glas+rahmen
05.17
titel
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wenn hersteller und montagebetriebe
von
Wintergärten heute noch Fehler machen, die im Grun-
de über 30 Jahre bekannt sind, ist das verwunderlich. Die
neuralgischen Punkte sind vom Wintergarten-Fachver-
band in Rosenheim und anderen Stellen bereits unzäh-
lige Male in Vorträgen, Seminaren und Schulungen auf-
gezeigt worden. Dennoch, wo gehobelt wird, da fallen
Späne, das heißt, wo gearbeitet wird, können auch Fehler
gemacht werden. Der Unfehlbare, dem angeblich noch
nie in diesem diffizilen Gewerk ein Fehler unterlaufen
ist, ist mit Vorsicht zu genießen. Auch der einmal erwor-
bene Meisterbrief ist ohne Weiterbildung kein Garant für
ein Arbeiten auf dem neuesten Stand der Technik. Nach-
folgend soll ein kleiner Ausschnitt markanter Fallstricke
aufgezeigt werden.
Regelwerke und Baurecht
Dass imWintergarten- und Glasbau eine ganze Fülle von
DIN-Normen, Richtlinien und Regelwerken greift, ist
vielen täglich damit Beschäftigten oft nicht ansatzweise
klar. Den für die Standsicherheit wichtigen Normen DIN
1055 und 1052 wird vom Fensterbauer meist kaum Beach-
tung geschenkt. Der Wintergarten ist kein Bauteil wie das
Fenster oder die Tür, sondern ein Bauwerk, das eine Reihe
von größeren und massiveren Kräften und Lasten aufneh-
men muss. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sollte
längst in Fleisch und Blut eines jeden „Bauwerkers“ über-
gegangen sein. Allein beim Angebot tauchen hier schon
oft Zweifel auf. Häufig erklärt der Anbieter noch in sei-
ner Offerte die Verglasung mit dem k-Wert und noch ge-
nauso häufig mit den unterschiedlichsten Benennungen,
von Watt über m² oder nur Kelvin. Und der U
g
-Wert ist
eben doch nicht der nach EnEV geforderte U
w
-Wert. Je-
der Wintergarten ist als Bauwerk nach den meisten Lan-
desbauordnungen grundsätzlich als genehmigungspflich-
tig zu behandeln. Ausnahmen hiervon sind aber möglich.
Der Wintergarten- und Glashausbauer darf demnach erst
mit seinen Leistungen beginnen, wenn ein genehmigter
Bauplan vorliegt. Beim Bauen „ohne“ kann der Auftrag-
nehmer unter Umständen mit dem bereits gefertigten
Bauwerk unverrichteter Dinge wieder abziehen, wenn
das Objekt aus baurechtlichen oder gestaltungstechni-
schen Gründen gar nicht gebaut werden darf.
Markante Eckpunkte
Die Ausbildung der Traufe ist nach wie vor eine häufige
Fehlerquelle. Dachgläser, die großflächig über die Trau-
fe nach außen führen, widersprechen nicht nur den Ver-
glasungsrichtlinien, sondern sind zudem große Wärme-
leiter von innen nach außen und somit auch mit Haupt-
verursacher von Kondenswasserausfall in diesen Berei-
chen. Auch Glasstöße bleiben für viele imGlasbau Tätige
Folgenreiche Fallstricke
Wintergarten, Glashaus und Glasdach sowie die Firstverglasung sind
Bauwerke mit enorm grossem Anforderungsprofil. Konstruktive
Fehler lassen sich meist nur mit erheblichem Aufwand beseitigen.
Das Einholen von Fachinformationen und eine gezielte Aus- und
Weiterbildung helfen, Probleme zu vermeiden.
l.: Ein so unfachmänni-
scher Wandanschluss
führt früher oder
später zwangsläug zum
Wassereinbruch.
M.: Bei dieser direkt
aufgesetzten Holz
konstruktion (Sockel)
ist ein Feuchteschaden
vorprogrammiert.
r.: Kondensat im
Wintergarten kann mit
konstruktiven Mitteln
weitgehend verhindert
werden.
Bilder: Wurm