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glas+rahmen

05.17

titel

22

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Nach der Fertig-

stellung eines

Wintergartens gilt

es, den Kontakt

zum Kunden zu

halten. Service-

und Wartungsver-

träge sind lukrativ,

aber längst nicht

die Regel.

wintergärten

es ist relativ

unwahrscheinlich, dass sich ein Kun-

de noch einmal einen zweiten Wintergarten bauen wird,

aber lukrative Folgeaufträge sind auch nach der Fertig-

stellung eines Wintergartens allemal möglich, beispiels-

weise die Nachrüstung von Klimasteuerungen und elek-

trischen Antrieben oder der Ersatz bzw. die Modernisie-

rung von Sonnenschutzanlagen. Darüber hinaus gibt es

aber auch eine Verpflichtung des Herstellers, über Ge-

brauch, Pflege und Wartung eines Wintergartens zu in-

formieren. Auf dieses wichtige Thema gehen im folgen-

den Beitrag die Autoren vom Bundesverband Winter-

garten e.V. ein.

Der Hinweispflicht nachkommen

Vor allem imWintergartenbau kann falsches Nutzerver-

halten zu beträchtlichen Schäden führen. Dazu gehört

auch die fehlende oder unsachgemäße Pflege, Wartung

und Instandhaltung. Der Besteller hat ein objektives In-

teresse, aber auch ein Recht auf aussagefähige und ver-

ständliche Hinweise zu Gebrauch, Pflege und Wartung

seines teuren Luxusgutes. Die Übergabe entsprechender

Hinweise gehört zu den Beratungs- und Hinweispflich-

ten des Unternehmers aus dem Vertrag. Im Streitfall

kann es für den Unternehmer also wichtig werden, dass

er nachweisen kann, diese Pflichten erfüllt zu haben.

Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, können

Schadenersatzforderungen die Folge sein. Selbst wenn

der Kunde gewerbliche Hilfe für Pflege und Wartung

in Anspruch nimmt (z.B. Fensterputzer: äußere Glas-

beschichtung), sind schriftlich übergebene Pflege- und

Wartungshinweise unerlässliche Grundlage, auf die sich

der jeweilige Auftragnehmer stützen kann und muss. Es

ist übrigens vollkommen ausreichend, wenn diese Hin-

weise bei der Abnahme, also beim offiziellen „Gefahren-

übergang“, überreicht werden. Zur Unterstützung der

Wintergartenbauer und -händler stellt der Bundesver-

band Wintergarten e.V. „Hinweise zu Gebrauch, Pfle-

ge und Wartung von Wintergärten“ als Ergänzung der

von den Komponentenherstellern (Sonnenschutz, An-

triebe, Steuerungen, Fenster und Türen) mitgelieferten

produktspezifischen Hinweise zur Verfügung. Sie kön-

nen von der Website des Verbandes abgerufen werden.

Anders sieht es beim Anmelden von Bedenken aus (z.B.

Hinweise zu fehlenden oder regelwidrigen Vorleistun-

gen). Diese hat der Wintergartenbauer natürlich vor Be-

ginn der Bauarbeiten (am besten schriftlich) darzulegen.

Pflege, Inspektion und Wartung

Technische Produkte, auch Bauwerke wie ein Winter-

garten, erfordern eine angemessene Wartung, damit

sie dauerhaft gebrauchstauglich und ansehnlich blei-

ben. Der Endkunde sollte rechtzeitig darauf hingewie-

sen werden, dass Wartungsarbeiten und Reparaturen,

zum Beispiel eventuelle Einstellarbeiten und Überprü-

fung von Antrieben, Sensoren und Steuerungen dem

Fachmann überlassen werden sollten, zum Teil sogar

müssen. Der erste Schritt der Wartung ist die Inspekti-

on, die Feststellung des Zustandes und Einschätzung des

zu erwartenden Aufwandes. Um eine nachhaltige Wert­

erhaltung, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit zu ge-

Dauerhafte Beziehung

Das Schlagwort „After-Sales-Management“ basiert wesentlich auf

der Einschätzung, dass eine Kundenbeziehung nicht mit dem

Geschäftsabschluss endet. Auch Anbieter von Wintergärten können

über Service- und Wartungsverträge den Kontakt zu ihren Kunden

pflegen und sich so für Folgeaufträge empfehlen.

die autoren

Dr. Steffen Spenke

ist 1. Vorsitzender

des Bundesverban-

des Wintergarten

e.V.

Dr. Uwe Arndt leitet

die Presse- und

Öffentlichkeitsar-

beit des Bundes-

verbandes Winter-

garten e.V.