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glas+rahmen

05.17

titel

18

wenn hersteller und montagebetriebe

von

Wintergärten heute noch Fehler machen, die im Grun-

de über 30 Jahre bekannt sind, ist das verwunderlich. Die

neuralgischen Punkte sind vom Wintergarten-Fachver-

band in Rosenheim und anderen Stellen bereits unzäh-

lige Male in Vorträgen, Seminaren und Schulungen auf-

gezeigt worden. Dennoch, wo gehobelt wird, da fallen

Späne, das heißt, wo gearbeitet wird, können auch Fehler

gemacht werden. Der Unfehlbare, dem angeblich noch

nie in diesem diffizilen Gewerk ein Fehler unterlaufen

ist, ist mit Vorsicht zu genießen. Auch der einmal erwor-

bene Meisterbrief ist ohne Weiterbildung kein Garant für

ein Arbeiten auf dem neuesten Stand der Technik. Nach-

folgend soll ein kleiner Ausschnitt markanter Fallstricke

aufgezeigt werden.

Regelwerke und Baurecht

Dass imWintergarten- und Glasbau eine ganze Fülle von

DIN-Normen, Richtlinien und Regelwerken greift, ist

vielen täglich damit Beschäftigten oft nicht ansatzweise

klar. Den für die Standsicherheit wichtigen Normen DIN

1055 und 1052 wird vom Fensterbauer meist kaum Beach-

tung geschenkt. Der Wintergarten ist kein Bauteil wie das

Fenster oder die Tür, sondern ein Bauwerk, das eine Reihe

von größeren und massiveren Kräften und Lasten aufneh-

men muss. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sollte

längst in Fleisch und Blut eines jeden „Bauwerkers“ über-

gegangen sein. Allein beim Angebot tauchen hier schon

oft Zweifel auf. Häufig erklärt der Anbieter noch in sei-

ner Offerte die Verglasung mit dem k-Wert und noch ge-

nauso häufig mit den unterschiedlichsten Benennungen,

von Watt über m² oder nur Kelvin. Und der U

g

-Wert ist

eben doch nicht der nach EnEV geforderte U

w

-Wert. Je-

der Wintergarten ist als Bauwerk nach den meisten Lan-

desbauordnungen grundsätzlich als genehmigungspflich-

tig zu behandeln. Ausnahmen hiervon sind aber möglich.

Der Wintergarten- und Glashausbauer darf demnach erst

mit seinen Leistungen beginnen, wenn ein genehmigter

Bauplan vorliegt. Beim Bauen „ohne“ kann der Auftrag-

nehmer unter Umständen mit dem bereits gefertigten

Bauwerk unverrichteter Dinge wieder abziehen, wenn

das Objekt aus baurechtlichen oder gestaltungstechni-

schen Gründen gar nicht gebaut werden darf.

Markante Eckpunkte

Die Ausbildung der Traufe ist nach wie vor eine häufige

Fehlerquelle. Dachgläser, die großflächig über die Trau-

fe nach außen führen, widersprechen nicht nur den Ver-

glasungsrichtlinien, sondern sind zudem große Wärme-

leiter von innen nach außen und somit auch mit Haupt-

verursacher von Kondenswasserausfall in diesen Berei-

chen. Auch Glasstöße bleiben für viele imGlasbau Tätige

Folgenreiche Fallstricke

Wintergarten, Glashaus und Glasdach sowie die Firstverglasung sind

Bauwerke mit enorm grossem Anforderungsprofil. Konstruktive

Fehler lassen sich meist nur mit erheblichem Aufwand beseitigen.

Das Einholen von Fachinformationen und eine gezielte Aus- und

Weiterbildung helfen, Probleme zu vermeiden.

l.: Ein so unfachmänni-

scher Wandanschluss

führt früher oder

später zwangsläug zum

Wassereinbruch.

M.: Bei dieser direkt

aufgesetzten Holz­

konstruktion (Sockel)

ist ein Feuchteschaden

vorprogrammiert.

r.: Kondensat im

Wintergarten kann mit

konstruktiven Mitteln

weitgehend verhindert

werden.

Bilder: Wurm