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Glasfassaden
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FASSADE 5/2018
DIN 18008 – Auswirkung der
Novellierung auf die Fassadenplanung
Von Dipl.-Ing. Martin Reick
Als Ende 2010 die Teile 1 und 2 der DIN 18008 veröffentlicht wurden, wurde frühzeitig
gewarnt, dass trotz vieler Vorteile der Nachweis kleinformatiger Mehrscheiben-Isoliergläser
aus Floatglas mit der Norm schwierig werden würde
[1-3]
. Als ab 2014 dann die Normenreihe
bauaufsichtlich eingeführt wurde, wurde das Nachweisproblem offensichtlich
[4]
. Zur
Behebung sowie zur Erweiterung der Norm wurde in 2015 mit der Überarbeitung der
Normteile 1 und 2 begonnen, deren Ergebnisse als Normentwürfe erschienen sind
[5-7]
.
Über die wichtigsten Änderungen wird im Folgenden berichtet.
Wie bei Norm-Überarbeitungen üblich,
wurden die Inhalte fachlich und redaktio-
nell überarbeitet sowieVerweise aktualisiert.
Dabei wurden aber auch die Anwendungs-
bereiche der Norm präzisiert und erwei-
tert. Außerdem wurden nationale Sonder-
regelungen modifiziert, um das EuGH-Ur-
teil gegen die Bauregelliste umzusetzen.
Hervorzuheben sind insbesondere folgen-
de Änderungen, die sich überwiegend posi-
tiv auf die Fassadenplanung auswirken wer-
den:
Definition „Verglasung“
Im neuen Anhang A des novellierten Teils 1
wird analog zu [8] definiert, was mit dem
Begriff „Verglasung“, der in den Titeln der
Normteile 2 bis 5 verwendet wird, eigentlich
gemeint ist. Demnach bezeichnet eine Ver-
glasung „(…) ein Einfachglas oder Mehr-
scheiben-Isolierglas (MIG) zusammen mit
allen für die Befestigung und Abdichtung
erforderlichen Komponenten.“ Bauord-
nungsrechtlich gesehen ist eine Verglasung
also eine Bauart.
Schadensfolgeklassen
Die novellierte DIN regelt nun explizit die
Bemessung und Konstruktion von Vergla-
sungen für Anwendungen der Schadens-
folgeklassen nach DIN EN 1990 (vgl. Tabelle
dieser Norm auf der nächsten Seite).
Die aktuelle DIN unterstellt, dass alle Ver-
glasungen in CC 2 liegen. Reale Anwen-
dungen liegen aber auch in anderen Klas-
sen
[9]
. In der novellierten DIN wird dies z.B.
bei kleinen MIG durch verminderte Teilsi-
cherheitsbeiwerte berücksichtigt. Für An-
wendungen unterhalb CC 1 verweist Teil 1
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