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glas+rahmen

07.17

technik

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wer ausserhalb seiner

Geschäftsräume einen

Vertrag mit einem Verbraucher ohne Widerrufsbeleh-

rung abschließt, riskiert den Verlust seiner Vergütung

– und zwar ein Jahr und 14 Tage lang! So geschah es ei-

nemDachdecker. Er wurde verurteilt, nachWiderruf des

Vertrags für eine Dachsanierung den gesamtenWerklohn

von 36.656,30 Euro an die Kläger zurückzuzahlen.

der fall:

Der Dachdecker wurde im Oktober 2015 bei

Arbeiten an einem Bungalow von Nachbarn beiläufig

beauftragt, den Kamin ihres selbstbewohnten Hauses zu

reparieren. Dabei stellte er fest, dass auch das Flach-

dach der Nachbarn sanierungsbedürftig war. Wenig spä-

ter übergab er den Eigentümern persönlich an deren

Haus ein Angebot über rund 25.000 Euro für die Sanie-

rung und drängte auf eine Entscheidung. Diese willig-

ten ein und zahlten am selben Tag 12.500 Euro an. Eine

Belehrung über die seit Juni 2014 geltenden Regeln zum

Verbraucherwiderruf gab der Handwerker ihnen nicht,

auch nicht nachträglich. Die Dacharbeiten verteuerten

sich. Bis zum Abschluss der Arbeiten Mitte November

2015 zahlten die Kunden inklusive Nachträgen 36.656,30

Euro. Im Januar 2016 widerriefen die Kunden, die Ver-

braucher sind, über ihren Anwalt den Vertrag und for-

derten ihr Geld zurück. Sie argumentierten, die Arbeiten

seien mangelhaft ausgeführt. Der Dachdecker weigerte

sich, die Kunden erhoben daraufhin Klage.

das urteil:

Das Landgericht Stuttgart gab den Kunden

recht (Urteil vom 2. Juni 2016, Az. 23 O 47/16, rechtskräf-

tig). Der Dachdecker muss die 36.656,30 Euro zurück-

zahlen. Das (mangelhafte?) Dach muss nicht rückgebaut

Neues Dach für lau!

Das Widerrufsrecht kann für Handwerker böse Folgen haben. Dies Zeigt

das Beispiel eines Dachdeckers, der keinen Cent für eine Dachsanierung

bekam, weil der Kunde den Vertrag widerrief. Laut Gericht handelte

es sich um einen Vertragsabschluss ausserhalb der Geschftsräume. Eine

Widerrufsbelehrung hatte nicht stattgefunden.

Foto: © Vössing

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