glas+rahmen
05.17
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Nach der Fertig-
stellung eines
Wintergartens gilt
es, den Kontakt
zum Kunden zu
halten. Service-
und Wartungsver-
träge sind lukrativ,
aber längst nicht
die Regel.
wintergärten
es ist relativ
unwahrscheinlich, dass sich ein Kun-
de noch einmal einen zweiten Wintergarten bauen wird,
aber lukrative Folgeaufträge sind auch nach der Fertig-
stellung eines Wintergartens allemal möglich, beispiels-
weise die Nachrüstung von Klimasteuerungen und elek-
trischen Antrieben oder der Ersatz bzw. die Modernisie-
rung von Sonnenschutzanlagen. Darüber hinaus gibt es
aber auch eine Verpflichtung des Herstellers, über Ge-
brauch, Pflege und Wartung eines Wintergartens zu in-
formieren. Auf dieses wichtige Thema gehen im folgen-
den Beitrag die Autoren vom Bundesverband Winter-
garten e.V. ein.
Der Hinweispflicht nachkommen
Vor allem imWintergartenbau kann falsches Nutzerver-
halten zu beträchtlichen Schäden führen. Dazu gehört
auch die fehlende oder unsachgemäße Pflege, Wartung
und Instandhaltung. Der Besteller hat ein objektives In-
teresse, aber auch ein Recht auf aussagefähige und ver-
ständliche Hinweise zu Gebrauch, Pflege und Wartung
seines teuren Luxusgutes. Die Übergabe entsprechender
Hinweise gehört zu den Beratungs- und Hinweispflich-
ten des Unternehmers aus dem Vertrag. Im Streitfall
kann es für den Unternehmer also wichtig werden, dass
er nachweisen kann, diese Pflichten erfüllt zu haben.
Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, können
Schadenersatzforderungen die Folge sein. Selbst wenn
der Kunde gewerbliche Hilfe für Pflege und Wartung
in Anspruch nimmt (z.B. Fensterputzer: äußere Glas-
beschichtung), sind schriftlich übergebene Pflege- und
Wartungshinweise unerlässliche Grundlage, auf die sich
der jeweilige Auftragnehmer stützen kann und muss. Es
ist übrigens vollkommen ausreichend, wenn diese Hin-
weise bei der Abnahme, also beim offiziellen „Gefahren-
übergang“, überreicht werden. Zur Unterstützung der
Wintergartenbauer und -händler stellt der Bundesver-
band Wintergarten e.V. „Hinweise zu Gebrauch, Pfle-
ge und Wartung von Wintergärten“ als Ergänzung der
von den Komponentenherstellern (Sonnenschutz, An-
triebe, Steuerungen, Fenster und Türen) mitgelieferten
produktspezifischen Hinweise zur Verfügung. Sie kön-
nen von der Website des Verbandes abgerufen werden.
Anders sieht es beim Anmelden von Bedenken aus (z.B.
Hinweise zu fehlenden oder regelwidrigen Vorleistun-
gen). Diese hat der Wintergartenbauer natürlich vor Be-
ginn der Bauarbeiten (am besten schriftlich) darzulegen.
Pflege, Inspektion und Wartung
Technische Produkte, auch Bauwerke wie ein Winter-
garten, erfordern eine angemessene Wartung, damit
sie dauerhaft gebrauchstauglich und ansehnlich blei-
ben. Der Endkunde sollte rechtzeitig darauf hingewie-
sen werden, dass Wartungsarbeiten und Reparaturen,
zum Beispiel eventuelle Einstellarbeiten und Überprü-
fung von Antrieben, Sensoren und Steuerungen dem
Fachmann überlassen werden sollten, zum Teil sogar
müssen. Der erste Schritt der Wartung ist die Inspekti-
on, die Feststellung des Zustandes und Einschätzung des
zu erwartenden Aufwandes. Um eine nachhaltige Wert
erhaltung, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit zu ge-
Dauerhafte Beziehung
Das Schlagwort „After-Sales-Management“ basiert wesentlich auf
der Einschätzung, dass eine Kundenbeziehung nicht mit dem
Geschäftsabschluss endet. Auch Anbieter von Wintergärten können
über Service- und Wartungsverträge den Kontakt zu ihren Kunden
pflegen und sich so für Folgeaufträge empfehlen.
die autoren
Dr. Steffen Spenke
ist 1. Vorsitzender
des Bundesverban-
des Wintergarten
e.V.
Dr. Uwe Arndt leitet
die Presse- und
Öffentlichkeitsar-
beit des Bundes-
verbandes Winter-
garten e.V.