32
Lift
journal 4/2018
duktion müssen erfasst werden, ebenso die
vertraglichen Absicherungen während des
gesamten Lebenszyklus einer Aufzuganla-
ge sowie der an diesem Prozess beteiligen
Akteure. Auch die Beratungsleistung in der
Planungs- undUmsetzungsphase sollte do-
kumentiert werden, um Ansprüche Dritter
abwehren zu können.
Es geht dabei nicht nur um die rechtliche
Absicherung.Wichtig ist auch, denAufwand
und insbesondere die damit verbundenen
Kosten darzustellen, die durchweitreichen-
de Kundenanforderungen an technische
Unterlagen und zu erstellende Dokumente
generiert werden. Die Dokumentation für
den Kunden ist rechtlich gefordert und da-
mit Bestandteil des Produktes und dessen
Berechnung.
Gute Marketingunterlagen wecken das
Interesse am Produkt. Unterlagen wie Be-
triebs- undMontageanleitungen helfen, das
Produkt einfach und fehlerfrei einzubauen,
was wiederum zu einer Kostenreduzierung
führt. Damit kann auch eine gute Doku-
mentation wesentlich zum Verkaufserfolg
eines Produkts beitragen.
Der nächste Kurs „Dokumentation im
Aufzugbau“ der VFA-Akademie ist am 18.
September 2018 in Filderstadt bei Stuttgart.
Volker Lenzner – LiftEquip, Kursleiter
und Dozent der VFA-Akademie
Weitere Informationen:
Anja Gietz, 040–72730150,
akademie@vfa-interlift.deAktuell /
News
Produktdokumentation und
Projektabwicklung im Aufzugbau
Das Thema der Dokumentation ist weit
gefasst. Im Kurs „Dokumentation im Auf-
zugbau“ der VFA-Akademie wird vermittelt,
wie man mit einigen wenigen Maßnahmen
die rechtlichen Anforderungen erfüllen und
damit sowohl das eigeneUnternehmenund
seine Mitarbeiter als auch die Mitarbeiter
der Prüforganisationen, die Aufzugnutzer
und Betreiber/Verwender beziehungswei-
se Arbeitgeber vor Schadensansprüchen
schützen kann.
Die Aufzugtechnik muss Gebäude so aus-
statten, dass sie zuverlässig die gesetzlichen
Anforderungen an die Barrierefreiheit erfül-
len sowie das sichere Betreiben – basierend
auf der Betriebssicherheitsverordnung – ge-
währleistet wird. Dafür trägt der Anlagen-
betreiber (oderVerwender, der häufig auch
Arbeitgeber ist), dieVerantwortung.
DieAnforderungen anNeuanlagenwerden
in der Aufzugrichtlinie sowie in weiteren
nationalen Gesetzen definiert und in den
Normen der EN 81-Familie technisch be-
schrieben. Da die rechtlichen Vorgaben im
Wesentlichen Sicherheitsanforderungen
definieren, wird in den Normen der Stand
der Technik beschrieben, mit dem diese
Anforderungen erfüllt werden können.
Betrieben werden wiederum muss der
Aufzug nach dem Stand der Technik. Das
verlangt neben einer fachgerechtenWartung
auch unbedingt eine regelmäßige Über-
prüfung durch eine Zugelassene Überwa-
chungsstelle sowie nötige Reparaturen und
Modernisierungen. Damit man alle diese
Maßnahmen nachweisen und sich dadurch
rechtlich zweifelsfrei absichern kann, ist
es wichtig, lückenlos zu dokumentieren.
Dabei geht es nicht nur um die technische
Dokumentation der Anlage, es müssen
zusätzlich auch alle Abläufe und Prozesse
dokumentiert werden.
Diese Bereiche müssen betrachtet
werden
Die Dokumentation befasst sich daher mit
allenAspekten des gesamten Lebenszyklus
einer Aufzuganlage. Sie geht weit über das
Vorhandensein von Prüfbuch und die Be-
triebsanleitung hinaus, die von jedemMon-
tagebetrieb ganz selbstverständlich für jede
Neuanlage erstellt wird. Sämtliche Prozesse
in der Entwicklung,Qualifizierung und Pro-
Anwendungsleitfaden zur
Aufzugrichtlinie veröffentlicht
Guide to application of Lifts Directive published
Der Anwendungsleitfaden zur Aufzugricht
linie 2014/33/EU wurde vor kurzem veröf-
fentlicht. Er steht bisher allerdings nur in
englischer Sprache zur Verfügung.
Am20.April 2016 wurde dieAufzugsrichtli-
nie 95/16/EG durch die neue Aufzugsricht-
linie 2014/33/EU abgelöst. Durch diese Än-
derung haben sich etliche Fragen ergeben,
die teilweise durch die amMarkt beteiligten
The guide to the application of the Lifts
Directive 2014/33/EU was recently pub-
lished. However, todate it is onlyavailable
in English.
The Lift Directive 95/16/EC was replaced by
the new Lifts Directive 2014/33/EU on 20 April
2016. Several questions have arisen due to this
change, which have in part been settled by the
groups involved in the market, according to an
explanation of the VFA Interlift for its members.
On 14 June 2018, the EU Commission pub-
lished the guide to application of Lifts Directive
2014/33/EU (Guide to Application of Lifts Direc-
tive 2014/33/EU); currently, it is only available
in English.
www.vfa-interlift.deKreise geregelt wurden, erklärt jetzt derVFA
Interlift e.V. in einer Mitgliederinformation.
Am 14. Juni 2018 wurde von Seiten der
EU-Kommission derAnwendungsleitfaden
zur Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU (Guide to
Application of Lifts Directive 2014/33/EU)
veröffentlicht, dieser steht derzeit nur in
englischer Sprache zurVerfügung.
www.vfa-interlift.deFoto:
© zephyr_p - stock.adobe.com