Technik
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ForumWintergärten 4/2016
Neue Merkblätter mit bewährten und
nützlichen Kriterien
Die VFF-Merkblätter zur visuellen Beur-
teilung von Oberflächen auf Metall und
Kunststoff haben sich in der täglichen Pra-
xis als äußerst nützlich erwiesen. Die Merk-
blätter bieten Fensterherstellern, Planern
und Bauherren eindeutige Beurteilungs-
kriterien und helfen somit, Streitfälle bei
der Beurteilung der Akzeptanz von Verän-
derungen auf der Oberfläche von Metall-
und Kunststoffelementen zu vermeiden
oder zu schlichten. Sachverständige nutzen
sie ebenso, wie sie von Unternehmen den
Vertragsunterlagen beigefügt werden. Die
Merkblätter wurden jetzt von der zustän-
digen Arbeitsgruppe im Technischen
Ausschuss des VFF überarbeitet und
an die aktuelle Normung angepasst.
Zudem wurde die Prüfung auf Merk-
male konkretisiert.
Die Überarbeitung der Merkblät-
ter wurde durch den Technischen
Ausschuss des VFF initiiert, um sie
an die aktuelle Normung anzupas-
sen. Im Einzelnen handelt es sich
um die Merkblätter AL.02: 2016-08
– „Visuelle Beurteilung von orga-
nisch
beschichteten
(lackierten)
Oberflächen auf Aluminium“, AL.03:
2016-08 – „Visuelle Beurteilung von ano-
disch oxidierten (eloxierten) Oberflächen
auf Aluminium“, ST.02: 2016-08 – „Visu-
elle Beurteilung organisch beschichteter
(lackierter) Oberflächen auf Stahl“, ST.03:
2016-08 – „Visuelle Beurteilung von Ober-
flächen aus Edelstahl Rostfrei“ sowie das
Merkblatt KU.01: 2016-08 – „Visuelle Beur-
teilung von Oberflächen von Kunststoff-
fenster- und -Türelementen“. Die neuen
Merkblätter ersetzen die Ausgaben vom
Oktober 2007 (Aluminium und Stahl) und
vom März 2009 (Kunststoff).
Praktisch und kompakt
Die Merkblätter listen jeweils einen umfas-
senden Katalog möglicher Oberflächen-
veränderungen auf wie zum Beispiel
Farbabweichungen,
halbzeugbedingte
Unebenheiten oder fertigungsbedingte
mechanische Beschädigungen, die sich her-
stellungsbedingt nicht vermeiden lassen.
Diese Veränderungen werden nach ihrer
Zulässigkeit für die jeweilige Oberfläche
angegeben. Dabei wird unterschieden, ob
an die jeweilige Fläche nach dem Einbau
hohe, übliche, geringe oder keine Anforde-
rung gestellt wird. Profilschnitte von Fens-
ter und Tür spezifizieren zudem eindeutig
die Flächen. Die Betrachtungsbedingungen
wie Abstand, Zeit und die nötigen Lichtver-
hältnisse bei der Beurteilung werden eben-
falls angegeben. So kann praktisch von der
Tabelle abgelesen werden, ob eineVerände-
rung zulässig, bedingt zulässig oder unzu-
lässig ist.
An den betreffenden Merkblättern zur
Oberflächenbeurteilung auf Aluminium
und Stahl haben folgende Organisationen
mitgearbeitet: GRM – Gütegemeinschaft
Reinigung von Fassaden e.V., GSB Interna-
tional e.V., IFO – Institut für Oberflächen-
technik GmbH, ISER – Informationsstelle
Edelstahl Rostfrei, QIB – Qualitäts-
gemeinschaft Industriebeschichtung
e.V., VOA – Verband für die Ober-
flächenveredelung von Aluminium
e.V. Darüber hinaus gibt es zu die-
sem Komplex noch das Merkblatt
HO.05: 2009-05 „Richtlinie zur visu-
ellen Beurteilung einer fertigbehan-
delten Oberfläche bei Holzfenstern
und -fenstertüren“, das unverändert
angewendet werden kann. Die Merk-
blätter können über den Online-Shop
des VFF bestellt werden. Die Schutz-
gebühr pro Merkblatt beträgt 19 Euro
für ST.02, für alle anderen Merkblätter 12
Euro für Nichtmitglieder des Verbandes.
Mitglieder des VFF und der Gütegemein-
schaft Fenster, Fassaden und Haustüren
e.V. erhalten je ein Exemplar kostenlos und
weitere Exemplare zum Sonderpreis.
www.window.deDie bisherige VFF Mitgliederinfo „REACH
– Eine Kurzinformation“ zum EU-Chemi-
kalienrecht wurde von EuroWindoor im
Rahmen der Vorbereitung ihrer europawei-
ten Verbreitung als EuroWindoor-Informa-
tion auf den neuesten Stand gebracht. Die
neue Fassung REACH: 2016-08 ersetzt die
des VFF vom Februar 2016. Die Neuausgabe
enthält neben kleineren Änderungen auch
einige Ergänzungen wie z.B. den Hinweis,
wann man ein Produzent eines Erzeugnis-
ses ist oder dass man als nachgeschalte-
Aktuelle EuroWindoor-Information steht zum Download bereit
ter Anwender die Europäische Chemika-
lienagentur (ECHA) über die Verwendung
bestimmter besonders besorgniserregender
Stoffe zu benachrichtigen hat.
Es gibt auch den Hinweis darauf, dass
„Import“ vorliegt, wenn etwas von außer-
halb des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) bezogen wird. Für REACH gehören
zum EWR die EU- und EFTA-Mitglieds-
staaten mit Ausnahme der Schweiz. Als
Importeur sind weitergehende Pflichten
nach REACH zu beachten. An der REACH-
Kurzinformation haben auf deutscher Seite
außer dem VFF noch der Bundesverband
Flachglas (BF), Tischler Schreiner Deutsch-
land Bundesverband sowie der Verband der
deutschen Lack- und Druckfarbenindus
trie e.V. mitgewirkt. Die Mitgliederinfo kann
wie bisher auf
www.window.deunter dem
Menüpunkt „Publikationen/Shop“ kosten-
los heruntergeladen werden und ist auch in
Englisch unter
www.eurowindoor.euver-
fügbar.
www.window.de