auf die zukünftige DIN EN 16612, die in
Deutschland jedoch bauordnungsrechtlich
irrelevant ist.
Glasdicken
Der Bereich geregelter Nennglasdicken
umfasst zukünftig 2 bis 25 mm. Bei 2 mm
Nennglasdicke wird der Materialteilsicher-
heitsbeiwert um 0,1 erhöht, um den Stei-
figkeitsverlust bei negativer Glasdickentole-
ranz zu kompensieren. Damit kann zukünf-
tig bei Verglasungen mit sog. Dünngläsern
der Verwendbarkeitsnachweis per ZiE, AbZ
oder Bauartgenehmigung entfallen.
Nachweis der Resttragfähigkeit
In der aktuellen DIN war bislang nicht kon-
kret definiert, wie Resttragfähigkeitsver-
suche für Bauarten durchzuführen sind,
die von den konstruktiven Bedingungen
der Teile 2 bis 5 abweichen. Der neue An-
hang B des novellierten Teils 1 enthält nun
entsprechende Vorgaben. Alternativ kann
der Nachweis auch durch Berechnung er-
folgen. Sofern die konstruktiven Bedingun-
gen der Teile 2 bis 5 eingehalten sind und
die vorgeschriebenen Verbund-Sicherheits-
gläser Zwischenschichten aus Polyvinylbu-
tyral (PVB) enthalten (sowie weitere Bedin-
gungen erfüllen), dürfen die versuchstech-
nischen Nachweise entfallen.
Erweiterte Lagerungsmöglichkeiten
Linienförmig gelagerte Verglasungen nach
novelliertem Teil 2 müssen zukünftig nicht
mehr an zwei sich gegenüberliegenden Rän-
dern gelagert werden, sondern dürfen auch
an zwei benachbarten Rändern gelagert sein
(siehe untenstehende Grafiken). In diesem
Fall ist zwar noch ein Resttragfähigkeitsnach-
weis nach dem neuen Anhang B von Teil 1 zu
erbringen, was aber weniger aufwändig sein
wird, als die heute erforderliche ZiE.
Gebogene Verglasungen
Bei linienförmig gelagerten Verglasungen
ist im novellierten Teil 2 die Einschränkung
„eben“ entfallen. Damit dürfen sie prinzipi-
ell also gebogen sein. Dabei ist aber zu be-
achten, dass sich gebogene und ebene Ver-
glasungen hinsichtlich Glasfestigkeiten und
strukturellem Tragverhalten voneinander
unterscheiden und dass an ebenen Vergla-
sungen erbrachte Resttragfähigkeitsnach-
weise nicht auf gebogene übertragen wer-
den können
[10]
. D.h. gebogene Verglasungen
werden auch zukünftig eine AbZ, ZiE oder
Bauartgenehmigung erfordern.
Sicherheitskonzept
Neu aufgenommen in Teil 1 wurde die De-
finition des sicheren Bruchverhaltens, die
Grafikeen (4)
© Martin Reick/Flachglas MarkenKreis
Aktuelle
Mindestforderung: An
mindestens zwei sich
gegenüberliegenden
Rändern linienförmig
gelagert.
Sofern die sonstigen
konstruktiven
Bedingungen nach
Teil 2 eingehalten
sind, ist die
Resttragfähigkeit hier
nachgewiesen.
Zukünftige Mindestforderung: An
mindestens zwei Rändern linienför-
mig gelagert.
Die Resttragfähigkeit des gezeigten
Beispiels ist noch nach Anhang B
des neuen Teils 1 nachzuweisen.
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