.“
Des weiteren führte der BIV u.a. folgende
Gegendarstellungen an:
„- Ein Artikel in einer Zeitschrift ist nicht ein
Grund, vom DIN zur Einspruchssitzung
geladen zu werden. Geladen werden Per-
sonen, die einen Einspruch an den Nor-
menausschuss oder an das DIN fristge-
reicht eingereicht haben.
- Herr Achenbach sprach sich imWort nicht
gegen die Formulierung 5.1.4 aus, lediglich
gegen die Anmerkungen zu dem Begriff
`Sicheres Bruchverhalten`.
- Alle Einsprecher hatten die Möglichkeit,
ihre Meinungen ausführlich dem Aus-
schuss mitzuteilen. Obmann und stellver-
tretender Obmann beantworteten Anfra-
gen der Einsprecher, gaben Auskunft über
Normen und Prozedere, Formulierungen
wurden erläutert und begründet.
- Die am Vortag erarbeitete Formulierung
zur Risikoabschätzung unterbreitete Pro-
fessor Siebert im Bestreben nach Konsens
in der Anhörung, die als Vorschlag Ak-
zeptanz fand. Der Vorschlag der Risiko-
abschätzung war nicht die Idee von Herrn
Achenbach oder des LIV Niedersachsen.“
Den Verlauf und die Ergebnisse der Ein-
spruchssitzung vom 11. und 12. Juli beschrieb
Ralph Matthis, der für den Bundesinnungs-
verband des Glaserhandwerks im Normen-
ausschuss sitzt, in einem längeren Artikel in
der Glas+Rahmen, Ausgabe 9/2018, sachlich
aus seiner Sicht. Der Artikel steht auf unse-
rer Website
(www.glas-rahmen.de/facharti-Foto: Saxo Glaswerk GmbH