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glas+rahmen

10.18

technik

78

eberhard achenbach,

ein in der Glas-

branche bekannter Glasfachmann und an-

erkannter Sachverständiger, erklärte in dem

Interview zur Einspruchssitzung vor laufen-

der Kamera, wie die bei der Sitzung am 11.

und 12. Juli neu ins Spiel gebrachte Option

der Risikoabschätzung bezüglich der Ver-

wendung von bruchsicherem Glas bei An-

wendungen bis 80 cm Höhe in der Praxis

aussehen könnte. Ferner deutete er an, dass

diese Ergänzung auf seine Initiative und so-

mit auf die der Glaserinnung Niedersach-

sen zurückzuführen sei, die ihn als Vertre-

ter in die Einspruchssitzung entsendet hatte.

Beide Punkte sorgten insbesondere bei den

im Normenausschuss vertretenen Parteien

für Kopfschütteln. Die Reaktionen folgten

prompt und unmissverständlich. So wurde

gleich nach Veröffentlichung des Interviews

bekannt, dass der Obmann des Normenaus-

schuss DIN 18008, Prof. Dr.-Ing. Geralt Sie-

bert, und sein Stellvertreter, Prof. Dr.-Ing.

Jens Schneider, alles andere als begeistert

von den Achenbach-Ausführungen gewe-

sen seien und schriftlich deutlich gemacht

hätten, dass Verlauf und Ergebnis der Ein-

spruchssitzung von Herrn Achenbach in ei-

nigen wesentlichen Teilen nicht korrekt wie-

dergegeben worden seien.

Reaktion Bundesverband Flachglas

Auch der Bundesverband Flachglas reagier-

te und schrieb in seinem Newsletter un-

ter dem Titel „DIN 18008: Aufregung um

Achenbach“, „Achenbach reklamiert darin

(im Interview, Anm. d. Red.) u. a. die Urhe-

berschaft für den ergänzten Satz für sich bzw.

die durch ihn vertretene Landesinnung Nie-

dersachsen des Glaserhandwerks. Außer-

dem präsentiert er eigenwillige Vorstellun-

gen darüber, wie die ,Risikoabschätzung‘ ab-

laufen solle: wenn früher nichts passiert sei,

könnten sich Handwerker und Kunde da-

rauf einigen, dass auch in Zukunft kein Si-

cherheitsglas nötig sein werde, so legt er na-

he. Und er wiederholt seine, schon früher

in einem Artikel geäußerte und fachlich un-

haltbare Einschätzung: Wenn das Glas für

die Aufnahme der planmäßigen Lasten di-

mensioniert ist, sei auch die Sicherheitsei-

genschaft gewährleistet.“

Reaktion BIV

Der Bundesinnungsverband des Glaser-

handwerks (BIV) legte aus aktuellem Anlass

eigens einen Sonder-Newsletter auf, in dem

er dezidiert Stellung bezog. Darin heißt es:

„Aufgrund diverser Anfragen und Hinweise

möchten wir darauf hinweisen, dass es sich

hierbei (Aussagen von Achenbach, Anm. d.

Red.) um eine rein subjektive Betrachtungs-

und Interpretationsweise des Herrn Achen-

bach handelt, die vom Bundesinnungsver-

band des Glaserhandwerks weder mitgetra-

gen wird – da fachlich falsch – noch in dieser

DIN 18008: Denkwürdiger Auftritt

Ein im Internet veröffentlichtes Video-Interview des Glas-Sach­

verständigen Dipl.-Ing. (FH) Eberhard Achenbach zum Verlauf der

Einspruchssitzung des Normenausschusses der DIN 18008 stösst

bei den Mitgliedern des Ausschusses auf Unverständnis und sorgt

in der Branche für Unsicherheit.

DIN 18008

Form in den vielzähligen Ausschusssitzun-

gen der DIN 18008 so eingebracht wurde. In

diesem Fall möchten wir es wie der Obmann

des DIN 18008 Ausschusses halten, gerade in

Zeiten der Diskussion um ,Fake News‘ klare

und ausgewogene Sachinformationen liefern

und kommunizieren.“

Des weiteren führte der BIV u.a. folgende

Gegendarstellungen an:

„- Ein Artikel in einer Zeitschrift ist nicht ein

Grund, vom DIN zur Einspruchssitzung

geladen zu werden. Geladen werden Per-

sonen, die einen Einspruch an den Nor-

menausschuss oder an das DIN fristge-

reicht eingereicht haben.

- Herr Achenbach sprach sich imWort nicht

gegen die Formulierung 5.1.4 aus, lediglich

gegen die Anmerkungen zu dem Begriff

`Sicheres Bruchverhalten`.

- Alle Einsprecher hatten die Möglichkeit,

ihre Meinungen ausführlich dem Aus-

schuss mitzuteilen. Obmann und stellver-

tretender Obmann beantworteten Anfra-

gen der Einsprecher, gaben Auskunft über

Normen und Prozedere, Formulierungen

wurden erläutert und begründet.

- Die am Vortag erarbeitete Formulierung

zur Risikoabschätzung unterbreitete Pro-

fessor Siebert im Bestreben nach Konsens

in der Anhörung, die als Vorschlag Ak-

zeptanz fand. Der Vorschlag der Risiko-

abschätzung war nicht die Idee von Herrn

Achenbach oder des LIV Niedersachsen.“

Den Verlauf und die Ergebnisse der Ein-

spruchssitzung vom 11. und 12. Juli beschrieb

Ralph Matthis, der für den Bundesinnungs-

verband des Glaserhandwerks im Normen-

ausschuss sitzt, in einem längeren Artikel in

der Glas+Rahmen, Ausgabe 9/2018, sachlich

aus seiner Sicht. Der Artikel steht auf unse-

rer Website

(www.glas-rahmen.de/facharti-

Foto: Saxo Glaswerk GmbH