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Lift

journal 4/2018

duktion müssen erfasst werden, ebenso die

vertraglichen Absicherungen während des

gesamten Lebenszyklus einer Aufzuganla-

ge sowie der an diesem Prozess beteiligen

Akteure. Auch die Beratungsleistung in der

Planungs- undUmsetzungsphase sollte do-

kumentiert werden, um Ansprüche Dritter

abwehren zu können.

Es geht dabei nicht nur um die rechtliche

Absicherung.Wichtig ist auch, denAufwand

und insbesondere die damit verbundenen

Kosten darzustellen, die durchweitreichen-

de Kundenanforderungen an technische

Unterlagen und zu erstellende Dokumente

generiert werden. Die Dokumentation für

den Kunden ist rechtlich gefordert und da-

mit Bestandteil des Produktes und dessen

Berechnung.

Gute Marketingunterlagen wecken das

Interesse am Produkt. Unterlagen wie Be-

triebs- undMontageanleitungen helfen, das

Produkt einfach und fehlerfrei einzubauen,

was wiederum zu einer Kostenreduzierung

führt. Damit kann auch eine gute Doku-

mentation wesentlich zum Verkaufserfolg

eines Produkts beitragen.

Der nächste Kurs „Dokumentation im

Aufzugbau“ der VFA-Akademie ist am 18.

September 2018 in Filderstadt bei Stuttgart.

Volker Lenzner – LiftEquip, Kursleiter

und Dozent der VFA-Akademie

Weitere Informationen:

Anja Gietz, 040–72730150,

akademie@vfa-interlift.de

Aktuell /

News

Produktdokumentation und

Projektabwicklung im Aufzugbau

Das Thema der Dokumentation ist weit

gefasst. Im Kurs „Dokumentation im Auf-

zugbau“ der VFA-Akademie wird vermittelt,

wie man mit einigen wenigen Maßnahmen

die rechtlichen Anforderungen erfüllen und

damit sowohl das eigeneUnternehmenund

seine Mitarbeiter als auch die Mitarbeiter

der Prüforganisationen, die Aufzugnutzer

und Betreiber/Verwender beziehungswei-

se Arbeitgeber vor Schadensansprüchen

schützen kann.

Die Aufzugtechnik muss Gebäude so aus-

statten, dass sie zuverlässig die gesetzlichen

Anforderungen an die Barrierefreiheit erfül-

len sowie das sichere Betreiben – basierend

auf der Betriebssicherheitsverordnung – ge-

währleistet wird. Dafür trägt der Anlagen-

betreiber (oderVerwender, der häufig auch

Arbeitgeber ist), dieVerantwortung.

DieAnforderungen anNeuanlagenwerden

in der Aufzugrichtlinie sowie in weiteren

nationalen Gesetzen definiert und in den

Normen der EN 81-Familie technisch be-

schrieben. Da die rechtlichen Vorgaben im

Wesentlichen Sicherheitsanforderungen

definieren, wird in den Normen der Stand

der Technik beschrieben, mit dem diese

Anforderungen erfüllt werden können.

Betrieben werden wiederum muss der

Aufzug nach dem Stand der Technik. Das

verlangt neben einer fachgerechtenWartung

auch unbedingt eine regelmäßige Über-

prüfung durch eine Zugelassene Überwa-

chungsstelle sowie nötige Reparaturen und

Modernisierungen. Damit man alle diese

Maßnahmen nachweisen und sich dadurch

rechtlich zweifelsfrei absichern kann, ist

es wichtig, lückenlos zu dokumentieren.

Dabei geht es nicht nur um die technische

Dokumentation der Anlage, es müssen

zusätzlich auch alle Abläufe und Prozesse

dokumentiert werden.

Diese Bereiche müssen betrachtet

werden

Die Dokumentation befasst sich daher mit

allenAspekten des gesamten Lebenszyklus

einer Aufzuganlage. Sie geht weit über das

Vorhandensein von Prüfbuch und die Be-

triebsanleitung hinaus, die von jedemMon-

tagebetrieb ganz selbstverständlich für jede

Neuanlage erstellt wird. Sämtliche Prozesse

in der Entwicklung,Qualifizierung und Pro-

Anwendungsleitfaden zur

Aufzugrichtlinie veröffentlicht

Guide to application of Lifts Directive published

Der Anwendungsleitfaden zur Aufzugricht­

linie 2014/33/EU wurde vor kurzem veröf-

fentlicht. Er steht bisher allerdings nur in

englischer Sprache zur Verfügung.

Am20.April 2016 wurde dieAufzugsrichtli-

nie 95/16/EG durch die neue Aufzugsricht-

linie 2014/33/EU abgelöst. Durch diese Än-

derung haben sich etliche Fragen ergeben,

die teilweise durch die amMarkt beteiligten

The guide to the application of the Lifts

Directive 2014/33/EU was recently pub-

lished. However, todate it is onlyavailable

in English.

The Lift Directive 95/16/EC was replaced by

the new Lifts Directive 2014/33/EU on 20 April

2016. Several questions have arisen due to this

change, which have in part been settled by the

groups involved in the market, according to an

explanation of the VFA Interlift for its members.

On 14 June 2018, the EU Commission pub-

lished the guide to application of Lifts Directive

2014/33/EU (Guide to Application of Lifts Direc-

tive 2014/33/EU); currently, it is only available

in English.

www.vfa-interlift.de

Kreise geregelt wurden, erklärt jetzt derVFA

Interlift e.V. in einer Mitgliederinformation.

Am 14. Juni 2018 wurde von Seiten der

EU-Kommission derAnwendungsleitfaden

zur Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU (Guide to

Application of Lifts Directive 2014/33/EU)

veröffentlicht, dieser steht derzeit nur in

englischer Sprache zurVerfügung.

www.vfa-interlift.de

Foto:

© zephyr_p - stock.adobe.com